Due Diligence

Engl. für Vorerwerbsprüfung. Prüfung der Handelsbücher, wesentlichen Geschäftsunterlagen, Verträge und sonstigen bereitgestellten Informationen einer Zielgesellschaft (bzw. Fonds) vor dem Beteiligungserwerb, um etwaige Risiken festzustellen und den Wert der Beteiligung bestimmen zu können. In aller Regel bedient sich ein (potentieller) Käufer (bzw. Anleger) zur Prüfung spezieller Berater (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater). Die Due Diligence erfüllt unterschiedliche Aufgaben:

  1. Überprüfung der Kaufpreisvorstellung des Verkäufers bzw. bei einem Fonds: der wirtschaftlichen Vorstellungen des Anlegers.
  2. Aufdecken von Risiken und Missständen in der Zielgesellschaft bzw. beim Zielfonds.
  3. Anpassung des Gewährleistungskataloges für den Unternehmenskaufvertrag bzw. der Vertragsbedingungen des LPA.
  4. Entlastende Dokumentation für die Entscheidungsträger des Käuferunternehmens bzw. des Anlegers.
  5. Nach Übergang des Unternehmens kann mit Hilfe der Due Diligence leichter festgestellt werden, ob der Verkäufer / Fondsmanager vorvertraglich pflichtgemäß über die Eigenschaften des Unternehmens informiert hat.