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SUMMARY:98. Berliner Steuergespräch
DESCRIPTION:Seit dem Frühjahr 2002 veranstalten der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und POELLATH die Berliner Steuergespräche. Diese Gespräche dienen als Forum für alle\, die sich in der Hauptstadt in ihrer täglichen beruflichen Arbeit mit steuerrechtlichen und steuerpolitischen Fragen auseinandersetzen. \nDas 98. Berliner Steuergespräch zum Thema\n„Steuerliche Arbeitsanreize“ \nfindet statt am\n01. Dezember 2025\, 17.30 bis 19.30 Uhr. \nInhalt und Referenten\n„Wir müssen in diesem Land wieder mehr und effizienter arbeiten. Mit Vier-Tage-Woche und Work-Life-Balance werden wir den Wohlstand nicht erhalten können.“ Ganz im Zeichen dieses bekannten Credos von Bundeskanzler Friedrich Merz stehen die von der Regierung bemühten Anreize für Menschen\, die mehr und länger arbeiten wollen\, im nun vorliegenden Entwurf für das „Arbeitsmarktstärkungsgesetz“\, welches am 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Befürworter adeln das Gesetz als Beitrag gegen den Fachkräftemangel und zur Stabilisierung des Rentensystems. Verbände und Fachleute warnen jedoch vor einseitigen Vorteilen für Besserverdiener\, Mitnahmeeffekten und Steuerausfällen sowie einer begrenzten Wirksamkeit. \nIm Rahmen des 98. Berliner Steuergesprächs werden die aktuellen Entwicklungen und zukünftigen Perspektiven der steuerlichen Arbeitsanreize diskutiert. Nach einem einführenden Vortrag zum Stand der Gesetzgebungsarbeiten erfolgt eine wissenschaftliche Einordnung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Im Zentrum stehen dabei deren ökonomische Wirkungen\, insbesondere Fragen der fiskalischen Mindereinnahmen sowie der tatsächlichen Wirksamkeit. Ergänzend werden Erfahrungen aus Österreich mit vergleichbaren Anreizsystemen vorgestellt und arbeitsrechtliche Aspekte erörtert. \nReferate \nAnette Wagner | Bundesministerium der Finanzen \nProf. Dr. André Meyer | Universität Bayreuth \nPodium \nProf. Dr. Daniel Blum | Wirtschaftsuniversität Wien \nDr. Martin Beznoska | Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. \nDr. Karina Bischoff | Bird & Bird LLP \nGesprächsleitung \nProf. Dr. Johanna Hey | Universität zu Köln \nWeitere Infos und Anmeldung\nDas 98. Berliner Steuergespräch findet als Onlineveranstaltung statt. Mehr erfahren
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SUMMARY:Venture Nights 2025
DESCRIPTION:Die Venture Nights richten sich an GründerInnen sowie Professionals auf Investorenseite gleichermaßen. Erfahrene Expertinnen und Experten von POELLATH vermitteln in 7 Modulen alles\, was man in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht wissen muss\, um mit GründerInnen\, Business Angels\, VCs oder anderen InvestorInnen die Bedingungen eines Investments auf Augenhöhe zu verhandeln. \nDie nächste Veranstaltungsreihe wird vom 01. April bis 27. Mai 2025 als Online-Veranstaltung stattfinden. Die Module werden via MS Teams übertragen. \nDie einzelnen Module im Überblick\nModul 1: Einführung/VC Basics I\n01.04.2025\, 18.00-20.30 Uhr\nBei einer VC-Finanzierung stoßen oft grundsätzliche Interessen von GründerInnen und InvestorInnen aufeinander. \nModul 2: VC Basics II/Exit Considerations\n08.04.2025\, 18.00-20.30 Uhr\nIn Modul Zwei befassen wir uns mit den wesentlichen Regelungen eines VC-Investments und den vertraglichen Grundlagen in der sog. Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung. \nModul 3: HR Legal/„Workation and Data Protection to go”\n29.04.2025\, 18.00-20.30 Uhr \nModul 4: Start-up Tax/Special: ESG in VC Fonds und Start-ups\n06.05.2025\, 18.00-20.30 Uhr\nNeben der Gestaltung und Umsetzung ihrer eigenen Idee sollten sich junge UnternehmerInnen und Start-ups ab den ersten Überlegungen zur Rechtsformwahl bis hin zu einem möglichen Exit ihres Unternehmens auch Fragen in puncto Steuern stellen\, die in das Gesamtkonzept einzubeziehen sind. \nModul 5: Mitarbeiterincentivierung in Start-ups (ESOP/VSOP)\n13.05.2025\, 18.00-20.30 Uhr\nDas Modul Mitarbeiterbeteiligungen behandelt verschiedene Incentivierungsformen\, insbesondere Options- und Bonusgestaltungen sowie Kapitalbeteiligungen\, mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen. \nModul 6: Intellectual Property/Data Protection\n20.05.2025\, 18.00-20.30 Uhr\nDer Schutz des geistigen Eigentums ist bei vielen Unternehmen besonders wichtig\, da darüber hinaus häufig keine weiteren Assets vorhanden sind. \nModul 7: VC Fonds\n27.05.2025\, 18.00-20.30 Uhr\nRund um Venture Capital-Fonds stellen sich viele spannende Fragen\, die die Experten von POELLATH in diesem Modul beantworten. \nAnmeldung\nDie Teilnahme an den Venture Nights ist kostenfrei. Hier geht’s zur Anmeldung.
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SUMMARY:93. Berliner Steuergespräch "Reformbedarf im Gemeinnützigkeitsrecht"
DESCRIPTION:Im November 2021 vereinbarten die Ampelparteien in ihrem Koalitionsvertrag\, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren. Im Beschluss des Bundeskabinetts vom 24. Juli 2024 finden sich statt einer umfassenden Modernisierung lediglich punktuelle Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts. Für Überraschung sorgt die Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung\, in deren Folge auch die Regelungen zur Rücklagenbildung entfallen. Gemäß der Regierungsbegründung ist die Entbürokratisierung und Flexibilisierung gemeinnützigen Handelns das Ziel. Gänzlich unberücksichtigt bleiben Klarstellungen zur politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen\, die Implementierung einer Business Judgement Rule in der AO\, die Einführung abgestufter Sanktionierungen\, die Erleichterung der Zusammenarbeit gemeinnütziger Organisationen und grenzüberschreitenden Engagements. \nÜber die Konsequenzen der ersatzlosen Streichung des Gebots zeitnaher Mittelverwendung und den darüber hinausgehenden umfassenden Reformbedarf des Gemeinnützigkeitsrechts wollen wir im Rahmen des 93. Berliner Steuergesprächs mit dem Podium diskutieren. \nMontag\, 7. Oktober 2024\n17.30 bis 19.30 Uhr\nONLINE via Webex \nREFERENTEN\nMarkus Exner | Hessisches Ministerium der Finanzen\nErika Koglin | Der Paritätische Wohlfahrtsverband \nPODIUM\nDr. Julia Runte | ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU\nProf. Dr. Tibor Schober | Finanzgericht Berlin-Brandenburg\nProf. Dr. Birgit Weitemeyer | Bucerius Law School \nGESPRÄCHSLEITUNG\nDr. Andreas Richter | POELLATH \n  \nJETZT KOSTENFREI ANMELDEN
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SUMMARY:Veranstaltungsreihe "Private Clients und globale Mobilität"
DESCRIPTION:Weltweit vernetzt und auf Achse – der Alltag von Private Clients wird zunehmend durch internationale Sachverhalte bestimmt. Sobald jedoch Berührungspunkte zum Ausland bestehen\, kann es sehr schnell auch sehr kompliziert werden. In welchen Ländern bin ich steuerpflichtig? Was muss ich bei der Verlagerung meines Lebensmittelpunkts ins Ausland beachten? Was passiert mit meinem Vermögen\, wenn mir etwas zustößt? Wie gestalte ich meine Vermögensnachfolge? \nDiese und ähnliche Fragestellungen beantwortet die Online-Vortragsreihe „Private Clients im Fokus: Rechtliche und steuerliche Aspekte internationaler Mobilität“. \nDie einzelnen Module im Überblick\nDie hybride Veranstaltungsreihe besteht aus sechs Seminaren\, bei denen POELLATH-Professionals praxisrelevante Erfahrungen teilen und wertvolle Hinweise mitbringen. Die einzelnen Module finden jeweils von 17.00 bis 18.00 Uhr statt und werden live via Webex übertragen. \nModul 1 │ 6. Mai 2024 │ Das entstrickte Betriebsvermögen – Risiken und Chancen für den mobilen Gesellschafter\nModul 2 │ 17. Juni 2024 │ Wegzug mit Kapitalgesellschaftsanteilen\nModul 3 │ 16. September 2024 │ Wegzug geschafft – Aber was kommt jetzt?\nModul 4 │ 30. September 2024 │ „Mit Kind und Kegel“ – Auswirkungen des Wegzugs auf Eheverträge und Testamente\nModul 5 │ 04. November 2024 │ Brennpunkte des grenzüberschreitenden Erbschaftsteuerrechts\nModul 6 │ 02. Dezember 2024 │ Stiftungen und internationale Mobilität \nWeitere Infos und Anmeldung\nFür weitere Informationen zur Veranstaltungsreihe nutzen Sie bitte die Seiten des Veranstalters.
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SUMMARY:89. Berliner Steuergespräch "Fehlverhalten im Steuerrecht"
DESCRIPTION:Seit dem Frühjahr 2002 veranstalten der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und POELLATH die Berliner Steuergespräche. Diese Gespräche dienen als Forum für alle\, die sich in der Hauptstadt in ihrer täglichen beruflichen Arbeit mit steuerrechtlichen und steuerpolitischen Fragen auseinandersetzen. \nDas 89. Berliner Steuergespräch zum Thema\n„Fehlverhalten im Steuerrecht – Verwaltungssanktion oder Kriminalisierung?“\nfindet statt am\n4. Dezember 2023 von 17.30 bis 19.30 Uhr. \nDie Bandbreite der Sanktionen steuerlichen Fehlverhaltens ist groß. Sie reicht von verwaltungsrechtlichen Maßnahmen wie repressiv wirkenden Zuschlägen über Zwangsgelder als Beugemittel bis zu Geldbußen und Haftstrafen im Steuerordnungswidrigkeiten- bzw. Steuerstrafverfahren. In Zeiten\, in denen das materielle Steuerrecht stetig umfangreicher und komplexer wird\, werden steuerliche Pflichtverletzungen wahrscheinlicher. Es entsteht der Eindruck eines zu leicht zu erhebenden Strafbarkeitsvorwurfs\, sodass das Verfolgungs-\, Strafbarkeits- und Ahndungsrisiko kaum kalkulierbar erscheint. Um dieser Entwicklung zu begegnen\, sind auf Seiten der Unternehmen gerade bei internationalen Strukturen hohe Anforderungen an die Compliance zu erfüllen. \nNeben Sanktionen können schon Betriebsprüfungen für Unternehmen und Verantwortliche einschneidend sein und das laufende Geschäft stark beeinträchtigen. Sie können nicht nur Jahre andauern\, sondern auch einen schwer behebbaren Reputationsschaden verursachen\, steht etwa der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum. \nPodium\nProf. Dr. Marcel Krumm | Universität Münster \nDr. Peter Talaska | Streck Mack Schwedhelm \nDr. Sabine Grommes | AG München \nDr. Ulf Freytag | Fresenius SE & Co KGaA \nOStA Dr. Jost Schützeberg | Generalstaatsanwaltschaft Köln \nTobias Teutemacher | Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster \nGesprächsleitung: \nDr. Hans-Josef Thesling | Präsident des Bundesfinanzhofs \n  \nWeitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
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SUMMARY:83. Berliner Steuergespräche als ganztägige Veranstaltung
DESCRIPTION:Im Rahmen eines wissenschaftlichen Symposiums möchten wir uns zusammen mit Weggefährten und Schülern an Professor Dieter Birk erinnern. \nAusgerichtet von der Humboldt-Universität zu Berlin mit freundlicher Unterstützung des Berliner Steuergespräche e.V. und von POELLATH. \n83. Berliner Steuergespräche \nDas Leistungsfähigkeitsprinzip als Maßstab der Steuernormen\n30. Mai 2022\, 10.00 bis 16.00 Uhr \nProgramm\n10.00 Uhr \nBegrüßung \nProf. Dr. Christian Waldhoff\, Humboldt-Universität zu Berlin \nProf. Dr. Roman Seer\, Vorsitzender des Vorstands des Berliner Steuergespräche e.V. \n  \n10.15 – 11.15 Uhr \nDer Leistungsfähigkeitsgedanke und die Entstrickung im Spiegel der europäischen Freizügigkeitsrechte \nModerator: Prof. Dr. Roman Seer \nPodium: Prof. Dr. Marc Desens\, Dr. Afra Waterkamp\, Berthold Welling\, Prof. Dr. Andreas Musil \n  \n11.30 – 12.30 Uhr \nAktuelles zur Abgrenzung der Einkunftsarten \nModerator: Prof. Dr. Thomas Stapperfend \nPodium: Prof. Dr. Heinrich Weber-Grellet\, Dr. Egmont Kulosa\, Prof. Dr. Rolf Eckhoff\, Dr. Barbara Koch-Schulte \n  \n12.30 – 13.45 Uhr \nMittagspause \n  \n13.45 – 14.45 Uhr \nEbnen MoPeG und KöMoG den Weg für eine einheitliche Unternehmensteuer? \nModerator: Dr. Andreas Richter \nPodium: Prof. Dr. Christian Jahndorf\, Michael Wendt\, Prof. Dr. Gregor Bachmann\, Anette Wagner \n  \n15.00 – 16.00 Uhr \nDie EU als Steuergesetzgeber: Bleibt der Verfassungsstaat auf der Strecke? \nModerator: Prof. Dr. Rudolf Mellinghoff \nPodium: Prof. Dr. Henning Tappe\, Prof. Dr. Jutta Förster\, Prof. Dr. Joachim Englisch\, Prof. Dr. Christian Waldhoff \n  \n16.00 Uhr \nEnde der Veranstaltung \nVerabschiedung der Teilnehmer: Prof. Dr. Rudolf Mellinghoff\, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats des Berliner Steuergespräche e.V. \n  \nDie Veranstaltung wird via Live-Stream übertragen. \nFür Mitglieder des Vereins besteht bei der Registrierung die Möglichkeit\, eine qualifizierte Teilnahmebestätigung zur Vorlage zur Rechtsanwaltskammer (§15 FAO) zu beantragen. \nDie Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
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SUMMARY:82. Berliner Steuergespräche "Blockchain-basierte Zahlungsmittel"
DESCRIPTION:Die Blockchain-Technologie ist eine der wichtigsten Innovationen zur Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Mit den zahlreichen Vorteilen (Fälschungssicherheit\, Zuverlässigkeit und Dezentralität) und vielfältigen Einsatzgebieten dieses Verfahrens gehen auch neue rechtliche Fragestellungen einher. Digitale „Währungen“ wie Bitcoin beruhen auf der Blockchain\, woraus steuerliche Implikationen folgen. \nObwohl der Start der Bitcoin-Blockchain bereits über 13 Jahre zurückliegt und die Marktkapitalisierung des Bitcoin über 600 Mrd. Euro liegt (nebst hunderten weiteren Kryptotoken)\, liegt nach wie vor noch keine umfassende Stellungnahme der deutschen Finanzverwaltung zu diesem Bereich der Digitalwirtschaft vor. Der Entwurf eines BMF-Schreibens aus Juni 2021 wurde bislang nicht finalisiert und lässt auch inhaltlich in der Praxis noch Fragen offen. \nSteuerpflichtige stehen nicht selten vor der Herausforderung\, überhaupt einen Steuerberater zu finden\, der es übernimmt ihre Einkünfte aus Geschäften mit Kryptotoken einer steuerlichen Bewertung zu unterziehen und für die Steuererklärung aufzubereiten. Wenn es dann gelingt\, die Einkünfte dem Finanzamt offenzulegen\, sieht sich der Steuerpflichtige gelegentlich der weiteren Hürde ausgesetzt\, die Veranlagungsstelle oder den Betriebsprüfer in diese neue Welt einzuführen. Beraterschaft und Finanzverwaltung tragen auf dieser Weise oft nicht dazu bei\, diese neue Technologie rechtssicher in das Steuerwesen zu integrieren. \nDie ertragsteuerrechtliche Qualifizierung digitaler Zahlungsmittel und die damit verbundenen Fragen und Herausforderungen sind Thema der \n82. BERLINER STEUERGESPRÄCHE\n„Blockchain-basierte Zahlungsmittel im Ertragsteuerrecht“\nam 2. Mai 2022 | 17.30 bis 19.30 Uhr \nPodium\n\nProf. Dr. Heribert Anzinger (Universität Ulm)\nMag. Georg Brameshuber (Universität Wien)\nRDin Ulrike Sander (Bundesministerium der Finanzen\, Berlin)\nDr. Helder Schnittker (YPOG\, Berlin)\nDr. David Hötzel (POELLATH\, Berlin)\nGesprächsleitung: Dr. Andreas Richter (POELLATH\, Berlin)\n\n  \nDie Veranstaltung wird via Zoom durchgeführt\, die Teilnahme ist kostenfrei. Hier können Sie sich für die Veranstaltung registrieren. 
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SUMMARY:35. Münchner Unternehmenssteuerforum
DESCRIPTION:Das Münchner Unternehmenssteuerforum widmet sich der Förderung des Steuerrechts\, insbesondere durch steuerwissenschaftliche Fachdiskussionen zwischen Repräsentanten der Richterschaft\, der Finanzverwaltung und der Wissenschaft sowie Experten aus der Wirtschaft und der steuer- und rechtsberatenden Berufe. \nDas 35. Münchner Unternehmenssteuerforum zum Thema\n„Das Optionsmodell des Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetzes“\nfindet statt am\n26. Januar 2022 um 17.30 Uhr. \nInhalt\nDer Empfehlung der Finanzwissenschaft nach einer rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung ist der Gesetzgeber bisher nicht gefolgt. Die zivilrechtliche Rechtsform gibt bislang auch die steuerliche Belastung der unternehmerischen Tätigkeit vor. Während bei Kapitalgesellschaften die Ertragsteuerbelastung bei rund 30% (inkl. GewSt und SolZ) liegt\, unterliegt der Gewinn eines Unternehmens\, das als Personengesellschaft geführt und steuerlich als Mitunternehmerschaft qualifiziert wird\, einer Ertragsteuer (unter Berücksichtigung der Gesellschafterebene) von bis zu rund 50%. Dabei ist es regelmäßig unerheblich\, ob der Gewinn der Personengesellschaft im Unternehmen reinvestiert oder vom Gesellschafter für private Zwecke entnommen wird. Auch die in der Praxis als zu kompliziert und mühselig erachtete Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG änderte an diesem Nachteil nur wenig. Eine Kapitalgesellschaft wird dagegen als gesondertes Steuersubjekt behandelt und unterliegt einer eigenen Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von nur 15% sowie der GewSt (je nach kommunalem Hebesatz) von regelmäßig weiteren rund 14%. Doch erst wenn die Gesellschafter eine Gewinnausschüttung beschließen\, wird der auf Gesellschaftsebene bereits steuerlich vorbelastete Bilanzgewinn in Höhe der Ausschüttung steuerlich zusätzlich belastet. Dann kann die Gesamtsteuerbelastung auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene ebenfalls bis auf rund 50% steigen. \nWer als Unternehmer die Steuerbelastung seines als Personenhandelsgesellschaft geführten Unternehmens optimieren will\, muss bislang den Weg des Rechtsformwechsels in eine Kapitalgesellschaft beschreiten\, um die günstigeren Regelungen der Körperschaftsteuer anwenden zu können. Wenn dies überhaupt zivilrechtlich möglich ist: denn Gesellschaftsverträge\, zivilrechtliche Anforderungen und außersteuerliche Nachteile lassen einen Rechtsformwechsel oftmals scheitern oder von vornherein als aussichtslos erscheinen\, sodass das Unternehmen in der steuerlich ungeliebten Rechtsform verhaftet ist und dauerhaft Nachteile insbesondere im Hinblick auf den Aufbau von Eigenkapital in Kauf nehmen muss. Trotzdem ist die Rechtsform der Personengesellschaft nach wie vor sehr attraktiv. Die Mehrzahl der deutschen Unternehmen – auch viele große familiengeführte Unternehmensgruppen und Weltmarktführer – sind immer noch als Personengesellschaften organisiert. \nInsbesondere diesen Unternehmen soll nunmehr mit dem Optionsmodell des Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetzes ein Weg in die Körperschaftsbesteuerung eröffnet werden\, ohne die zivilrechtlichen Strukturen des Unternehmens verändern zu müssen. Möglich ist dies auf Antrag ab dem VZ 2022 grundsätzlich für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften. Folge der Option ist\, dass der Antragsteller wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter\, wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft behandelt werden. Das bedeutet: Die Personengesellschaft unterliegt selbst der Körperschaftsteuer (§ 1a Abs. 1 KStG). Auch die Gewerbesteuerpflicht richtet sich in Zukunft bei ihr nach den Regelungen für Kapitalgesellschaften. Gewinne oder Verluste der Personengesellschaft werden bei den Gesellschaftern nicht mehr als Einkünfte berücksichtigt. Das bedeutet auch\, dass dem Gesellschafter zugerechnete Verluste aus der Personengesellschaft nicht mehr mit sonstigen Einkünften des Gesellschafters oder Gewinnanteile nicht mehr mit negativen sonstigen Einkünften oder seinem persönlichen Verlustvortrag verrechnet werden können. Erste Auslegungs- und Zweifelsfragen hat die Finanzverwaltung mit dem BMF-Schreiben vom 10.11.2021 beantwortet\, doch noch immer sind viele Unternehmen unschlüssig\, welche Vor- aber auch Nachteile mit der Option in der Praxis einhergehen. \nReferenten\nZu Beginn der Veranstaltung wird zunächst Professor Dr. Guido Förster (Heinrich-Heine Universität Düsseldorf) einen Überblick zum Optionsmodell geben\, auf die Besonderheiten eingehen und beleuchten\, für wen die Nutzung des Optionsmodells vorteilhaft ist. Anschließend wird Maria-Anna Bichler (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen\, für Landesentwicklung und Heimat) die Sichtweise und Herausforderungen der Finanzverwaltung bei der Neuregelung erläutern. Die Thesen und Fragestellungen der beiden Einführungsreferate werden sodann unter der Leitung von Professor Dr. Klaus-Dieter Drüen (LMU München) mit den Referenten sowie Dr. Thomas Wachter (Notar\, München)\, Thomas Dierichs (Diehl Stiftung & Co. KG) sowie Dr. Martin Strahl (Kanzlei CKKS) erörtert. \nTeilnahme\nDas 35. Unternehmenssteuerforum wird als Onlineveranstaltung durchgeführt und über das Konferenzsystem Webex übertragen. Nutzen Sie dafür folgenden Anmeldelink. \nEvent-Kennnummer: 2742 584 8997 \nEvent-Passwort: 2021 \nFür eine telefonische Einwahl nutzen Sie bitte folgende Telefonnummer: Tel:+498995467578 \nDie Teilnahme ist kostenlos und erfordert keine Anmeldung. \nFür Mitglieder des Vereins besteht die Möglichkeit\, über die Teilnahme an der Veranstaltung eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer (§ 15 FAO) zu erhalten sowie die Tagungsunterlagen per E-Mail bei unserer Geschäftsstelle anzufordern. Sofern Sie eine Teilnahmebestätigung gemäß § 15 FAO benötigen\, bitten wir Sie\, sich im Vorfeld formlos per E-Mail unter (www.muenchner-ustf.de) anzumelden.
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SUMMARY:81. Berliner Steuergespräche "Steuerpolitische Perspektiven"
DESCRIPTION:81. BERLINER STEUERGESPRÄCH\nam 24. Januar 2022 | online von 17.30 bis 19.30 Uhr\n„Steuerpolitische Perspektiven der neuen Legislaturperiode“ \n„Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit\, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ lautet die Überschrift des Koalitionsvertrages der neuen Bundesregierung\, welche Anfang Dezember zusammentrat. Erstmalig in der Geschichte wird die Bundesrepublik nun durch ein Bündnis aus SPD\, FDP und den Grünen regiert. Nun stellt sich die Frage\, was die Ampel für die Steuerpolitik bedeutet. \nDer Koalitionsvertrag\, welcher am 24. November 2021 veröffentlicht wurde\, ist ganze 178 Seiten lang. Doch findet auch das Steuerrecht adäquate Berücksichtigung? Im Vertrag finden sich Stichworte wie die „Superabschreibung“\, „erweiterte Verlustverrechnung“ oder die „Evaluation der Thesaurierungsbegünstigung“ wieder. Ebenso wird der Steuerhinterziehung und -vermeidung der Kampf angesagt sowie die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung auf die Agenda gesetzt. Werden die Parteien ihrem selbst gesetzten Motto damit gerecht? \nIm Rahmen des 81. Berliner Steuergesprächs möchten wir mit der Referentin\, den Mit-Diskutanten und den Teilnehmenden einen ersten Ausblick auf die möglichen steuerlichen Entwicklungen in den kommenden vier Jahren wagen und Perspektiven diskutieren. \nPodium\nProf. Dr. Caren Sureth-Sloane (Universität Paderborn)\nDagmar Andres (SPD-Bundestagsfraktion\, Berlin)\nAntje Tillmann (CDU/CSU-Bundestagsfraktion\, Berlin)\nMarkus Herbrand (FDP-Bundestagsfraktion\, Berlin)\nGesprächsleitung: Prof. Dr. Roman Seer (Ruhr-Universität Bochum) \nDie Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Für weitere Informationen zur Veranstaltung klicken Sie hier. \nDie Veranstaltung wird online via Zoom durchgeführt. Eine Anmeldung ist bereits unter diesem Link möglich.\nWebinar-ID: 872 6217 1377
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SUMMARY:Funds Forum Frankfurt 2021
DESCRIPTION:Manager alternativer Investmentfonds und (institutionelle) Investoren müssen sich zunehmend mit gesetzlichen Transparenzerfordernissen (SFDR; Taxonomie-Verordnung) und individuell vereinbarten Anforderungen im Bereich der ESG-Compliance auseinandersetzen. Dies erfordert einen strukturierten Ansatz der mit der Festlegung einer eigenen ESG-Strategie beginnt und sich dann über die Entwicklung von entsprechenden Richtlinien und deren Integration in die Due Diligence Prozesse bis hin zum Monitoring der Investments fortsetzt. Dabei dürfte die Verfügbarkeit der notwendigen ESG-Daten stets eine zentrale Rolle spielen. \nFrankfurter Funds Forum\nThema: ESG im Investmentprozess\n28. Oktober 2021\, 18.00 bis 20.00 Uhr\nOnline-Übertragung mit Webex\nsowie in den Kanzleiräumen von POELLATH (An der Welle 3\, 60322 Frankfurt) \n  \nProgramm und Panelisten\n17.30 Uhr\nAnmeldung der Teilnehmenden vor Ort \nHinweis: Die Präsenzteilnahme unterliegt der 2G-Regelung (geimpft/genesen) – Bitte bringen Sie die nötigen Nachweise mit. Die Anzahl der verfügbaren Sitzplätze ist begrenzt\, es gilt „First come\, first served“. \n18.00 Uhr\nEinführungsvortrag: \nDr. Robert Eberius (POELLATH) \nim Anschluss\nPaneldiskussion unter der Leitung von Prof. Dirk Söhnholz (Soehnholz ESG GmbH) \nPanelisten:\n\nAntje Biber (Präsidentin des Verwaltungsrates & Head of SDG Office bei der FERI Gruppe)\nDr. Sandra Reich (Unternehmensberaterin im Bereich Sustainable Finance)\nJohannes Spaleck (Senior Manager für ESG and Responsible Services bei Tauw Deutschland)\nJegor Tokarevich (CEO vom Beratungs- und Reportingdienstleister Substance Over Form Ltd. (SOF))\nBernd Vogt\, CFA (Investmentmanager Alternative Investments & Head of ESG Alternative Assets bei Wealthcap)\n\nAnmeldung\nBitte nutzen Sie die Online-Registrierung des Veranstalters. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
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SUMMARY:ONLINE +++ Venture Nights 2021
DESCRIPTION:Inhalte\nDer Lehrgang umfasst 7 Module\, die auch einzeln gebucht werden können. \nDie Veranstaltung vermittelt alles\, was man in rechtlicher Hinsicht wissen muss\, um mit Business Angels\, Venture Capital-Gesellschaften oder anderen Investoren auf Augenhöhe die Bedingungen eines Investments zu verhandeln. Sie erfahren auch\, wie Sie das Unternehmen auf die jedem Investment vorausgehende Due Diligence vorbereiten\, um das Unternehmen dem potentiellen Investor optimal zu präsentieren. \nDie Reihe „Venture Nights 2021“ findet statt vom\n28. September bis 16. November 2021\njew. dienstags von 18.00 bis 21.00 Uhr \nDie einzelnen Module im Überblick\n28.09.2021 | Modul 1: VC-Verträge I \n05.10.2021 | Modul 2: VC- Verträge II \n12.10.2021 | Modul 3: Vorbereitung und Durchführung des Exits | Arbeitsrecht \n19.10.2021 | Modul 4: IP/IT-Recht und Datenschutz \n26.10.2021 | Modul 5: Mitarbeiterbeteiligungen | ESOP \n09.11.2021 | Modul 6: Steuerrecht | FinTechs (regulatorische Aspekte) \n16.11.2021 | Modul 7: Venture Capital-Fonds \n  \nDas komplette Programm:\nVentureNights_Programm_2021 \nTeilnehmer\nDie Veranstaltung richtet sich an Start - ups und junge Unternehmen mit Venture Capital - Ambitionen. \nKosten und Anmeldung\nDie Teilnahme ist kostenfrei. Für weitere Informationen zur Anmeldung klicken Sie bitte hier.
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SUMMARY:ONLINE +++ M&A-Lehrgang 2021
DESCRIPTION:Der Lehrgang gliedert sich in 10 Module\, die immer donnerstags von 17.30 bis 20.00 Uhr live übertragen werden. Die Teilnehmer haben so die Möglichkeit\, ihre Fragen schriftlich über die Fragefunktion in Webex zu stellen. Die Module werden außerdem aufgezeichnet\, der Videomitschnitt steht im Nachgang jeweils für 4 Wochen zur Verfügung. \nProgramm\n16.09.21 | Modul 1: Ablauf von M&A-Transaktionen und Vorfeldvereinbarungen \n23.09.21 | Modul 2: Steuerplanung aus Verkäufer- und Käufersicht \n30.09.21 | Modul 3: Financial\, Legal und Tax Due Diligence \n07.10.21 | Modul 4: Unternehmenskaufvertrag \n14.10.21 | Modul 5: Unternehmensbewertung und Kaufpreis \n21.10.21 | Modul 6 : Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen \n28.10.21 | Modul 7: Akquisitionsfinanzierung | Kartellrecht und Investitionskontrolle \n11.11.21 | Modul 8: Managementbeteiligungen \n18.11.21 | Modul 9: Distressed M&A \n25.11.21 | Modul 10: Public M&A \nDas komplette Programm:\nProgramm M&A-Lehrgang 2021 \nInhalte und Adressatenkreis\nErfahrene M&A-Praktiker vermitteln die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen zur erfolgreichen Durchführung von M&A-Transaktionen. Durch einen interdisziplinären Austausch bietet sich Ihnen ein abgerundetes Bild der aktuellen Transaktionspraxis und zwar in besonders kompakter Form. \nDie Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Berufsträger mit bis zu drei Jahren Berufserfahrung aus allen Bereichen der M&A-Praxis (Private Equity-Fonds\, Unternehmen\, Banken\, Corporate Finance-Berater). Teilnehmer\, die bereits über Erfahrungen in M&A-Transaktionen verfügen\, können ihre Kenntnisse in einzelnen Bereichen erweitern. \nKosten und Anmeldung\nDie Teilnahmegebühr beträgt EUR 1.000 netto für den gesamten Lehrgang. Die Module können auch einzeln gebucht werden\, zu EUR 150 netto je Modul. Der Betrag beinhaltet die Live-Übertragung\, anschließenden Zugang zur Videoaufzeichnung sowie die Seminarunterlagen. \nHier geht’s zur Anmeldung
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SUMMARY:79. Berliner Steuergespräche "Der Ort der Arbeit"
DESCRIPTION:Aufgrund der COVID-19-Pandemie kam es global zu einem rasanten Anstieg von mobiler und flexibler Arbeit. Seitdem arbeiten weltweit viele Menschen im Home Office oder an einem anderen Ort ihrer Wahl. Aus diesem Grund befassen sich Politik und Wirtschaft intensiv mit der Entwicklung zeitgemäßer Arbeitsmodelle\, von deren Flexibilität Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen profitieren können. \nDie erfolgreiche Umsetzung grenzüberschreitender Arbeitskonzepte setzt die Überwindung diverser (auch steuerlicher) Hürden voraus. Es müssen Aspekte wie Compliance-Anforderungen\, Sanktionsrisiken\, doppelte Steuerbelastungen\, Dokumentations- und Offenlegungspflichten sowie die Bindung an das Unternehmen beachtet werden. Auf der anderen Seite steigert das Angebot mobiler Arbeit die Attraktivität des Arbeitgebers\, führt zu Zeit- und Kostenersparnissen im Hinblick auf Reisen und Büroräume und ermöglicht es Arbeitnehmern\, bei der Einteilung von Beruf und Privatem zeitlich und örtlich flexibler zu sein. \nIn Deutschland gibt es weder einen Home Office-Anspruch noch eine entsprechende Home Office-Pflicht. Seit Anfang 2021 ist ein Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Regelung der mobilen Arbeit („Mobile Arbeit-Gesetz”\, MAG) in der Ressortabstimmung. \nDas 79. Berliner Steuergespräch soll den Referenten\, Mit-Diskutanten und Teilnehmenden eine Plattform bieten\, um die dynamischen Entwicklungen in der Arbeitswelt zu reflektieren und die damit einhergehenden Herausforderungen zu diskutieren. \nDas 79. Berliner Steuergespräch zum Thema „Der Ort der Arbeit“ findet statt am \n  \nMontag\, 13. September 2021 | 17.30 bis 19.30 Uhr \n  \nPodiumsgäste: \n\nMRin Silke Bruns (Bundesministerium der Finanzen\, Berlin)\nProf. Dr. Ekkehart Reimer (Universität Heidelberg)\nCarsten Butenschön (Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg\, Berlin)\nProf. Dr. Christian Dorenkamp (Deutsche Telekom AG\, Bonn)\nMeinhard Wittwer (Bundesfinanzhof\, München)\n\nPodiumsleitung: Prof. Dr. Roman Seer (Ruhr-Universität Bochum) \nAnmeldung\nDie Veranstaltung wird als Zoom-Konferenz durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenfrei. \nRegistrieren Sie sich hier zur Veranstaltung \nFür Mitglieder des Vereins besteht bei der Registrierung die Möglichkeit\, eine qualifizierte Teilnahmebestätigung zur Vorlage zur Rechtsanwaltskammer (§15 FAO) zu beantragen. \nWeitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Veranstalters.
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SUMMARY:78. Berliner Steuergespräche "Umweltschutz durch Steuerrecht?"
DESCRIPTION:Der Umwelt- und Klimaschutz hat im öffentlichen Diskurs einen hohen Stellenwert in der gegenwärtigen politischen und gesellschaftlichen Diskussion. Internationale Vereinbarungen zur Minderung der Treibhausgas-Emissionen werfen ihre Schatten auch für den nationalen Gesetzgeber voraus. \nVor diesem Hintergrund werden in der Politik unterschiedliche Wege diskutiert\, um die CO2-Minderungsziele zu erreichen. Auch das Steuerrecht wird in die klimaschutzrelevanten Zielvorgaben einbezogen und kann einen wesentlichen Beitrag hierzu leisten. Die Attraktivität umwelt- und klimaschädlichen Verhaltens kann durch abgabenrechtliche Instrumente ebenso eingeschränkt werden wie eine Förderung umwelt- und klimaschützenden Verhaltens durch steuerliche Anreize möglich ist. Dies zeigt\, wie breit das Spektrum der politischen Handlungsalternativen ist\, und dass es von der generellen Einführung einer CO2-Besteuerung über die steuerliche Pönalisierung bis zur Incentivierung reicht. \nMit dem sogenannten Klimapaket hat die Bundesregierung im September 2019 einen ersten Aufschlag gemacht und mögliche Maßnahmen vorgestellt. Diese und weitergehende Überlegungen hierzu müssen sich an den europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben messen lassen. \nÜber Möglichkeiten und Grenzen der Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes mithilfe des Steuerrechts sowie die europa- und verfassungsrechtlichen Herausforderungen umweltökonomischer Lenkungsabgaben wollen wir im Rahmen der 78. Berliner Steuergespräche mit den Referenten\, den Podiumsgästen und dem Auditorium diskutieren. \nOnline-Veranstaltung\nam\n19. April 2021\, 17.30 Uhr \n  \nWeitere Informationen zur Veranstaltung sowie zur Anmeldung finden Sie auf den Seiten des Veranstalters.
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