Vertragsgestaltung, bei der einem Fremdkapitalgeber zusätzlich zur Verzinsung seines Kapitals ein Anspruch auf eine Beteiligung am Eigenkapital des finanzierten Unternehmens eingeräumt wird. Dies ist als Gegenleistung für das erhöhte Risiko üblich, wenn eine Finanzierung besonders riskant ist.