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SUMMARY:94. Berliner Steuergespräch "Vereinfachte Unternehmensteuer"
DESCRIPTION:Die Berliner Steuergespräche\, die Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft\, die IFA Deutschland und das Institut Finanzen und Steuern laden zu einer gemeinsamen Sonderveranstaltung ein: \n„Vereinfachte Unternehmensteuer |\nDer Abschlussbericht der Expertenkommission in der Diskussion“ \nam 2. Dezember 2024\, von 11 bis 17 Uhr im Haus der Deutschen Wirtschaft/Berlin \nNachdem die Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ ihre Reformüberlegungen in den vergangenen Monaten verschiedentlich vorgestellt hat\, wird die Veranstaltung die Außensicht auf die Reformvorschläge beleuchten. \nAuf die Referate zu den Themen Laufende Unternehmensbesteuerung\, Umwandlung/Sanierung\, Internationale Unternehmensbesteuerung sowie Digitalisierung / Prozesse / Betriebsprüfung folgt jeweils ein Austausch mit Vertretern aus Finanzgerichtsbarkeit\, Finanzverwaltung\, Unternehmen und Beratung. Den Abschluss der Veranstaltung bildet eine Gesprächsrunde zu den steuerpolitischen Perspektiven. \nProgramm & Anmeldung\nProgramm 94. Berliner Steuergespräch \nFür die Anmeldung nutzen Sie bitte die Seiten des Veranstalters. \n  \n 
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SUMMARY:87. Berliner Steuergespräche "Die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter"
DESCRIPTION:Die EU-Umsatzsteuer kann mit dem technologischen Fortschritt und den damit einhergehenden Veränderungen des Wirtschaftslebens im digitalen Zeitalter nicht immer mithalten. Die EU-weite „Mehrwertsteuerlücke“ betrug im Jahr 2020 ca. 93 Mrd. Euro. Um die Funktionsfähigkeit der Besteuerung sicherzustellen und gegen Betrug zu sichern\, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen. \nKernpunkte sind die Einführung einer digitalen Meldung in Echtzeit auf Grundlage der elektronischen Rechnungstellung sowie einer Mehrwertsteuerregistrierung und die Verpflichtung von Plattformbetreibern\, im Bedarfsfall Mehrwertsteuer zu erheben und abzuführen. Ob diese Schritte vor dem Hintergrund der verfolgten Ziele effektiv und notwendig sind und wie ihre Umsetzung gelingt\, ist Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Erörterungswürdig sind neben der Gratwanderung zwischen erforderlicher Neuregelung und drohender Überregulierung auch Aspekte der Datensicherheit sowie eine mögliche Sonderbesteuerung der Internetwirtschaft. \nIm Rahmen des 87. Berliner Steuergesprächs möchten wir mit den Referenten\, den Mit-Diskutanten und den Teilnehmenden über diese und weitere Aspekte im Zusammenhang mit der Umsatzbesteuerung im digitalen Zeitalter diskutieren. \n12. Juni 2023\, 17.30 – 19.30 Uhr\nHaus der Deutschen Wirtschaft\nBreite Straße 29\, 10178 Berlin \nPodium\nProf. Dr. Roland Ismer | Universität Erlangen-Nürnberg \nDr. Lars Dobratz | Europäische Kommission \nAndreas Treiber | Richter am Bundesfinanzhof \nAlexander Kollmann | Schwarz Gruppe \nGesprächsleitung: \nProf. Dr. Thomas Stapperfend | Präsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg
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SUMMARY:86. Berliner Steuergespräche "Auswirkungen der Inflation auf das Steuerrecht"
DESCRIPTION:Die derzeit höchste Inflationsrate seit 40 Jahren belastet den Bürger in erheblichem Maße. Das gilt nicht nur für die allgemeine Steigerung des Preisniveaus. Sinkende Kaufkraft führt bei nominal gleichbleibender Steuerlast zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung. Durch die Inflation wird sukzessive die ursprüngliche Belastungsentscheidung des Gesetzgebers verändert. Je höher die Inflationsrate ansteigt\, desto schwächer wird die demokratische Legitimation der Steuergesetze. Das gilt jedenfalls solange\, wie die Rechtslage nicht an die veränderten Bedingungen angepasst wird. Es drohen kalte Progression sowie die Besteuerung von Scheingewinnen\, womit nicht zuletzt die damit zusammenhängende Problematik möglicher Zugriffe auf die Vermögenssubstanz angesprochen ist. Ganz grundsätzlich stellt sich die Frage\, wie das Steuerrecht auf veränderte Umstände reagiert und ob es vor dem Hintergrund dieser Veränderungen verfassungsrechtlich Bestand hat. \nEine erste Reaktion erfolgt nunmehr durch das Inflationsausgleichsgesetz. Aktualisiert werden u.a. der Einkommensteuertarif\, der Grundfreibetrag\, der Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld. Das Thema der inflationsbedingten Auswirkungen auf das Steuerrecht hat daneben noch weitere Dimensionen. Muss für steuerliche Zwecke ein „Wert“ ermittelt werden\, kann sich das Recht vor der ökonomischen Wirklichkeit nicht verschließen. Geldentwertung betrifft damit immer auch die Herausforderung\, die Besteuerung realitätsgerecht und handhabbar zu gestalten. Besonders deutlich wird das bei der aktuellen Erhöhung der Vermögenswerte für Immobilien\, die zu einer Steigerung insbesondere der Erbschaftsteuer führen wird. \nDie 86. Berliner Steuergespräche\n„Auswirkungen der Inflation auf das Steuerrecht“\nfinden statt am \n27. Februar 2023\, 17.30 bis 19.30 Uhr. \nReferenten und Podium\nREFERENTEN:\nProf. Dr. Jochen Hundsdoerfer | FU Berlin\nProf. Dr. Christian Waldhoff | HU Berlin \nPODIUM:\nUniv.-Prof. DDr. Gunter Mayr | SektChef BMF AT\nDr. Arno Diekmann | Bundesministerium für Finanzen\nDr. Andreas Richter | POELLATH \nGESPRÄCHSLEITUNG:\nProf. Dr. Roman Seer | Ruhr Universität Bochum \nWeitere Informationen zum Veranstaltungsformat finden Sie auf den Seiten des Veranstalters.
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SUMMARY:85. Berliner Steuergespräche "Immobilien-Besteuerung"
DESCRIPTION:Immobilien haben sowohl für den Einzelnen wie auch für die Volkswirtschaft eine große Bedeutung. Die eigene Wohnung gilt als wichtige Säule der Altersvorsorge und ist zentraler Baustein der Vermögensbildung. Die Immobilie hat zudem eine wesentliche Bedeutung für den Klimaschutz\, da Immobilien gut ein Drittel der weltweit genutzten Energie benötigen und 39 % aller energiebedingten CO2-Gase ausstoßen. Daher ist die energetische Gebäudesanierung von vorrangiger Bedeutung im Klimaschutz. Es verwundert nicht\, dass die Immobilienbesteuerung große Bedeutung für die Steuerpolitik\, die Beraterschaft\, die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung hat. Im Ertragsteuerrecht geht es dabei um Zuordnung der Immobilie zum Privat- und Betriebsvermögen\, um die Frage der Besteuerung privater Veräußerungsgewinne und um die Förderung des Mietwohnungsbaus und die Lenkungsnormen für die energetische Gebäudesanierung. \nIn diesem Zusammenhang ist auch umstritten\, ob die Immobilien im deutschen Steuerrecht begünstigt sind. So wird die Möglichkeit\, einerseits durch abzugsfähige Werbungskosten und (Sonder-)Abschreibungen die Einkommensteuerbelastung bei Vermietung von im Privatvermögen gehaltenen Immobilien zu reduzieren und andererseits bei Veräußerung nach Wahrung der Spekulationsfrist gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG steuerfreie Gewinne zu erwirtschaften\, als Doppelbegünstigung kritisiert. Es lohnt sich zudem ein genauerer Blick auf den Umgang mit der drohenden Scheingewinnbesteuerung bei Immobilien\, die durch die aktuelle Inflation verursacht wird. \nDie 85. Berliner Steuergespräche finden statt am\n12. Dezember 2022\, 17.30 bis 19.30 Uhr.  \nPodium\nProf. Dr. Johanna Hey (Uni Köln) \nDr. Hardy Fischer (POELLATH) \nDr. Wolf Heinrich Reuter (Bundesministerium für Finanzen) \nDr. Ulrich Schallmoser (Bundesfinanzhof) \nJörg Schindler (Vonovia SE) \nGesprächsleitung:\nProf. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff (Präsident des Bundesfinanzhofs a.D.) \n  \nFür weitere Informationen sowie zur Anmeldung nutzen Sie bitte die Seiten des Veranstalters. \nHINWEIS: Die Veranstaltung wird aufgezeichnet\, der Videomitschnitt steht Ihnen im Nachgang auf der Webseite www.berlinersteuergespraeche.de im Archiv zur Verfügung.
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SUMMARY:84. Berliner Steuergespräche "Die Umsetzung der GloBE-Richtlinie"
DESCRIPTION:Seit dem Frühjahr 2002 veranstalten der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und POELLATH die Berliner Steuergespräche. Diese Gespräche dienen als Forum für alle\, die sich in der Hauptstadt in ihrer täglichen beruflichen Arbeit mit steuerrechtlichen und steuerpolitischen Fragen auseinandersetzen. Ziel der vierteljährlichen Gesprächsreihe ist es\, zwischen Vertretern aus Politik\, Wirtschaft\, Rechtsprechung\, Wissenschaft und Beratung einen Erfahrungs- und Meinungsaustausch zu implementieren: Keine Nabelschau des Steuerrechts\, sondern vor allem Reflektion der in Berlin getroffenen Entscheidungen des Gesetzgebers und der Auswirkungen für die steuerrechtliche Praxis. \n84. BERLINER STEUERGESPRÄCHE\n„Die Umsetzung der GloBE-Richtlinie“\nam 19. September 2022 | 17.30 bis 19.30 Uhr \nInhalt\nNachdem die OECD am 20.12.2021 die „Global anti-Base Erosion Rules“ (GloBE rules) veröffentlichte\, ging es schnell. Bereits zwei Tage später legte die EU-Kommission einen entsprechenden Richtlinienentwurf (GloBE-Richtlinie) vor\, mit dessen Hilfe eine globale Mindestbesteuerung von multinationalen Unternehmen durch die EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden soll. \nDie angestrebte Mindestbesteuerung betrifft Konzerne mit einem Gesamtumsatz von mindestens EUR 750 Mio. und soll eine Steuerlast dieser Konzerne und deren Tochtergesellschaften von 15% gewährleisten. Dazu stehen den Mitgliedstaaten zwei Instrumente zur Verfügung. Nach der „Income Inclusion Rule“ (IIR) wird einer Muttergesellschaft eine Ergänzungssteuer auferlegt\, soweit die Einkünfte ihrer Tochtergesellschaften oder der Muttergesellschaft selbst mit weniger als 15% besteuert werden. Als subsidiärer Auffangmechanismus dient die „Undertaxed Payments Rule“ (UTPR). Danach sind die Tochtergesellschaften Subjekte der Ergänzungssteuer\, welche nach einem Schlüssel unter den zugriffsberechtigten Mitgliedstaaten aufgeteilt wird. \nDie bis zum 01.01.2023 beabsichtigte Umsetzung wirft in ihrer Regelungsdichte einige steuerrechtliche\, rechtssystematische und praxisrelevante Fragen auf. \nREFERENTEN:\nMartin Kreienbaum (Bundesministerium der Finanzen)\nOliver Nußbaum (BASF SE) \nPODIUM:\nProf. Dr. Roland Ismer (Universität Erlangen-Nürnberg)\nDr. Arne Schnitger (PricewaterhouseCoopers GmbH)\nDr. Achim Pross (OECD Organisation for Economic Co-Operation and Development)\nDr. Monika Wünnemann (BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.) \nDie 84. Berliner Steuergespräche sind als hybride Veranstaltung konzipiert\, d.h. die Veranstaltung findet in Präsenz statt und wird zusätzlich live übertragen. Den Link zur Online-Veranstaltung finden Sie zum Veranstaltungszeitpunkt hier. \nKosten und Anmeldung\nDie Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Für weitere Informationen zur Veranstaltung klicken Sie hier.
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SUMMARY:76. Berliner Steuergespräche
DESCRIPTION:Seit dem Frühjahr 2002 veranstalten der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und P+P Pöllath + Partners die Berliner Steuergespräche. Diese Gespräche dienen als Forum für alle\, die sich in der Hauptstadt in ihrer täglichen beruflichen Arbeit mit steuerrechtlichen und steuerpolitischen Fragen auseinandersetzen. Ziel der vierteljährlichen Gesprächsreihe ist es\, zwischen Vertretern aus Politik\, Wirtschaft\, Rechtsprechung\, Wissenschaft und Beratung einen Erfahrungs- und Meinungsaustausch zu implementieren: Keine Nabelschau des Steuerrechts\, sondern vor allem Reflektion der in Berlin getroffenen Entscheidungen des Gesetzgebers und der Auswirkungen für die steuerrechtliche Praxis. \nDie 76. Berliner Steuergespräche finden statt am \nMontag\, den 26. Oktober 2020\num 17.30 Uhr \n  \nWeitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
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SUMMARY:+++ ONLINE +++ 75. Berliner Steuergespräche "Horizontal Monitoring"
DESCRIPTION:Horizontal Monitoring soll Großbetrieben eine Alternative zu einer klassischen\, vergangenheitsbezogenen Außenprüfung bieten. An deren Stelle soll ein internes Steuerkontrollsystem des Unternehmens in Verbindung mit einer erweiterten Offenlegungspflicht und einem laufenden Kontakt zur Finanzverwaltung treten. Hierdurch soll ein Anreiz geschaffen werden\, freiwillig an der Erfüllung steuerlicher Pflichten mitzuwirken. So könne ein stetiger Dialog entstehen\, ohne jedoch die Kontrollausübung durch die Behörde zu vernachlässigen. \nDer zeitnahen Kontrolle\, erhöhten Rechtssicherheit und besseren Planbarkeit steht bei den betroffenen Unternehmen jedoch auch ein Mehraufwand an Personalressourcen und Dokumentation eines Steuerkontrollsystems gegenüber. Durch hohe Transparenzanforderungen an die Unternehmen soll sich die Finanzverwaltung permanent ein ausreichendes Bild über unternehmensinterne Abläufe und deren steuerliche Konsequenzen machen können. \nIn Österreich wurde das Horizontal Monitoring durch das Jahressteuergesetz 2018 eingeführt. Man konnte hierbei bereits auf die Erfahrungen eines mehrjährigen Pilotprojekts zurückgreifen\, an welchem insgesamt 17 Unternehmensgruppen mit insgesamt 249 Steuernummern mitwirkten. \nDas 75. Berliner Steuergespräch am 7. September 2020 um 17.30 Uhr\, diesmal in Form eines Webinars\, soll ein Forum bieten\, um mit den Referenten\, den Podiumsgästen und dem Auditorium über das Potenzial und die Aufwandsabwägungen im Rahmen dieses alternativen Prüfungsvorgehens zu diskutieren. \nPodiumsgäste\n\nDr. Thomas Eisgruber (Bundesministerium der Finanzen\, Berlin)\nProf. Dr. Robert Risse (Henkel AG & Co. KGaA\, Düsseldorf)\nProf. Dr. Gunter Mayr (Bundesministerium für Finanzen\, Wien)\nDr. Franziska Peters (Finanzgericht Münster)\nProf. Dr. Hartmut Schwab (Bundessteuerberaterkammer\, Berlin)\nProf. Dr. Roman Seer (Ruhr-Universität Bochum\, Podiumsleitung)\n\n  \nWeitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
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SUMMARY:++ONLINE++ 74. Berliner Steuergespräche
DESCRIPTION:Auf Grund der aktuellen Situation werden die 74. Berliner Steuergespräche am 15. Juni 2020 als Onlineveranstaltung stattfinden.  \nRegelmäßiger Bestandteil des Diskurses über die künftige Entwicklung der finanziellen Förderung von Familien in Deutschland sind auch Überlegungen zur Schaffung eines gerechteren und zeitgemäßen Systems der Familienbesteuerung. Mit der fortschreitenden Veränderung traditioneller Familienkonzepte wächst das Bedürfnis\, bestehende Systeme kritisch zu hinterfragen. \nDer Bereich der Familienbesteuerung umfasst ein breites Spektrum an Regelungen\, zu denen es entsprechend vielfältige Reformvorschläge gibt. Die Diskussion befasst sich sowohl mit Fragen des Kindergeldes als auch mit der Notwendigkeit eines grundlegenden Umdenkens im Bereich des Ehegattensplittings. Grundlage der Reformbestrebungen ist neben dem Bedürfnis nach einer am Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG und der Leistungsfähigkeit der Familien im Sinne des  Art. 3 Abs. 1 GG ausgerichteten sachgerechten Besteuerung auch die zeitgemäße Anpassung der Regelungen an neue Familienstrukturen und Gesellschaftsverhältnisse. \nTeilweise wird eine Reform der Familienbesteuerung angesichts des mit ihr verbundenen erwarteten administrativen Mehraufwands bei gleichzeitig nur geringem Nutzen für wesentliche familienpolitische Ziele kritisch gesehen. \nDas 74. Berliner Steuergespräch soll einen Anlass bieten\, um mit den Referenten\, den weiteren Gästen und den Chat-Teilnehmern über den aktuellen Rechtsstand sowie die Herausforderungen und Chancen einer Reform der Familienbesteuerung zu diskutieren. \nWebinar zum Thema \n„Familienbesteuerung – Ist das Steuerrecht auf der Höhe der Zeit?“ \nam \nMontag\, 15. Juni 2020\, 17.30 Uhr \nTeilnehmer: \nProf. Dr. Joachim Englisch (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) \nProf. Dr. Gregor Kirchhof (Universität Augsburg) \nProf. Dr. Anne Sanders (Universität Bielefeld) \nAnette Wagner (Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg\, Potsdam) \nMeinhard Wittwer (Bundesfinanzhof\, München) \nLeitung: \nDr. Andreas Richter (P+P Pöllath + Partners\, Berlin) \nAnmeldung\nBitte melden Sie sich für die Teilnahme bis spätestens 12. Juni 2020 hier an. Den Zugangslink für das Webinar erhalten Sie am 12. Juni 2020 an die von Ihnen in der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse. \nWeitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
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DESCRIPTION:Seit dem Frühjahr 2002 veranstalten der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und die Kanzlei P+P Pöllath + Partners die Berliner Steuergespräche. Diese Gespräche dienen als Forum für alle\, die sich in der Hauptstadt in ihrer täglichen beruflichen Arbeit mit steuerrechtlichen und steuerpolitischen Fragen auseinandersetzen. \n  \nDas 73. Berliner Steuergespräch zum Thema „Die Reform des Außensteuerrechts“ findet statt am \nMontag\, 09. Dezember 2019\, ab [17:30] Uhr. \n  \nDas Außensteuerrecht und insbesondere die Hinzurechnungsbesteuerung sind regelmäßig Gegenstand kontroverser Diskussionen. Angesichts des internationalen Steuerwettbewerbs erscheint das Außensteuerrecht in hohem Maße reformbedürftig\, um die Stellung des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu sichern. Mit den Umsetzungsanforderungen der ATAD-Richtlinie besteht gegenwärtig ein aktueller Anlass\, erarbeitete Reformvorhaben umzusetzen. \nDer Rat der Europäischen Union hat am 12. Juli 2016 die ATAD-Richtlinie (Anti-Tax-Avoidance-Directive – ATAD\, Richtlinie (EU) 2016/1164) beschlossen. Die ATAD-Richtlinie enthält Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken\, die aus Sicht der europäischen Institutionen unmittelbare negative Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts haben. Auch neuere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs sowie des Europäischen Gerichtshofs haben neue Entwicklungen des Rechts der Hinzurechnungsbesteuerung aufgezeigt und dadurch den Reformdruck weiter erhöht. Gesetzgeberische Reformbemühungen werden unter anderem im Bereich der Beteiligungsvoraussetzungen\, der Inländerbeherrschung\, des Aktivitäts-/Passivitätskatalogs\, der Niedrigsteuergrenze\, des Hinzurechnungsbetrags und der Anrechnung ausländischer Steuern erwartet. \nReferenten\nProf. Dr. Gerhard Kraft (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)\nDr. Wendelin Staats (Bundesministerium der Finanzen\, Berlin)\nProf. Dr. Christian Dorenkamp (Deutsche Telerkom AG\, Bonn)\nDr. Markus Märtens (Bundesfinanzhof München)\nFranz Prinz zu Hohenlohe (WTS Group AG\, München) \nPodiumsleitung:\nProf. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff (Präsident des Bundesfinanzhofs\, München) \n  \nWeitere Informationen zum Verein und der Veranstaltungsreihe finden Sie hier.
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SUMMARY:72. Berliner Steuergespräche
DESCRIPTION:Seit dem Frühjahr 2002 veranstalten der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und die Kanzlei P+P Pöllath + Partners die Berliner Steuergespräche. Diese Gespräche dienen als Forum für alle\, die sich in der Hauptstadt in ihrer täglichen beruflichen Arbeit mit steuerrechtlichen und steuerpolitischen Fragen auseinandersetzen. \nZiel der vierteljährlichen Gesprächsreihe ist es\, zwischen Vertretern aus Politik\, Wirtschaft\, Rechtsprechung\, Wissenschaft und Beratung einen Erfahrungs- und Meinungsaustausch zu implementieren: Keine Nabelschau des Steuerrechts\, sondern vor allem Reflektion der in Berlin getroffenen Entscheidungen des Gesetzgebers und der Auswirkungen für die steuerrechtliche Praxis. \nDer Berliner Steuergespräche e.V. bezweckt die Förderung des Steuerrechts auf dem Gebiet der Wissenschaft\, Forschung und Bildung\, insbesondere durch Unterstützung von steuerwissenschaftlichen Fachgesprächen und Fachdiskussionen zwischen politischen Funktionsträgern\, Steuerjuristen\, Angehörigen der steuerberatenden Berufe\, Richterschaft und Verwaltung\, von in Forschung und Lehre sowie sonstigen im Steuerwesen tätigen Personen. \nWeitere Informationen zum Verein und der Veranstaltungsreihe finden Sie hier.
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SUMMARY:71. Berliner Steuergespräche
DESCRIPTION:Seit dem Frühjahr 2002 veranstalten der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und die Kanzlei P+P Pöllath + Partners die Berliner Steuergespräche. Diese Gespräche dienen als Forum für alle\, die sich in der Hauptstadt in ihrer täglichen beruflichen Arbeit mit steuerrechtlichen und steuerpolitischen Fragen auseinandersetzen. \nZiel der vierteljährlichen Gesprächsreihe ist es\, zwischen Vertretern aus Politik\, Wirtschaft\, Rechtsprechung\, Wissenschaft und Beratung einen Erfahrungs- und Meinungsaustausch zu implementieren: Keine Nabelschau des Steuerrechts\, sondern vor allem Reflektion der in Berlin getroffenen Entscheidungen des Gesetzgebers und der Auswirkungen für die steuerrechtliche Praxis. \nDer Berliner Steuergespräche e.V. bezweckt die Förderung des Steuerrechts auf dem Gebiet der Wissenschaft\, Forschung und Bildung\, insbesondere durch Unterstützung von steuerwissenschaftlichen Fachgesprächen und Fachdiskussionen zwischen politischen Funktionsträgern\, Steuerjuristen\, Angehörigen der steuerberatenden Berufe\, Richterschaft und Verwaltung\, von in Forschung und Lehre sowie sonstigen im Steuerwesen tätigen Personen. \n  \nThema des 71. Berliner Steuergesprächs \nDie Mehrwertsteuer auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen System? \n  \nSchätzungen zufolge gehen den EU-Mitgliedsstaaten jedes Jahr insgesamt mehr als 150 Mrd. Euro Einnahmen an Mehrwertsteuern verloren. Allein durch den grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug sind Einnahmen in Höhe von 50. Mrd. Euro betroffen. Die EU möchte dem entgegenwirken und strebt eine Reform des Mehrwertsteuersystems an. Grundlage hierfür ist der bereits im April 2016 von der EU-Kommission beschlossene sog. Mehrwertsteuer-Aktionsplan. \nBereits im Dezember 2017 beschloss die EU Regelungen\, die das Mehrwertsteuersystem für grenzüberschreitend tätige Online-Unternehmen vereinfachen sollen. Diese treten schrittweise bis 2021 in Kraft. Weitere Reformvorschläge betreffen u.a. die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs\, den Übergang zum Bestimmungslandprinzip\, die Einführung einer zentralen Anlaufstelle für die Unternehmer\, eine Flexibilisierung der Mehrwertsteuersätze und den Bürokratieabbau. \nDie Reformvorschläge liegen den Mitgliedstaaten im Rat zur Zustimmung und dem Europäischen Parlament zur Konsultation vor\, die Kommission drängt jedoch auf eine zeitnahe Einigung\, um für die Unternehmen einen reibungslosen Übergang zum erweiterten Mehrwertsteuer-System für den elektronischen Geschäftsverkehr im Jahr 2021 zu gewährleisten. \nWeitere Informationen zum Verein und der Veranstaltungsreihe finden Sie hier.
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