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SUMMARY:99. Berliner Steuergespräch "Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer"
DESCRIPTION:Die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes fällt in eine politische Landschaft\, die von einer breit gefächerten Reformdebatte geprägt ist. Einige stellen in Frage\, ob die Begünstigung von Betriebsvermögen den Erhalt von Unternehmensstrukturen tatsächlich gewährleistet. Andere sehen Reformbedarf in der Komplexität des Erbschaftsteuerrechts oder beim Bewertungsverfahren. Entsprechend vielfältig sind die vorgeschlagenen Maßnahmen\, wie etwa der Entfall von Privilegierungen bei gleichzeitig niedrigeren Steuersätzen oder die Einführung eines Lebensfreibetrags. \n99. Berliner Steuergespräch\n„Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer“\n02. März 2026\, 17.30 bis 19.30 Uhr \nReferate\nDr. Tobias Hentze | Institut der deutschen Wirtschaft \nProf. Dr. Achim Dannecker | Gleiss Lutz \nPodium\nProf. Dr. Franceska Werth | Bundesfinanzhof \nProf. Dr. Pascal Hinny | LENZ & STAEHELIN \nMR Karlheinz Konrad | Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat \nGesprächsleitung \nDr. Andreas Richter | POELLATH \nInfos & Anmeldung\nWeitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Veranstalters. \nDirekt zur Anmeldung
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SUMMARY:47. Münchner Unternehmenssteuerforum
DESCRIPTION:Das 47. Münchner Unternehmenssteuerforum findet am Mittwoch\, 21. Januar 2026 ab [17:30] Uhr als Präsenzveranstaltung im Literaturhaus München\, Salvatorplatz 1\, 80333 München statt. \nInfos & Anmeldung\nBei Interesse registrieren Sie sich bitte zum Einladungsversand per Mail.
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SUMMARY:46. Münchner Unternehmenssteuerforum
DESCRIPTION:Das 46. Münchner Unternehmenssteuerforum findet am Mittwoch\, 22. Oktober 2025 ab 17.30 Uhr als Präsenzveranstaltung im Literaturhaus München\, Salvatorplatz 1\, 80333 München statt. \nThema: (Ertragsteuerliche) Herausforderungen der Betriebsaufspaltung \nDie Betriebsaufspaltung zählt zu den komplexesten Rechtsinstituten des deutschen Unternehmensteuerrechts und ist ein Dauerbrenner in der steuerlichen Beratung mittelständischer Unternehmensstrukturen. Ihre Rechtsfolgen sind ebenso vielfältig wie einschneidend: die steuerliche Verstrickung von Privatvermögen im Betriebsvermögen\, die Gewerbesteuerpflicht von Vermietungs- oder Kapitaleinkünften\, unerkannte Entnahmen\, die Versagung der erweiterten gewerbesteuerlichen Grundstückskürzung sowie schenkungs- und erbschaftsteuerliche Implikationen. All dies erfordert eine sorgfältige Prüfung der personellen und sachlichen Verflechtung im Rahmen der Strukturierung und zieht regelmäßig die besondere Aufmerksamkeit in Betriebsprüfungen auf sich. Es überrascht daher nicht\, dass das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Betriebsaufspaltung häufig Anlass steuerlicher Auseinandersetzungen ist. \nBesonders die Voraussetzungen der personellen Verflechtung erweisen sich in der Praxis als streitanfällig. Fragen des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens sowie das Durchgriffsverbot waren jüngst erneut Gegenstand der Rechtsprechung des BFH (z. B. III R 13/23\, IV R 5/20). Für die Beratungspraxis ergeben sich daraus wichtige Rückschlüsse\, wie sich eine personelle Verflechtung – je nach Ausgangslage – vermeiden oder begründen lässt. Die unternehmerische Realität erfordert Agilität\, schnelle Reaktionen und Flexibilität. Dies steht oft im Spannungsverhältnis zu den streitanfälligen und teils ungeklärten Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung. \nDas 46. Münchner Unternehmenssteuerforum widmet sich daher den aktuellen Entwicklungen dieses Rechtsinstituts. Ziel ist es\, durch den Austausch zwischen Experten aus Beratung\, Wissenschaft\, Rechtsprechung und Verwaltung praxisnahe Antworten auf drängende Fragen zu finden. \nDen Auftakt der Veranstaltung bilden zwei Einführungsreferate: Herr Professor Dr. Gerhard C. Girlich (Hochschule Biberach) und Herr Dr. Julian Solowjeff (YPOG) beleuchten Grundlagen\, aktuelle Entwicklungen und Gestaltungsmöglichkeiten aus wissenschaftlicher und praktischer Perspektive. \nAnschließend diskutieren die Referenten ihre Thesen gemeinsam mit den Podiumsteilnehmern Herrn Dr. Michael Geissler (BFH) und einem Vertreter der Finanzverwaltung unter der Leitung von Herrn Dr. Axel von Bredow (UBBZ). \nWeitere Infos und Anmeldung\nBitte nutzen Sie die Anmeldeseite des Veranstalters.
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SUMMARY:97. Berliner Steuergespräch "Zukunft der Betriebsprüfung"
DESCRIPTION:Die fortschreitende Digitalisierung verändert die Betriebsprüfung grundlegend – mit weitreichenden Folgen für die steuerberatenden Berufe\, die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung. Im Mittelpunkt stehen zentrale Fragen wie: Welche Herausforderungen bringt die digitale Betriebsprüfung für Beraterschaft\, Gerichte und Finanzverwaltung mit sich? Nach welchen Kriterien erfolgt künftig die Auswahl von Prüfungsfällen und -feldern? Wie wird mit der Datenauswertung umgegangen\, und wo liegen die Grenzen automatisierter Prüfprozesse? Ein faires Besteuerungsverfahren erfordert Transparenz und Nachvollziehbarkeit – Anforderungen\, die zunehmend kritisch hinterfragt werden. \n97. Berliner Steuergespräch\n„Zukunft der Betriebsprüfung in einer digitalen Welt“\n29. September 2025 | 17.30 – 19.30 Uhr\nHumboldt-Universität zu Berlin | Senatssaal | Unter den Linden 6\, 10117 Berlin \n  \nWeitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie hier.
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SUMMARY:Munich Private Equity Training (MUPET) 2025
DESCRIPTION:Auf der MUPET Munich Private Equity Training werden jährlich die aktuellen Themen und Entwicklungen der Private Equity-Branche vorgestellt und diskutiert. Als eine der marktführenden Private Equity-Veranstaltungen in Deutschland bietet sie zahlreiche Vorträge und Paneldiskussionen mit führenden Expertinnen und Experten in den Bereichen Private Funds\, M&A und Tax. \nDie MUPET 2025 findet statt am\n26. Juni 2025\nim Literaturhaus München. \nWeitere Informationen finden Sie auf unserer MUPET-Seite.
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SUMMARY:45. Münchner Unternehmenssteuerforum
DESCRIPTION:Die Finanzierung von Kapitalgesellschaften durch ihre Gesellschafter – sei es durch Darlehen oder sonstige Finanzierungsinstrumente – stellt ein zentrales Instrument zur Liquiditätsbeschaffung dar\, insbesondere in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Umgekehrt ist gerade bei kleineren Gesellschaften auch die Darlehensgewährung an Gesellschafter durch ihre Gesellschaften ein gängiges Thema in steuerlichen Außenprüfungen. In steuerlicher Hinsicht stellen beide Arten der Fremdfinanzierung ein sensibles Gestaltungsfeld dar\, aus ganz unterschiedlichen Gründen. \n45. Münchner Unternehmenssteuerforum \n„Steuerliche Herausforderungen der Gesellschafter-Fremdfinanzierung“ \n25. Juni 2025 ab 17.30 Uhr | Bibliothek im Literaturhaus München | Salvatorplatz 1\, 80333 München \n  \nWeitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
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SUMMARY:96. Berliner Steuergespräch "Steuerpolitik in der neuen Legislaturperiode"
DESCRIPTION:Nach den ersten vermeintlichen Einigungen über mögliche „Sondervermögen“ im Rahmen der aktuellen Sondierungsgespräche zur Koalitionsbildung rücken die wirtschafts- und steuerpolitischen Themen zunehmend in den Fokus. Es stellt sich die Frage\, welche steuerrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben in der 21. Legislaturperiode neben dem kurzfristig in Aussicht gestellten Investitions-Booster und der ab 2028 einsetzenden schrittweisen Senkung des Körperschaftsteuersatzes in Angriff genommen werden sollen\, und ob der Koalitionsvertrag die richtigen Weichenstellungen vornimmt. \nNeben steuerlichen Arbeitsanreizen und Vereinfachungen im Verfahren der Forschungszulage findet sich die Ankündigung\, den Mehrwertsteuersatz für Gastronomieumsätze dauerhaft auf 7% zu senken sowie die Entfernungspauschale zu erhöhen und die Einführung einer Arbeitstagepauschale zu prüfen. Doch wie passt das alles zusammen? Und mittels welcher Maßnahmen sollen die Steuerpflichtigen von Bürokratie entlastet werden? \n96. Berliner Steuergespräch\n23. Juni 2025 | 17.30 – 19.30 Uhr\nHumboldt-Universität zu Berlin | Senatssaal | Unter den Linden 6\, 10117 Berlin \nProgramm\nIMPULSVORTRAG\nProf. Dr. Frank Hechtner | Friedrich-Alexander-Universität \nPODIUM\nRobert Crumbach | Minister der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg\nStefan Evers | Senator für Finanzen Berlin\nFritz Güntzler\, MdB | Finanzpolitischer Sprecher\, CDU\nKatharina Beck\, MdB | Finanzpolitische Sprecherin\, Bündnis 90/Die Grünen (angefragt) \nGESPRÄCHSLEITUNG\nProf. Dr. Johanna Hey | Universität zu Köln \nAnmeldung\nDas 96. Berliner Steuergespräch findet als reine Präsenzveranstaltung statt. Ein Einlass ist nur nach vorheriger namentlicher Anmeldung möglich. Bitte beachten Sie\, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Anmeldung. Die Teilnahme ist kostenfrei. Hier geht’s zur Anmeldung
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SUMMARY:95. Berliner Steuergespräch "Vereinfachung der Arbeitnehmerbesteuerung"
DESCRIPTION:Seit dem Frühjahr 2002 veranstalten der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und POELLATH die Berliner Steuergespräche. Diese Gespräche dienen als Forum für alle\, die sich in der Hauptstadt in ihrer täglichen beruflichen Arbeit mit steuerrechtlichen und steuerpolitischen Fragen auseinandersetzen. \n95. Berliner Steuergespräch\, 10. März 2025\nVereinfachung der Arbeitnehmerbesteuerung durch Typisierung und Pauschalierung\nDie Vorschläge der Expertenkommission Bürgernahe Einkommensteuer \n  \nWeitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
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SUMMARY:44. Münchner Unternehmenssteuerforum
DESCRIPTION:Das Münchner Unternehmenssteuerforum widmet sich der Förderung des Steuerrechts\, insbesondere durch steuerwissenschaftliche Fachdiskussionen zwischen Repräsentanten der Richterschaft\, der Finanzverwaltung und der Wissenschaft sowie Experten aus der Wirtschaft und der steuer- und rechtsberatenden Berufe. \nDas 44. Münchner Unternehmenssteuerforum findet statt am \nMittwoch\, 29. Januar 2025 ab 17.30 Uhr \nim Literaturhaus München\, Salvatorplatz 1\, 80333 München.  \nWeitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
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SUMMARY:94. Berliner Steuergespräch "Vereinfachte Unternehmensteuer"
DESCRIPTION:Die Berliner Steuergespräche\, die Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft\, die IFA Deutschland und das Institut Finanzen und Steuern laden zu einer gemeinsamen Sonderveranstaltung ein: \n„Vereinfachte Unternehmensteuer |\nDer Abschlussbericht der Expertenkommission in der Diskussion“ \nam 2. Dezember 2024\, von 11 bis 17 Uhr im Haus der Deutschen Wirtschaft/Berlin \nNachdem die Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ ihre Reformüberlegungen in den vergangenen Monaten verschiedentlich vorgestellt hat\, wird die Veranstaltung die Außensicht auf die Reformvorschläge beleuchten. \nAuf die Referate zu den Themen Laufende Unternehmensbesteuerung\, Umwandlung/Sanierung\, Internationale Unternehmensbesteuerung sowie Digitalisierung / Prozesse / Betriebsprüfung folgt jeweils ein Austausch mit Vertretern aus Finanzgerichtsbarkeit\, Finanzverwaltung\, Unternehmen und Beratung. Den Abschluss der Veranstaltung bildet eine Gesprächsrunde zu den steuerpolitischen Perspektiven. \nProgramm & Anmeldung\nProgramm 94. Berliner Steuergespräch \nFür die Anmeldung nutzen Sie bitte die Seiten des Veranstalters. \n  \n 
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SUMMARY:43. Münchner Unternehmenssteuerforum "Vermögensverwaltende Personengesellschaften"
DESCRIPTION:Das 43. Münchner Unternehmenssteuerforums findet statt am \nMittwoch\, 27. November 2024 ab 17.30 Uhr \nim Raum Bibliothek im 1. OG des Literaturhauses München\, Salvatorplatz 1\, 80333 München. \nTHEMA: Vermögensverwaltende Personengesellschaften in Rechtsprechung und Praxis \nFür weitere Informationen zur Veranstaltung besuchen Sie bitte die Seiten des Veranstalters.
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SUMMARY:43. Münchner Unternehmenssteuerforum
DESCRIPTION:Das 43. Münchner Unternehmenssteuerforum findet am \nMittwoch\, 09. Oktober 2024\, 17.30 – 19.30 Uhr \nals Präsenzveranstaltung im Literaturhaus München\, Salvatorplatz 1\, 80333 München statt. \nAnmeldung\nBei Interesse an der Veranstaltung\, registrieren Sie sich gerne hier für den Einladungsversand.
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DESCRIPTION:Im November 2021 vereinbarten die Ampelparteien in ihrem Koalitionsvertrag\, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren. Im Beschluss des Bundeskabinetts vom 24. Juli 2024 finden sich statt einer umfassenden Modernisierung lediglich punktuelle Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts. Für Überraschung sorgt die Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung\, in deren Folge auch die Regelungen zur Rücklagenbildung entfallen. Gemäß der Regierungsbegründung ist die Entbürokratisierung und Flexibilisierung gemeinnützigen Handelns das Ziel. Gänzlich unberücksichtigt bleiben Klarstellungen zur politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen\, die Implementierung einer Business Judgement Rule in der AO\, die Einführung abgestufter Sanktionierungen\, die Erleichterung der Zusammenarbeit gemeinnütziger Organisationen und grenzüberschreitenden Engagements. \nÜber die Konsequenzen der ersatzlosen Streichung des Gebots zeitnaher Mittelverwendung und den darüber hinausgehenden umfassenden Reformbedarf des Gemeinnützigkeitsrechts wollen wir im Rahmen des 93. Berliner Steuergesprächs mit dem Podium diskutieren. \nMontag\, 7. Oktober 2024\n17.30 bis 19.30 Uhr\nONLINE via Webex \nREFERENTEN\nMarkus Exner | Hessisches Ministerium der Finanzen\nErika Koglin | Der Paritätische Wohlfahrtsverband \nPODIUM\nDr. Julia Runte | ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU\nProf. Dr. Tibor Schober | Finanzgericht Berlin-Brandenburg\nProf. Dr. Birgit Weitemeyer | Bucerius Law School \nGESPRÄCHSLEITUNG\nDr. Andreas Richter | POELLATH \n  \nJETZT KOSTENFREI ANMELDEN
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SUMMARY:92. Berliner Steuergespräch "Aktuelle Probleme und Perspektiven der Kapitalertragsteuer"
DESCRIPTION:In Deutschland werden jegliche Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem festen Steuersatz von 25 % versteuert. Zwar ist unter bestimmten Voraussetzungen die ausländische Quellensteuer anrechenbar und im Ausland ansässige Empfänger können im schriftlichen Antragsverfahren durch die Freistellung vom Steuerabzug oder die Erstattung entlastet werden. \nIn der Praxis ergibt sich dabei aber eine große Hürde hinsichtlich der Bearbeitungsdauer solcher Anträge. Gesetzlich vorgesehen sind 90 Tage. Eine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU bei der Bundesregierung hat kürzlich ergeben\, dass in der Realität Freistellungsverfahren aktuell 480 Tage und Erstattungsanträge 615 Tage dauern. Diese Missstände führt das BZSt auf erheblich gestiegene Antragseingänge in den vergangenen Jahren zurück. Ebenfalls ursächlich dürfte die begriffliche Unschärfe in den einschlägigen Gesetzen sein\, wodurch fast ausschließlich Einzelfallentscheidungen ergehen. \nDie langen Bearbeitungszeiten überraschen ausländische Investoren. Abhilfe schaffen könnte die neue FASTER-Richtlinie der EU\, über die der Rat der Europäischen Union am 14. Mai 2024 eine Einigung erzielt hat und die auf die sicherere und effizientere Abwicklung von Verfahren zur Quellensteuerentlastung abzielt. \nIm Rahmen des 92. Berliner Steuergesprächs möchten wir mit den Referenten\, den Mit-Diskutanten und den Teilnehmenden über die Probleme und Perspektiven der Kapitalertragsteuer diskutieren\, insbesondere in Hinblick auf die neue FASTER-Richtlinie und ihre Umsetzung. \n92. Berliner Steuergespräch\n„Aktuelle Probleme und Perspektiven der Kapitalertragsteuer“\n16. September 2024\, 17.30 bis 19.30 Uhr \nReferenten und Podium\nProf. Dr. Deborah Schanz | Ludwig-Maximilians-Universität München \nDr. Nils Weith | Bundesministerium der Finanzen \nPODIUM \nProf. Dr. Monika Jachmann-Michel | Bundesfinanzhof \nProf. Dr. Achim Dannecker | Gleiss \nSylvia Heckmeier | Merck KGaA \nGESPRÄCHSLEITUNG \nDr. Andreas Richter | POELLATH \n  \nWeitere Infos zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie hier.
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SUMMARY:42. Münchner Unternehmenssteuerforum
DESCRIPTION:Das 42. Münchner Unternehmenssteuerforum findet am Mittwoch\, 26. Juni 2024\, 17.30 – 19.30 Uhr als Präsenzveranstaltung bei POELLATH\, Hofstatt 1\, 80331 München statt. \nThema: Fallstricke des Gemeinnützigkeitsrechts\nfür unternehmenstragende Stiftungen \nLeitung: Dr. Andreas Richter (POELLATH)\nVortrag: Dr. Thomas Fritz (Peters\, Schönberger & Partner)\nPodium:: Dr. Ruben Martini (RiBFH)\, Dr. Arnd Weißgerber (BayStMFH)\, Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger (Universität Jena) \nInhalt\nDie jährlich hohe Anzahl von Neugründungen von Stiftungen zeigt deren weiterhin hohe Beliebtheit. So wurden im Jahr 2023 insgesamt 637 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts in Deutschland gegründet. Die Gesamtzahl rechtsfähiger Stiftungen des bürgerlichen Rechts liegt mittlerweile bei über 26.000. Dabei verfolgen 90% der Stiftungen ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke. Der Erhalt der Steuerfreiheit gemeinnütziger Stiftungen ist jedoch von vielfältigen Voraussetzungen abhängig. Verstöße können sich nicht nur negativ auf die Reputation der Stiftung und deren unternehmerisches Umfeld auswirken; sie können auch gravierende finanzielle Folgen nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall droht die temporäre oder sogar die permanente Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Sowohl für die Verantwortlichen der Stiftung als auch für die (steuer)rechtlichen Berater bringen gemeinnützige Stiftungen daher hohe Herausforderungen mit sich. \nRegistrieren Sie sich hier zur kostenfreien Präsenzteilnahme.
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SUMMARY:Munich Private Equity Training (MUPET) 2024
DESCRIPTION:Auf der MUPET Munich Private Equity Training werden jährlich die aktuellen Themen und Entwicklungen der Private Equity-Branche vorgestellt und diskutiert. Als eine der marktführenden Private Equity-Veranstaltungen in Deutschland bietet sie zahlreiche Vorträge und Paneldiskussionen mit führenden Expertinnen und Experten in den Bereichen Private Funds\, M&A und Tax. \nDie MUPET 2024 findet statt am\n13. Juni 2024\nim Literaturhaus München. \nWeitere Informationen finden Sie auf unserer MUPET-Seite.
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SUMMARY:Veranstaltungsreihe "Private Clients und globale Mobilität"
DESCRIPTION:Weltweit vernetzt und auf Achse – der Alltag von Private Clients wird zunehmend durch internationale Sachverhalte bestimmt. Sobald jedoch Berührungspunkte zum Ausland bestehen\, kann es sehr schnell auch sehr kompliziert werden. In welchen Ländern bin ich steuerpflichtig? Was muss ich bei der Verlagerung meines Lebensmittelpunkts ins Ausland beachten? Was passiert mit meinem Vermögen\, wenn mir etwas zustößt? Wie gestalte ich meine Vermögensnachfolge? \nDiese und ähnliche Fragestellungen beantwortet die Online-Vortragsreihe „Private Clients im Fokus: Rechtliche und steuerliche Aspekte internationaler Mobilität“. \nDie einzelnen Module im Überblick\nDie hybride Veranstaltungsreihe besteht aus sechs Seminaren\, bei denen POELLATH-Professionals praxisrelevante Erfahrungen teilen und wertvolle Hinweise mitbringen. Die einzelnen Module finden jeweils von 17.00 bis 18.00 Uhr statt und werden live via Webex übertragen. \nModul 1 │ 6. Mai 2024 │ Das entstrickte Betriebsvermögen – Risiken und Chancen für den mobilen Gesellschafter\nModul 2 │ 17. Juni 2024 │ Wegzug mit Kapitalgesellschaftsanteilen\nModul 3 │ 16. September 2024 │ Wegzug geschafft – Aber was kommt jetzt?\nModul 4 │ 30. September 2024 │ „Mit Kind und Kegel“ – Auswirkungen des Wegzugs auf Eheverträge und Testamente\nModul 5 │ 04. November 2024 │ Brennpunkte des grenzüberschreitenden Erbschaftsteuerrechts\nModul 6 │ 02. Dezember 2024 │ Stiftungen und internationale Mobilität \nWeitere Infos und Anmeldung\nFür weitere Informationen zur Veranstaltungsreihe nutzen Sie bitte die Seiten des Veranstalters.
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SUMMARY:Seminar "Das reformierte Stiftungsrecht und aktuelle Gestaltungsoptionen"
DESCRIPTION:Stiftungen boomen seit Längerem\, vor allem die gemeinnützigen. In den vergangenen Jahren ist eine Renaissance der Familienstiftungen im Rahmen von Vermögensnachfolgen hinzugekommen. Oft besteht das wesentliche Vermögen dieser neuen Familienstiftungen in einem Familienunternehmen. Diese Entwicklung hat den Gesetzgeber bewogen\, die umfassendste Reform des Stiftungsrechts seit Langem zum 1. Juli 2023 auf den Weg zu bringen. Was sich geändert hat\, was das für bestehende Stiftungen bedeutet und wo aktuell Stiftungen zum Einsatz kommen\, zeigt das Seminar „Das reformierte Stiftungsrecht und aktuelle Gestaltungsoptionen“. \nProgramm\nVormittag: Reform und internationales Stiftungsrecht\n10.30 Uhr: Empfang und Registrierung\n11.00 Uhr: Vorstellung der 2. Auflage des im Beck Verlag erschienenen Handbuchs Stiftungsrecht\nDr. Katharina Gollan | POELLATH\n11.15 Uhr: Überblick über die Stiftungsrechtsreform\nDr. Katharina Gollan | POELLATH\n11.45 Uhr: Zur Mobilität von Stiftungen: was gilt\, wenn Stiftungen Ländergrenzen überschreiten?\nDr. Marcus Niermann | POELLATH \n12.15 Uhr: Steuerliche Brennpunkte der grenzüberschreitenden Vermögensnachfolge mit Stiftungen\nDr. Marcus Niermann | POELLATH\n12.45 Uhr: Diskussion zu den beiden letzten Vorträgen\n13.00 Uhr: Mittagspause \nNachmittag Teil I: Gestaltungsoptionen mit Familienstiftungen\n14.00 Uhr: Familienstiftungen als Schutz gegen die verschärfte Wegzugsbesteuerung\nDr. Maximilian Haag | POELLATH\n14.30 Uhr: Einsatzmöglichkeiten von Familienstiftungen im aktuellen Erbschaftsteuerrecht der Unternehmensnachfolge\nDr. Laurenz Lipp | POELLATH\n15.00 Uhr: Diskussion zu beiden Vorträgen\n15.15 Uhr: Kaffeepause \nNachmittag Teil II: Governance von Stiftungen\n15.45 Uhr: Satzungsänderungen nach neuem Recht\nDr. Andreas Richter | POELLATH\nJoshua Fisher | POELLATH\n16.15 Uhr: Vermögenserhaltung nach neuem Recht\nDr. Fabian Schmitt | POELLATH\nKommentar: WP Stephan Römer | RBT Treuhand\n16.45 Uhr: Streitvermeidung durch Satzungsgestaltung – Dos & Don’ts nach der Reform\nDr. Katharina Gollan | POELLATH\nKommentar: Dr. Axel Godron | Taylor Wessing\n17.15 Uhr: Diskussion zu den letzten drei Vorträgen\n17.30 Uhr: Ausklang mit Snacks und Getränken \nAnmeldung\nDie Teilnahme am Seminar ist kostenfrei\, hier geht’s zur Anmeldung.
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SUMMARY:41. Münchner Unternehmenssteuerforum
DESCRIPTION:Das 41. Münchner Unternehmenssteuerforum zum Thema „Bilanzsteuerrecht in der Prüfungs- und Gerichtspraxis“ findet am \nMittwoch\, 31. Januar 2024\,\n17.30 – 19.30 Uhr\nals Präsenzveranstaltung im Literaturhaus München statt. \nFür weitere Informationen bzw. die Anmeldung nutzen Sie bitte die Seite des Veranstalters. \n 
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SUMMARY:89. Berliner Steuergespräch "Fehlverhalten im Steuerrecht"
DESCRIPTION:Seit dem Frühjahr 2002 veranstalten der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und POELLATH die Berliner Steuergespräche. Diese Gespräche dienen als Forum für alle\, die sich in der Hauptstadt in ihrer täglichen beruflichen Arbeit mit steuerrechtlichen und steuerpolitischen Fragen auseinandersetzen. \nDas 89. Berliner Steuergespräch zum Thema\n„Fehlverhalten im Steuerrecht – Verwaltungssanktion oder Kriminalisierung?“\nfindet statt am\n4. Dezember 2023 von 17.30 bis 19.30 Uhr. \nDie Bandbreite der Sanktionen steuerlichen Fehlverhaltens ist groß. Sie reicht von verwaltungsrechtlichen Maßnahmen wie repressiv wirkenden Zuschlägen über Zwangsgelder als Beugemittel bis zu Geldbußen und Haftstrafen im Steuerordnungswidrigkeiten- bzw. Steuerstrafverfahren. In Zeiten\, in denen das materielle Steuerrecht stetig umfangreicher und komplexer wird\, werden steuerliche Pflichtverletzungen wahrscheinlicher. Es entsteht der Eindruck eines zu leicht zu erhebenden Strafbarkeitsvorwurfs\, sodass das Verfolgungs-\, Strafbarkeits- und Ahndungsrisiko kaum kalkulierbar erscheint. Um dieser Entwicklung zu begegnen\, sind auf Seiten der Unternehmen gerade bei internationalen Strukturen hohe Anforderungen an die Compliance zu erfüllen. \nNeben Sanktionen können schon Betriebsprüfungen für Unternehmen und Verantwortliche einschneidend sein und das laufende Geschäft stark beeinträchtigen. Sie können nicht nur Jahre andauern\, sondern auch einen schwer behebbaren Reputationsschaden verursachen\, steht etwa der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum. \nPodium\nProf. Dr. Marcel Krumm | Universität Münster \nDr. Peter Talaska | Streck Mack Schwedhelm \nDr. Sabine Grommes | AG München \nDr. Ulf Freytag | Fresenius SE & Co KGaA \nOStA Dr. Jost Schützeberg | Generalstaatsanwaltschaft Köln \nTobias Teutemacher | Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster \nGesprächsleitung: \nDr. Hans-Josef Thesling | Präsident des Bundesfinanzhofs \n  \nWeitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
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SUMMARY:40. Münchner Unternehmenssteuerforum "Weniger Bürokratie wagen!"
DESCRIPTION:Das Münchner Unternehmenssteuerforum widmet sich der Förderung des Steuerrechts\, insbesondere durch steuerwissenschaftliche Fachdiskussionen zwischen Repräsentanten der Richterschaft\, der Finanzverwaltung und der Wissenschaft sowie Experten aus der Wirtschaft und der steuer- und rechtsberatenden Berufe. \nDas 40. Münchner Unternehmenssteuerforum findet statt am \n18. Oktober 2023\, 17.30 bis 19.30 Uhr im Literaturhaus München.  \nInhalt\nDer Stand der Regulierung scheint in Deutschland mittlerweile eine „neue Qualitätsstufe“ erreicht zu haben. Insbesondere Ergänzungen bereits bestehender Regelungen durch Informations-\, Dokumentations- und Aufsichtspflichten sorgen dafür\, dass die personellen Belastungswirkungen weiter steigen. Ein legislativ immer komplizierteres und differenzierteres Regelwerk für Verwaltung und Wirtschaft trifft auf ein aber nicht in gleicher Weise ausgeweitetes\, viel eher sogar sinkendes\, Angebot an Fachpersonal zu dessen Umsetzung. \nDas Fehlen des nötigen Fachpersonals ist uns allen tagtäglich spürbar. In Wirtschaftsprüfungsgesellschaften\, Steuerberatungskanzleien\, Steuerabteilungen und auch in den Finanzämtern oder Finanzgerichten ist dies greifbare Realität. Doch auch andere Bereiche der Wirtschaft und Verwaltung ächzen unter der Arbeitslast. Kürzlich kritisierte die Landtagspräsidentin von Baden-Württemberg öffentlich die langen Bearbeitungs- und Wartezeiten der Stuttgarter Ausländerbehörde. Zustimmung erhielt sie insbesondere von Arbeitgeberverbänden\, deren Mitglieder händeringend auf die Arbeitserlaubnisse für die Einstellung ausländischer Mitarbeiter warten. Die ebenfalls über die Medien geäußerte Antwort der Ausländerbehörde war: Fachpersonalmangel. \nEs ist unstreitig\, dass die im Ursprung gemeinwohlorientierte Gesetzgebung\, sowie deren Reformen und Umsetzung im Kern zumeist sinnvoll sind. Doch\, so scheint es\, könnten mittlerweile Grenzen erreicht sein\, die diesen Grundgedanken legislativen Handelns ins Gegenteil umkehren. Rein formale Korrektheit zwinge dem privaten und öffentlichen Sektor dort nun einen gewaltigen Aufwand ab\, wo früher „einfach nur Richtigkeit im Verhalten und Ergebnis entscheidend war“. Als Beispiele kommen in den Blick: \n\ndie Datenschutz-Grundverordnung\ndie Lieferketten- und Nachhaltigkeitsberichterstattung oder auch\ndie gestiegenen Anforderungen an eine gerichtsfeste Aufzeichnung der Arbeitszeiten.\n\nNicht zuletzt die zweifelsohne erforderliche und sinnvolle Reform der Grundsteuer scheint bereits trotz meist wenig komplexer Neuregelungen sowohl Verwaltung als auch die Bürger und deren Berater an den Rand personeller Kapazitätsgrenzen zu treiben.\nWäre ein Ausweg aus dieser Misere durch härtere strafrechtliche Sanktionen oder durch verstärkten Einsatz künstlicher Intelligenz als Kontroll-Ersatz sinnvoll? Ist ein Stutzen von regulatorischem Wildwuchs bzw. das Fördern gegenseitigen Vertrauens der richtige Weg? Diesen und anderen Fragestellungen möchte sich das Münchner Unternehmenssteuerforum in seiner 40. Ausgabe widmen. \nPodium\n\nProfessor Dr. Dr. h.c. Wolfgang Schön (Direktor am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen)\nDr. Volker Freund (Bayerisches Landesamt für Steuern)\nDr. Torsten Moser (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.)\nAndré Reislhuber (Vorwerk SE & Co. KG)\nNorbert Rossmeisl (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat)\nBerthold Welling (Verband der Chemischen Industrie e.V.)\n\nWeitere Infos und Anmeldung\nBitte nutzen Sie die Seiten des Veranstalters.
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SUMMARY:88. Berliner Steuergespräch "Dauerbaustelle Grunderwerbsteuer"
DESCRIPTION:Sowohl aus wissenschaftlicher als auch rechtspraktischer Perspektive ist die Grunderwerbsteuer in erheblichem Maße änderungsbedürftig. Zum einen ist es der Reform zum 1. Juli 2021\, die im Wesentlichen die sogenannten Share Deals zum Gegenstand hatte\, weder gelungen\, praxistaugliche Regelungen zu schaffen\, noch Gestaltungen zur Vermeidung der Grunderwerbsteuer vollständig zu verhindern. Trotz vielzähliger Erlasse der Finanzverwaltung und höchstrichterlicher Rechtsprechung existiert nach wie vor Rechtsunsicherheit. Zum anderen besteht aufgrund der zivilrechtlichen Abschaffung der Gesamthand mit Wirkung zum 1. Januar 2024 durch das MoPeG Handlungsbedarf. Bis dahin ist insbesondere im Hinblick auf die Tatbestände der §§ 5\, 6 GrEStG\, welche auf dem Gesamthandsprinzip basieren\, eine gesetzgeberische Lösung zu erarbeiten. Vor diesem Hintergrund entwickelte der Arbeitskreis Grunderwerbsteuer ein umfassendes Grunderwerbsteuer-Modernisierungsmodell mit dem Ziel\, die Schieflagen im geltenden Recht zu beseitigen und die Besteuerung von Share Deals durch die Grunderwerbsteuer einer systematischen Lösung zuzuführen. \nIm Rahmen des 88. Berliner Steuergesprächs am 18. September 2023\, 17.30 bis 19.30 Uhr\, möchten wir mit den Referenten\, den Mit-Diskutanten und den Teilnehmenden über diese Herausforderungen der Grunderwerbsteuer de lege lata sowie de lege ferenda diskutieren. \nReferenten und Podium\nProf. Dr. Marc Desens | Universität Leipzig \nDr. Stefan Behrens | Clifford Chance \nProf. Dr. Matthias Loose | Bundesfinanzhof \nGerda Hofmann | Bundesministerium der Finanzen \nCarina Berberich | IntReal \nGesprächsleitung: Prof. Dr. Johanna Hey | Universität zu Köln
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SUMMARY:87. Berliner Steuergespräche "Die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter"
DESCRIPTION:Die EU-Umsatzsteuer kann mit dem technologischen Fortschritt und den damit einhergehenden Veränderungen des Wirtschaftslebens im digitalen Zeitalter nicht immer mithalten. Die EU-weite „Mehrwertsteuerlücke“ betrug im Jahr 2020 ca. 93 Mrd. Euro. Um die Funktionsfähigkeit der Besteuerung sicherzustellen und gegen Betrug zu sichern\, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen. \nKernpunkte sind die Einführung einer digitalen Meldung in Echtzeit auf Grundlage der elektronischen Rechnungstellung sowie einer Mehrwertsteuerregistrierung und die Verpflichtung von Plattformbetreibern\, im Bedarfsfall Mehrwertsteuer zu erheben und abzuführen. Ob diese Schritte vor dem Hintergrund der verfolgten Ziele effektiv und notwendig sind und wie ihre Umsetzung gelingt\, ist Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Erörterungswürdig sind neben der Gratwanderung zwischen erforderlicher Neuregelung und drohender Überregulierung auch Aspekte der Datensicherheit sowie eine mögliche Sonderbesteuerung der Internetwirtschaft. \nIm Rahmen des 87. Berliner Steuergesprächs möchten wir mit den Referenten\, den Mit-Diskutanten und den Teilnehmenden über diese und weitere Aspekte im Zusammenhang mit der Umsatzbesteuerung im digitalen Zeitalter diskutieren. \n12. Juni 2023\, 17.30 – 19.30 Uhr\nHaus der Deutschen Wirtschaft\nBreite Straße 29\, 10178 Berlin \nPodium\nProf. Dr. Roland Ismer | Universität Erlangen-Nürnberg \nDr. Lars Dobratz | Europäische Kommission \nAndreas Treiber | Richter am Bundesfinanzhof \nAlexander Kollmann | Schwarz Gruppe \nGesprächsleitung: \nProf. Dr. Thomas Stapperfend | Präsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg
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SUMMARY:86. Berliner Steuergespräche "Auswirkungen der Inflation auf das Steuerrecht"
DESCRIPTION:Die derzeit höchste Inflationsrate seit 40 Jahren belastet den Bürger in erheblichem Maße. Das gilt nicht nur für die allgemeine Steigerung des Preisniveaus. Sinkende Kaufkraft führt bei nominal gleichbleibender Steuerlast zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung. Durch die Inflation wird sukzessive die ursprüngliche Belastungsentscheidung des Gesetzgebers verändert. Je höher die Inflationsrate ansteigt\, desto schwächer wird die demokratische Legitimation der Steuergesetze. Das gilt jedenfalls solange\, wie die Rechtslage nicht an die veränderten Bedingungen angepasst wird. Es drohen kalte Progression sowie die Besteuerung von Scheingewinnen\, womit nicht zuletzt die damit zusammenhängende Problematik möglicher Zugriffe auf die Vermögenssubstanz angesprochen ist. Ganz grundsätzlich stellt sich die Frage\, wie das Steuerrecht auf veränderte Umstände reagiert und ob es vor dem Hintergrund dieser Veränderungen verfassungsrechtlich Bestand hat. \nEine erste Reaktion erfolgt nunmehr durch das Inflationsausgleichsgesetz. Aktualisiert werden u.a. der Einkommensteuertarif\, der Grundfreibetrag\, der Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld. Das Thema der inflationsbedingten Auswirkungen auf das Steuerrecht hat daneben noch weitere Dimensionen. Muss für steuerliche Zwecke ein „Wert“ ermittelt werden\, kann sich das Recht vor der ökonomischen Wirklichkeit nicht verschließen. Geldentwertung betrifft damit immer auch die Herausforderung\, die Besteuerung realitätsgerecht und handhabbar zu gestalten. Besonders deutlich wird das bei der aktuellen Erhöhung der Vermögenswerte für Immobilien\, die zu einer Steigerung insbesondere der Erbschaftsteuer führen wird. \nDie 86. Berliner Steuergespräche\n„Auswirkungen der Inflation auf das Steuerrecht“\nfinden statt am \n27. Februar 2023\, 17.30 bis 19.30 Uhr. \nReferenten und Podium\nREFERENTEN:\nProf. Dr. Jochen Hundsdoerfer | FU Berlin\nProf. Dr. Christian Waldhoff | HU Berlin \nPODIUM:\nUniv.-Prof. DDr. Gunter Mayr | SektChef BMF AT\nDr. Arno Diekmann | Bundesministerium für Finanzen\nDr. Andreas Richter | POELLATH \nGESPRÄCHSLEITUNG:\nProf. Dr. Roman Seer | Ruhr Universität Bochum \nWeitere Informationen zum Veranstaltungsformat finden Sie auf den Seiten des Veranstalters.
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SUMMARY:38. Münchner Unternehmenssteuerforum "Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen"
DESCRIPTION:Das Vorbehalten des Nießbrauchs gehört im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu den beliebtesten Nachfolgegestaltungen. Denn seine Wirkung entspricht insbesondere den wirtschaftlichen Zielvorstellungen der Parteien. Durch den vorbehaltenen Nießbrauch muss der Übertragende trotz zivilrechtlichem Eigentumsverlust keine wirtschaftlichen Einschränkungen hinnehmen. Der Nießbrauch vermeidet zudem die Klärung der schwierigen Frage hinsichtlich des Umfangs einer ansonsten erforderlichen finanziellen Absicherung des Übertragenden. Gerade der Nießbrauch an Kapitalgesellschaftsanteilen bietet in diesem Zusammenhang eine besondere Flexibilität. Attraktiv ist auch\, dass der Nießbrauch ertragsteuerlich nicht als Gegenleistung qualifiziert und daher keine Prüfung der Voraussetzungen von Versorgungsleistungen zu erfolgen hat\, um eine ertragsteuerneutrale Übertragung sicherzustellen. \nSo klar die Vorteile für eine Nießbrauchsgestaltung auf der Hand liegen\, so vielfältig sind allerdings auch deren steuerlichen Fallstricke: \n\nAngefangen von der Bewertung des Nießbrauchs\, die vom Umfang\, von den Rechten des Nießbrauchs sowie von der bisherigen Ertragslage bzw. des Ausschüttungsverhaltens abhängt\,\nüber die ertragsteuerliche Einkünftezuordnung\, bei der sowohl zwischen Zuwendungs- und Vorbehaltsnießbrauch als auch zwischen dem Nießbrauch an Kapitalgesellschafts- und Personengesellschaftsanteilen unterschieden wird\,\nbis zu den ertrag- und schenkungsteuerlichen Fragen einer potentiellen nachfolgenden Aufhebung des Nießbrauchs.\n\nDiesen und weiteren steuerrechtlichen Fragen widmet sich das \n38. Münchner Unternehmenssteuerforum\n„Steuerliche Fallstricke des Nießbrauchs an Gesellschaftsanteilen“\nam \n25. Januar 2023\, 17.30 – 19.30 Uhr.  \nDie Veranstaltung wird hybrid durchgeführt\, neben der Präsenzveranstaltung im Literaturhaus München besteht auch die Möglichkeit\, die Veranstaltung per Webex zu verfolgen. Weitere Details zur Anmeldung finden Sie auf den Seiten des Veranstalters. \nPodium\nZu Beginn der Veranstaltung wird Dr. Johannes Weber (Notariat Sigwarth & Dr. Weber\, Freiburg) zu zivil- und gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen und Grenzen des Nießbrauchs an Kapitalgesellschafts- und Personengesellschaftsanteilen Stellung nehmen. Im Anschluss daran wird Prof. hc. Dr. Björn Demuth (CMS) einige für die Praxis besonders relevante steuerliche Aspekte von Nießbrauchsgestaltungen beleuchten. Nachfolgend werden die Thesen und Fragestellungen der Einführungsreferate unter der Leitung von Dr. Stephan Viskorf (POELLATH) mit den Referenten sowie Dr. Christian Levedag (Richter am Bundesfinanzhof) und Dr. Tobias Krause (SZA Schilling\, Zutt & Anschütz) diskutiert und Fragen aus dem Publikum beantwortet.
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SUMMARY:85. Berliner Steuergespräche "Immobilien-Besteuerung"
DESCRIPTION:Immobilien haben sowohl für den Einzelnen wie auch für die Volkswirtschaft eine große Bedeutung. Die eigene Wohnung gilt als wichtige Säule der Altersvorsorge und ist zentraler Baustein der Vermögensbildung. Die Immobilie hat zudem eine wesentliche Bedeutung für den Klimaschutz\, da Immobilien gut ein Drittel der weltweit genutzten Energie benötigen und 39 % aller energiebedingten CO2-Gase ausstoßen. Daher ist die energetische Gebäudesanierung von vorrangiger Bedeutung im Klimaschutz. Es verwundert nicht\, dass die Immobilienbesteuerung große Bedeutung für die Steuerpolitik\, die Beraterschaft\, die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung hat. Im Ertragsteuerrecht geht es dabei um Zuordnung der Immobilie zum Privat- und Betriebsvermögen\, um die Frage der Besteuerung privater Veräußerungsgewinne und um die Förderung des Mietwohnungsbaus und die Lenkungsnormen für die energetische Gebäudesanierung. \nIn diesem Zusammenhang ist auch umstritten\, ob die Immobilien im deutschen Steuerrecht begünstigt sind. So wird die Möglichkeit\, einerseits durch abzugsfähige Werbungskosten und (Sonder-)Abschreibungen die Einkommensteuerbelastung bei Vermietung von im Privatvermögen gehaltenen Immobilien zu reduzieren und andererseits bei Veräußerung nach Wahrung der Spekulationsfrist gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG steuerfreie Gewinne zu erwirtschaften\, als Doppelbegünstigung kritisiert. Es lohnt sich zudem ein genauerer Blick auf den Umgang mit der drohenden Scheingewinnbesteuerung bei Immobilien\, die durch die aktuelle Inflation verursacht wird. \nDie 85. Berliner Steuergespräche finden statt am\n12. Dezember 2022\, 17.30 bis 19.30 Uhr.  \nPodium\nProf. Dr. Johanna Hey (Uni Köln) \nDr. Hardy Fischer (POELLATH) \nDr. Wolf Heinrich Reuter (Bundesministerium für Finanzen) \nDr. Ulrich Schallmoser (Bundesfinanzhof) \nJörg Schindler (Vonovia SE) \nGesprächsleitung:\nProf. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff (Präsident des Bundesfinanzhofs a.D.) \n  \nFür weitere Informationen sowie zur Anmeldung nutzen Sie bitte die Seiten des Veranstalters. \nHINWEIS: Die Veranstaltung wird aufgezeichnet\, der Videomitschnitt steht Ihnen im Nachgang auf der Webseite www.berlinersteuergespraeche.de im Archiv zur Verfügung.
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SUMMARY:37. Münchner Unternehmenssteuerforum
DESCRIPTION:Das Münchner Unternehmenssteuerforum widmet sich der Förderung des Steuerrechts\, insbesondere durch steuerwissenschaftliche Fachdiskussionen zwischen Repräsentanten der Richterschaft\, der Finanzverwaltung und der Wissenschaft sowie Experten aus der Wirtschaft und der steuer- und rechtsberatenden Berufe. \nDas 37. Münchner Unternehmenssteuerforum findet statt am\n26. Oktober 2022\, 17.30 – 19.30 Uhr. \nSobald Thema und Format der Veranstaltung feststehen\, informieren wir Sie hier. Weitere Informationen zum Veranstaltungsformat finden Sie auch auf den Seiten des Veranstalters.
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SUMMARY:84. Berliner Steuergespräche "Die Umsetzung der GloBE-Richtlinie"
DESCRIPTION:Seit dem Frühjahr 2002 veranstalten der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und POELLATH die Berliner Steuergespräche. Diese Gespräche dienen als Forum für alle\, die sich in der Hauptstadt in ihrer täglichen beruflichen Arbeit mit steuerrechtlichen und steuerpolitischen Fragen auseinandersetzen. Ziel der vierteljährlichen Gesprächsreihe ist es\, zwischen Vertretern aus Politik\, Wirtschaft\, Rechtsprechung\, Wissenschaft und Beratung einen Erfahrungs- und Meinungsaustausch zu implementieren: Keine Nabelschau des Steuerrechts\, sondern vor allem Reflektion der in Berlin getroffenen Entscheidungen des Gesetzgebers und der Auswirkungen für die steuerrechtliche Praxis. \n84. BERLINER STEUERGESPRÄCHE\n„Die Umsetzung der GloBE-Richtlinie“\nam 19. September 2022 | 17.30 bis 19.30 Uhr \nInhalt\nNachdem die OECD am 20.12.2021 die „Global anti-Base Erosion Rules“ (GloBE rules) veröffentlichte\, ging es schnell. Bereits zwei Tage später legte die EU-Kommission einen entsprechenden Richtlinienentwurf (GloBE-Richtlinie) vor\, mit dessen Hilfe eine globale Mindestbesteuerung von multinationalen Unternehmen durch die EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden soll. \nDie angestrebte Mindestbesteuerung betrifft Konzerne mit einem Gesamtumsatz von mindestens EUR 750 Mio. und soll eine Steuerlast dieser Konzerne und deren Tochtergesellschaften von 15% gewährleisten. Dazu stehen den Mitgliedstaaten zwei Instrumente zur Verfügung. Nach der „Income Inclusion Rule“ (IIR) wird einer Muttergesellschaft eine Ergänzungssteuer auferlegt\, soweit die Einkünfte ihrer Tochtergesellschaften oder der Muttergesellschaft selbst mit weniger als 15% besteuert werden. Als subsidiärer Auffangmechanismus dient die „Undertaxed Payments Rule“ (UTPR). Danach sind die Tochtergesellschaften Subjekte der Ergänzungssteuer\, welche nach einem Schlüssel unter den zugriffsberechtigten Mitgliedstaaten aufgeteilt wird. \nDie bis zum 01.01.2023 beabsichtigte Umsetzung wirft in ihrer Regelungsdichte einige steuerrechtliche\, rechtssystematische und praxisrelevante Fragen auf. \nREFERENTEN:\nMartin Kreienbaum (Bundesministerium der Finanzen)\nOliver Nußbaum (BASF SE) \nPODIUM:\nProf. Dr. Roland Ismer (Universität Erlangen-Nürnberg)\nDr. Arne Schnitger (PricewaterhouseCoopers GmbH)\nDr. Achim Pross (OECD Organisation for Economic Co-Operation and Development)\nDr. Monika Wünnemann (BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.) \nDie 84. Berliner Steuergespräche sind als hybride Veranstaltung konzipiert\, d.h. die Veranstaltung findet in Präsenz statt und wird zusätzlich live übertragen. Den Link zur Online-Veranstaltung finden Sie zum Veranstaltungszeitpunkt hier. \nKosten und Anmeldung\nDie Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Für weitere Informationen zur Veranstaltung klicken Sie hier.
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SUMMARY:Munich Private Equity Training (MUPET) 2022
DESCRIPTION:Auf der MUPET Munich Private Equity Training werden jährlich die aktuellen Themen und Entwicklungen der Private Equity-Branche vorgestellt und diskutiert. Als marktführende Private Equity-Veranstaltung in Deutschland bietet sie zahlreiche Vorträge und Paneldiskussionen mit führenden Expertinnen und Experten in den Bereichen Private Funds\, M&A und Tax. \nDie Teilnahmegebühr liegt bei 750\,00 Euro netto. Diese beinhaltet die ganztägige Präsenzteilnahme vor Ort in München sowie die Tagungsunterlagen. Außerdem werden alle Beiträge aufgezeichnet und stehen den Teilnehmenden im Nachgang als Video on Demand bis zum 24. Juli 2022 zur Verfügung. \nDie Anmeldung ist ab sofort möglich! Registrieren Sie sich hier! \nSie wollen mehr wissen? Hier geht’s zum Programm der MUPET 2022
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