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SUMMARY:77. Berliner Steuergespräch – Umweltschutz durch Steuerrecht?
DESCRIPTION:Der Umwelt- und Klimaschutz hat im öffentlichen Diskurs einen hohen Stellenwert in der gegenwärtigen politischen und gesellschaftlichen Diskussion. Internationale Vereinbarungen zur Minderung der Treibhausgas-Emissionen werfen ihre Schatten auch für den nationalen Gesetzgeber voraus. \nVor diesem Hintergrund werden in der Politik unterschiedliche Wege diskutiert\, um die CO2-Minderungsziele zu erreichen. Auch das Steuerrecht wird in die klimaschutzrelevanten Zielvorgaben einbezogen und kann einen wesentlichen Beitrag hierzu leisten. Die Attraktivität umwelt- und klimaschädlichen Verhaltens kann durch abgabenrechtliche Instrumente ebenso eingeschränkt werden wie eine Förderung umwelt- und klimaschützenden Verhaltens durch steuerliche Anreize möglich ist. Dies zeigt\, wie breit das Spektrum der politischen Handlungsalternativen ist\, und dass es von der generellen Einführung einer CO2-Besteuerung über die steuerliche Pönalisierung bis zur Incentivierung reicht. \nMit dem sogenannten Klimapaket hat die Bundesregierung im September 2019 einen ersten Aufschlag gemacht und mögliche Maßnahmen vorgestellt. Diese und weitergehende Überlegungen hierzu müssen sich an den europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben messen lassen. \nÜber Möglichkeiten und Grenzen der Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes mithilfe des Steuerrechts sowie die europa- und verfassungsrechtlichen Herausforderungen umweltökonomischer Lenkungsabgaben wollen wir im Rahmen des 77. Berliner Steuergesprächs mit den Referenten\, den Podiumsgästen und dem Auditorium diskutieren. \nOnlineveranstaltung am \n11. Januar 2021\, 17.30 Uhr
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SUMMARY:32. Münchner Unternehmenssteuerforum "Steuerliche Verlustnutzung"
DESCRIPTION:32. Münchner Unternehmenssteuerforum\nam 27. Januar 2021; Beginn: 17.30 Uhr\nOnline-Veranstaltung: „Aktuelles zur steuerlichen Verlustnutzung“ \nNach verschiedenen Schätzungen liegen die auf Verrechnung wartenden Verluste deutscher Körperschaften bei mehreren hundert Milliarden Euro. Aus Sorge um die Steuereinnahmen streckt der Steuergesetzgeber die Verlustnutzung in betraglicher und zeitlicher Hinsicht (Mindestbesteuerung) und stellt sie darüber hinaus unter den grundsätzlichen Vorbehalt vermeintlich missbrauchsvermeidender Regelungen. Nach der (in der Praxis gescheiterten) Regelung zum Mantelkauf des § 8 Abs. 4 KStG a.F. führte der Gesetzgeber im Jahr 2008 § 8c KStG und im Jahr 2016 den § 8d KStG ein\, um die Mantelkaufproblematik zielgerichtet zu bekämpfen. Zu § 8d KStG liegt seit Mitte 2020 der Entwurf eines Anwendungsschreibens vor\, welches u.a. im Zusammenspiel zwischen den §§ 8d und 8c KStG oder der Definition des Geschäftsbetriebs bei diversifizierten Großunternehmen erhebliche Praxisfragen aufwirft. \nAktualität und Brisanz gewinnt das derzeitige System der Verlustverrechnung zudem durch die Corona-Pandemie\, welche in nicht wenigen Branchen zu erheblichen wirtschaftlichen Einbrüchen geführt hat. Darauf hat der Gesetzgeber insbesondere mit dem 2. Corona-Steuerhilfegesetz mit § 111 EStG reagiert und ermöglicht einen vorläufigen pauschalierten Verlustrücktrag bereits in den Veranlagungszeitraum 2019 hinein. Der vorläufige Verlustrücktrag kann pauschal mit 30% des Gesamtbetrags der Einkünfte des Jahres 2019 und bei Nachweis auch mit einem höheren Betrag berücksichtigt werden – maximal bis zu einem Betrag von EUR 5 Mio. \nZu Beginn der Veranstaltung wird zunächst Prof. Dr. Ingo Stangl (FGS) einige Problembereiche und ungeklärte Fragen im Zusammenhang mit den §§ 8c und 8d KStG aus der Beratungspraxis vorstellen. Anschließend geht Dr. Arnd Weißgerber (Leiter des Referats für Unternehmensbesteuerung und Betriebsprüfung\, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat) auf die Problembereiche dieser Vorschriften aus Verwaltungssicht ein und gibt zudem einen Überblick über die Maßnahmen und deren Vollzugsprobleme rund um Verlustnutzung im Rahmen der Pandemiebekämpfung. \nDie Thesen und Fragestellungen der beiden Einführungsreferate werden sodann unter der Leitung von Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen (LMU München) mit den Referenten sowie PD Dr. Erik Röder (Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen) und Dr. Markus Märtens (Richter im I. Senat des BFH) diskutiert. Herr Dr. Märtens wird insbesondere auch auf den Vorlagebeschluss des I. Senats zum Thema „finale Verluste“ eingehen und die dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen erläutern. \nDie Veranstaltung wird über das Konferenzsystem Webex übertragen. Sie müssen sich nur einmal einwählen. Nutzen Sie hierfür folgenden Link. \nEvent-Kennnummer: 175 027 8667\nEvent-Passwort: 2021\nFür eine telefonische Einwahl nutzen Sie bitte folgende Telefonnummer: Tel:+498995467578 \nDie Teilnahme ist kostenlos und erfordert keine Anmeldung. \nFür Mitglieder des Vereins besteht die Möglichkeit\, über die Teilnahme an der Veranstaltung eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer (§ 15 FAO) zu erhalten sowie die Tagungsunterlagen per E-Mail bei unserer Geschäftsstelle anzufordern. Sofern Sie eine Teilnahmebestätigung gemäß § 15 FAO benötigen\, bitten wir Sie\, sich im Vorfeld formlos per E-Mail unter (www.muenchner-ustf.de) anzumelden. \nEine Mitgliedschaft können Sie unter dem folgenden Link beantragen: Mitglied werden \n  \nAlle Beiträge zum Münchner Unternehmenssteuerforum
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