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SUMMARY:Munich Private Equity Training / MUPET 2021
DESCRIPTION:Das Munich Private Equity Training (MUPET) zeigt die aktuellen Markttrends und Marktstandards in allen Bereichen der Branche. Hier treffen sich Spezialisten aus dem In- und Ausland\, um über die neuesten Entwicklungen in den Bereichen Private Funds\, Tax und M&A zu diskutieren. Sie treffen u.a. Investoren\, Initiatoren\, Manager\, Transaktionsspezialisten\, Finanzierer\, Vorstände\, Geschäftsführer und Berater aus allen beteiligten Disziplinen. \nTeilnehmer\nDas Munich Private Equity Training (MUPET) ist eine interdisziplinäre Fachtagung für Private Equity Professionals. \nTermin\nDie MUPET 2021 findet vom 2. bis 5. November als hybride Veranstaltung mit Präsenz- und virtuellen Elementen statt. \nAm 04. und 05. November plant der Veranstalter Keynotes\, Live-Vorträge sowie Paneldiskussionen in bewährter MUPET-Qualität als Präsenzveranstaltung im Literaturhaus München. Die Anzahl der möglichen Sitzplätze wird sich nach den dann geltenden Corona-Auflagen richten. Parallel zur Präsenzteilnahme werden alle Beiträge live übertragen. \nErgänzend dazu bietet der Veranstalter am 02. und 03. November verschiedene Online-Beiträge. Eine Mischung aus Fachvorträgen\, Paneldiskussionen\, Interviews und Podcasts behandeln die aktuellen Themen der Branche. \nDas sind die Highlights der MUPET 2021\n\nBundestagswahl und Auswirkungen auf Private Equity\nÄnderungen der Steuerpolitik nach der Bundestagswahl\nESG im Investmentprozess\nFamilienunternehmen und Private Equity\nIPO 2021 aus der Sicht von Investoren und Gründern\nSteuerliche Strukturierung von Private Equity-Transaktionen\nAktuelles zur Fondsbesteuerung\nNeues aus der Betriebsprüfung von PE-Fonds\nFonds: Digitales Onboarding von Investoren\nFondsinvestorenaspekte: Neues zu Aufsichtsrecht + Steuern\n\nAnmeldung\nFür die Anmeldung nutzen Sie bitte die Onlineregistrierung des Veranstalters. \nWeitere Infos und MUPET-Archiv\nAlle Infos und Impressionen zur MUPET finden Sie hier. \nSchon jetzt vormerken: MUPET 2022\nDie nächste MUPET findet am 30. Juni 2022 statt. Hier geht’s zur Anmeldung.
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SUMMARY:80. Berliner Steuergespräch
DESCRIPTION:Das 80. Berliner Steuergespräch findet statt am \nMontag\, 15. November 2021 | 17.30 bis 19.30 Uhr \n  \nAbhängig von den geltenden Corona-Beschränkungen wird das 80. Berliner Steuergespräch als Hybride-Veranstaltung oder als reine Online-Veranstaltung stattfinden. \nDie Teilnahme ist kostenfrei. \nFür Mitglieder des Vereins besteht bei der Registrierung die Möglichkeit\, eine qualifizierte Teilnahmebestätigung zur Vorlage zur Rechtsanwaltskammer (§15 FAO) zu beantragen. \nWeitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Veranstalters.
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SUMMARY:22. BVK-Eigenkapitaltag
DESCRIPTION:Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) lädt zur größten deutschsprachigen Beteiligungskapitalkonferenz in die Hauptstadtrepräsentanz der Deutschen Telekom und zur anschließenden Dinnerparty im exklusiven Humboldt Forum | Berliner Schloss ein. \n22. BVK-Eigenkapitaltag\n25. November 2021 ab 10 Uhr \nDas fortlaufend aktualisierte Programm\, Hotelkontingente\, Anmeldemöglichkeit sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Veranstalters. \nHinweis: Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist nur mit 3G-Status möglich.
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SUMMARY:81. Berliner Steuergespräche "Steuerpolitische Perspektiven"
DESCRIPTION:81. BERLINER STEUERGESPRÄCH\nam 24. Januar 2022 | online von 17.30 bis 19.30 Uhr\n„Steuerpolitische Perspektiven der neuen Legislaturperiode“ \n„Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit\, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ lautet die Überschrift des Koalitionsvertrages der neuen Bundesregierung\, welche Anfang Dezember zusammentrat. Erstmalig in der Geschichte wird die Bundesrepublik nun durch ein Bündnis aus SPD\, FDP und den Grünen regiert. Nun stellt sich die Frage\, was die Ampel für die Steuerpolitik bedeutet. \nDer Koalitionsvertrag\, welcher am 24. November 2021 veröffentlicht wurde\, ist ganze 178 Seiten lang. Doch findet auch das Steuerrecht adäquate Berücksichtigung? Im Vertrag finden sich Stichworte wie die „Superabschreibung“\, „erweiterte Verlustverrechnung“ oder die „Evaluation der Thesaurierungsbegünstigung“ wieder. Ebenso wird der Steuerhinterziehung und -vermeidung der Kampf angesagt sowie die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung auf die Agenda gesetzt. Werden die Parteien ihrem selbst gesetzten Motto damit gerecht? \nIm Rahmen des 81. Berliner Steuergesprächs möchten wir mit der Referentin\, den Mit-Diskutanten und den Teilnehmenden einen ersten Ausblick auf die möglichen steuerlichen Entwicklungen in den kommenden vier Jahren wagen und Perspektiven diskutieren. \nPodium\nProf. Dr. Caren Sureth-Sloane (Universität Paderborn)\nDagmar Andres (SPD-Bundestagsfraktion\, Berlin)\nAntje Tillmann (CDU/CSU-Bundestagsfraktion\, Berlin)\nMarkus Herbrand (FDP-Bundestagsfraktion\, Berlin)\nGesprächsleitung: Prof. Dr. Roman Seer (Ruhr-Universität Bochum) \nDie Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Für weitere Informationen zur Veranstaltung klicken Sie hier. \nDie Veranstaltung wird online via Zoom durchgeführt. Eine Anmeldung ist bereits unter diesem Link möglich.\nWebinar-ID: 872 6217 1377
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SUMMARY:35. Münchner Unternehmenssteuerforum
DESCRIPTION:Das Münchner Unternehmenssteuerforum widmet sich der Förderung des Steuerrechts\, insbesondere durch steuerwissenschaftliche Fachdiskussionen zwischen Repräsentanten der Richterschaft\, der Finanzverwaltung und der Wissenschaft sowie Experten aus der Wirtschaft und der steuer- und rechtsberatenden Berufe. \nDas 35. Münchner Unternehmenssteuerforum zum Thema\n„Das Optionsmodell des Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetzes“\nfindet statt am\n26. Januar 2022 um 17.30 Uhr. \nInhalt\nDer Empfehlung der Finanzwissenschaft nach einer rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung ist der Gesetzgeber bisher nicht gefolgt. Die zivilrechtliche Rechtsform gibt bislang auch die steuerliche Belastung der unternehmerischen Tätigkeit vor. Während bei Kapitalgesellschaften die Ertragsteuerbelastung bei rund 30% (inkl. GewSt und SolZ) liegt\, unterliegt der Gewinn eines Unternehmens\, das als Personengesellschaft geführt und steuerlich als Mitunternehmerschaft qualifiziert wird\, einer Ertragsteuer (unter Berücksichtigung der Gesellschafterebene) von bis zu rund 50%. Dabei ist es regelmäßig unerheblich\, ob der Gewinn der Personengesellschaft im Unternehmen reinvestiert oder vom Gesellschafter für private Zwecke entnommen wird. Auch die in der Praxis als zu kompliziert und mühselig erachtete Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG änderte an diesem Nachteil nur wenig. Eine Kapitalgesellschaft wird dagegen als gesondertes Steuersubjekt behandelt und unterliegt einer eigenen Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von nur 15% sowie der GewSt (je nach kommunalem Hebesatz) von regelmäßig weiteren rund 14%. Doch erst wenn die Gesellschafter eine Gewinnausschüttung beschließen\, wird der auf Gesellschaftsebene bereits steuerlich vorbelastete Bilanzgewinn in Höhe der Ausschüttung steuerlich zusätzlich belastet. Dann kann die Gesamtsteuerbelastung auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene ebenfalls bis auf rund 50% steigen. \nWer als Unternehmer die Steuerbelastung seines als Personenhandelsgesellschaft geführten Unternehmens optimieren will\, muss bislang den Weg des Rechtsformwechsels in eine Kapitalgesellschaft beschreiten\, um die günstigeren Regelungen der Körperschaftsteuer anwenden zu können. Wenn dies überhaupt zivilrechtlich möglich ist: denn Gesellschaftsverträge\, zivilrechtliche Anforderungen und außersteuerliche Nachteile lassen einen Rechtsformwechsel oftmals scheitern oder von vornherein als aussichtslos erscheinen\, sodass das Unternehmen in der steuerlich ungeliebten Rechtsform verhaftet ist und dauerhaft Nachteile insbesondere im Hinblick auf den Aufbau von Eigenkapital in Kauf nehmen muss. Trotzdem ist die Rechtsform der Personengesellschaft nach wie vor sehr attraktiv. Die Mehrzahl der deutschen Unternehmen – auch viele große familiengeführte Unternehmensgruppen und Weltmarktführer – sind immer noch als Personengesellschaften organisiert. \nInsbesondere diesen Unternehmen soll nunmehr mit dem Optionsmodell des Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetzes ein Weg in die Körperschaftsbesteuerung eröffnet werden\, ohne die zivilrechtlichen Strukturen des Unternehmens verändern zu müssen. Möglich ist dies auf Antrag ab dem VZ 2022 grundsätzlich für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften. Folge der Option ist\, dass der Antragsteller wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter\, wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft behandelt werden. Das bedeutet: Die Personengesellschaft unterliegt selbst der Körperschaftsteuer (§ 1a Abs. 1 KStG). Auch die Gewerbesteuerpflicht richtet sich in Zukunft bei ihr nach den Regelungen für Kapitalgesellschaften. Gewinne oder Verluste der Personengesellschaft werden bei den Gesellschaftern nicht mehr als Einkünfte berücksichtigt. Das bedeutet auch\, dass dem Gesellschafter zugerechnete Verluste aus der Personengesellschaft nicht mehr mit sonstigen Einkünften des Gesellschafters oder Gewinnanteile nicht mehr mit negativen sonstigen Einkünften oder seinem persönlichen Verlustvortrag verrechnet werden können. Erste Auslegungs- und Zweifelsfragen hat die Finanzverwaltung mit dem BMF-Schreiben vom 10.11.2021 beantwortet\, doch noch immer sind viele Unternehmen unschlüssig\, welche Vor- aber auch Nachteile mit der Option in der Praxis einhergehen. \nReferenten\nZu Beginn der Veranstaltung wird zunächst Professor Dr. Guido Förster (Heinrich-Heine Universität Düsseldorf) einen Überblick zum Optionsmodell geben\, auf die Besonderheiten eingehen und beleuchten\, für wen die Nutzung des Optionsmodells vorteilhaft ist. Anschließend wird Maria-Anna Bichler (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen\, für Landesentwicklung und Heimat) die Sichtweise und Herausforderungen der Finanzverwaltung bei der Neuregelung erläutern. Die Thesen und Fragestellungen der beiden Einführungsreferate werden sodann unter der Leitung von Professor Dr. Klaus-Dieter Drüen (LMU München) mit den Referenten sowie Dr. Thomas Wachter (Notar\, München)\, Thomas Dierichs (Diehl Stiftung & Co. KG) sowie Dr. Martin Strahl (Kanzlei CKKS) erörtert. \nTeilnahme\nDas 35. Unternehmenssteuerforum wird als Onlineveranstaltung durchgeführt und über das Konferenzsystem Webex übertragen. Nutzen Sie dafür folgenden Anmeldelink. \nEvent-Kennnummer: 2742 584 8997 \nEvent-Passwort: 2021 \nFür eine telefonische Einwahl nutzen Sie bitte folgende Telefonnummer: Tel:+498995467578 \nDie Teilnahme ist kostenlos und erfordert keine Anmeldung. \nFür Mitglieder des Vereins besteht die Möglichkeit\, über die Teilnahme an der Veranstaltung eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer (§ 15 FAO) zu erhalten sowie die Tagungsunterlagen per E-Mail bei unserer Geschäftsstelle anzufordern. Sofern Sie eine Teilnahmebestätigung gemäß § 15 FAO benötigen\, bitten wir Sie\, sich im Vorfeld formlos per E-Mail unter (www.muenchner-ustf.de) anzumelden.
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SUMMARY:Infrastructure Investor Global Summit 2022
DESCRIPTION:Der Infrastructure Investor Global Summit findet vom 21. bis 24. März 2022 wieder in Berlin statt. \nDie größte Veranstaltung der Branche wird wieder das Who is Who der Infrastrukturbranche für vier Tage mit unvergleichlichem Networking und Inhalten zusammenbringen. Treffen Sie die weltweit größte Gruppe institutioneller Investoren\, die aktiv in Infrastrukturprojekte investieren. \nFür weitere Informationen besuchen Sie die Seiten des Veranstalters.
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SUMMARY:82. Berliner Steuergespräche "Blockchain-basierte Zahlungsmittel"
DESCRIPTION:Die Blockchain-Technologie ist eine der wichtigsten Innovationen zur Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Mit den zahlreichen Vorteilen (Fälschungssicherheit\, Zuverlässigkeit und Dezentralität) und vielfältigen Einsatzgebieten dieses Verfahrens gehen auch neue rechtliche Fragestellungen einher. Digitale „Währungen“ wie Bitcoin beruhen auf der Blockchain\, woraus steuerliche Implikationen folgen. \nObwohl der Start der Bitcoin-Blockchain bereits über 13 Jahre zurückliegt und die Marktkapitalisierung des Bitcoin über 600 Mrd. Euro liegt (nebst hunderten weiteren Kryptotoken)\, liegt nach wie vor noch keine umfassende Stellungnahme der deutschen Finanzverwaltung zu diesem Bereich der Digitalwirtschaft vor. Der Entwurf eines BMF-Schreibens aus Juni 2021 wurde bislang nicht finalisiert und lässt auch inhaltlich in der Praxis noch Fragen offen. \nSteuerpflichtige stehen nicht selten vor der Herausforderung\, überhaupt einen Steuerberater zu finden\, der es übernimmt ihre Einkünfte aus Geschäften mit Kryptotoken einer steuerlichen Bewertung zu unterziehen und für die Steuererklärung aufzubereiten. Wenn es dann gelingt\, die Einkünfte dem Finanzamt offenzulegen\, sieht sich der Steuerpflichtige gelegentlich der weiteren Hürde ausgesetzt\, die Veranlagungsstelle oder den Betriebsprüfer in diese neue Welt einzuführen. Beraterschaft und Finanzverwaltung tragen auf dieser Weise oft nicht dazu bei\, diese neue Technologie rechtssicher in das Steuerwesen zu integrieren. \nDie ertragsteuerrechtliche Qualifizierung digitaler Zahlungsmittel und die damit verbundenen Fragen und Herausforderungen sind Thema der \n82. BERLINER STEUERGESPRÄCHE\n„Blockchain-basierte Zahlungsmittel im Ertragsteuerrecht“\nam 2. Mai 2022 | 17.30 bis 19.30 Uhr \nPodium\n\nProf. Dr. Heribert Anzinger (Universität Ulm)\nMag. Georg Brameshuber (Universität Wien)\nRDin Ulrike Sander (Bundesministerium der Finanzen\, Berlin)\nDr. Helder Schnittker (YPOG\, Berlin)\nDr. David Hötzel (POELLATH\, Berlin)\nGesprächsleitung: Dr. Andreas Richter (POELLATH\, Berlin)\n\n  \nDie Veranstaltung wird via Zoom durchgeführt\, die Teilnahme ist kostenfrei. Hier können Sie sich für die Veranstaltung registrieren. 
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SUMMARY:BAI Alternative Investor Conference 2022
DESCRIPTION:BAI Alternative Investor Conference 2022\n3./4. Mai 2022 in Frankfurt \nKey Facts\n\nDie Branchenkonferenz rund um das Thema Alternative Investments\nFachvorträge\, Keynote Speeches und Paneldiskussionen u.a. aus den Bereichen strategische Assetallokation\, ESG & Regulierung\, Private Markets und Credit Specialities\nAssetklassen- und produktübergreifend\nAusgerichtet auf institutionelle Investoren\n\nVeranstalter\nDer BAI\, als Verband und Vertreter der Alternativen Investment-Industrie in Deutschland\, möchte mit der BAI Alternative Investor Conference (AIC) den Teilnehmern eine Plattform des fachlichen Gedankenaustausches bieten und darüber hinaus maßgeblich dazu beitragen\, dass das Thema Alternative Investments mit einem besseren Verständnis von der Öffentlichkeit aufgenommen wird. Die BAI AIC richtet sich in erster Linie an institutionelle Investoren\, sie bietet aber auch Produktanbietern und Dienstleistern eine optimale Gelegenheit\, um Erfahrungen auszutauschen und über neueste Erkenntnisse und Trends in der AI-Industrie zu diskutieren. \nAlternative Investments spielen in den Portfolios institutioneller Investoren aufgrund der positiven Eigenschaften im Hinblick auf Risikominderung und der Chance auf höhere Renditen eine zunehmende Bedeutung. Auch bei Investoren aus Deutschland wächst seit Jahren stetig das Interesse\, so dass viele institutionelle Investoren mittlerweile vermehrt auch in Alternative Investments investieren. \nProgramm\nWir bieten den Teilnehmern der Konferenz an insgesamt zwei Tagen ein abwechslungsreiches Programm mit hochaktuellen und kurzweiligen Vorträgen und Paneldiskussionen. Auf der AIC 2022 findet erstmal am Nachmittag vor der AIC ein Pre-Event zu ESG: Daten & Research statt. Bitte beachten Sie\, dass die Anzahl der Teilnehmer für dieses Event auf ca. 120 – 150 Personen begrenzt sein wird. \nRahmenprogramm\nDas „neue“ Get-together wird am Abend des ersten Konferenztages (3. Mai 2022) nicht mehr im Kap Europa\, sondern im Westhafen Pier\, in unmittelbarere Nähe des Mains gelegen\, stattfinden. Durch die Verlegung kommen wir dem Wunsch zahlreicher Sponsoren und Mitgliedsunternehmen nach einer gemeinsamen Veranstaltung – mit den institutionellen Investoren – nach. Das Investorendinner bleibt bestehen\, wird jedoch zeitlich vorverlegt (18-[20:30] Uhr). Beginn des Get-togethers für die Gäste\, die nicht am Investorendinner teilnehmen\, ist [18:30] Uhr im Westhafen Pier\, der Get-together- Speech wird um 21 Uhr – also nach Beendigung des Investorendinners – stattfinden. Es werden Speisen und Getränke angeboten\, ein Shuttle-Service steht zur Verfügung. \nWorkshop für institutionelle Investoren\nKapitalanlageverantwortliche Vertreter institutioneller Endinvestoren (Versicherer\, Stiftungen\, Versorgungswerke\, Pensionskassen\, Pensionsfonds\, Single Family Offices) berichten im Investorenworkshop am Mittwoch\, 4. Mai 2022 über ihre eigenen Erfahrungen mit Anlagen in Alternative Investments. Im Anschluss an die Vorträge besteht für die Teilnehmer – welche sich während des Workshops ausschließlich aus den Reihen der Endinvestoren zusammensetzen – die Möglichkeit\, sich auszutauschen und zu diskutieren. \nTeilnahme\nDie Registrierung öffnet Ende Januar 2022. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Veranstalters.
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DESCRIPTION:Das Münchner M&A-Forum (MMA) bietet eine Plattform für Vorträge und Diskussionen über aktuelle wirtschaftliche und rechtliche Entwicklungen und deren Auswirkungen auf M&A-Transaktionen. MMA freut sich als unabhängiger Veranstalter\, Verantwortliche aus Unternehmen\, Kanzleien\, Beratungs­gesellschaften\, der Justiz und der öffentlichen Verwaltung begrüßen zu dürfen. \nDas 24. Münchner M&A-Forum zum Thema\n„Einfluss von Hedge Fonds auf öffentliche Übernahmen“\nfindet statt am \n10. Mai 2022\, 18.00 bis 20.00 Uhr. \nDie Veranstaltung wird im Rahmen der dann geltenden Corona-Bestimmungen in Präsenz stattfinden und zusätzlich als Live-Stream angeboten. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Veranstalters.
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DESCRIPTION:Institutionelle Investoren aus ganz Deutschland treffen sich zum Austausch mit Anbietern von Investmentlösungen zu einer Ganztagskonferenz in Frankfurt am Main. Die Themen entwickeln der Bund Institutioneller Investoren e.V. (bii) und Targa Communications gemeinsam mit den Kooperationspartnern. Der Themenfokus liegt auf den Assetklassen Immobilien\, (RE) Debt\, (RE) Equity\, Infrastructure\, Energy und evtl. Timber. \nDie Veranstaltung beginnt mit einer interessanten Opening Keynote\, anschließend diskutieren hochkarätige Vertreter von Investoren und Managern auf einem moderierten Opening Panel. Es folgen Vorträge\, Interviews oder weitere Podiumsdiskussionen\, unterbrochen von einer ausreichenden Zahl von Pausen zum Networken. Nach der Mittagspause ist eine weitere Keynote geplant. Nach weiteren Vorträgen\, Interviews und Podiumsdiskussionen\, ebenfalls mit ausreichenden Networking-Breaks\, endet die Konferenz mit einer Closing Keynote. \nWeitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Veranstalters.
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SUMMARY:83. Berliner Steuergespräche als ganztägige Veranstaltung
DESCRIPTION:Im Rahmen eines wissenschaftlichen Symposiums möchten wir uns zusammen mit Weggefährten und Schülern an Professor Dieter Birk erinnern. \nAusgerichtet von der Humboldt-Universität zu Berlin mit freundlicher Unterstützung des Berliner Steuergespräche e.V. und von POELLATH. \n83. Berliner Steuergespräche \nDas Leistungsfähigkeitsprinzip als Maßstab der Steuernormen\n30. Mai 2022\, 10.00 bis 16.00 Uhr \nProgramm\n10.00 Uhr \nBegrüßung \nProf. Dr. Christian Waldhoff\, Humboldt-Universität zu Berlin \nProf. Dr. Roman Seer\, Vorsitzender des Vorstands des Berliner Steuergespräche e.V. \n  \n10.15 – 11.15 Uhr \nDer Leistungsfähigkeitsgedanke und die Entstrickung im Spiegel der europäischen Freizügigkeitsrechte \nModerator: Prof. Dr. Roman Seer \nPodium: Prof. Dr. Marc Desens\, Dr. Afra Waterkamp\, Berthold Welling\, Prof. Dr. Andreas Musil \n  \n11.30 – 12.30 Uhr \nAktuelles zur Abgrenzung der Einkunftsarten \nModerator: Prof. Dr. Thomas Stapperfend \nPodium: Prof. Dr. Heinrich Weber-Grellet\, Dr. Egmont Kulosa\, Prof. Dr. Rolf Eckhoff\, Dr. Barbara Koch-Schulte \n  \n12.30 – 13.45 Uhr \nMittagspause \n  \n13.45 – 14.45 Uhr \nEbnen MoPeG und KöMoG den Weg für eine einheitliche Unternehmensteuer? \nModerator: Dr. Andreas Richter \nPodium: Prof. Dr. Christian Jahndorf\, Michael Wendt\, Prof. Dr. Gregor Bachmann\, Anette Wagner \n  \n15.00 – 16.00 Uhr \nDie EU als Steuergesetzgeber: Bleibt der Verfassungsstaat auf der Strecke? \nModerator: Prof. Dr. Rudolf Mellinghoff \nPodium: Prof. Dr. Henning Tappe\, Prof. Dr. Jutta Förster\, Prof. Dr. Joachim Englisch\, Prof. Dr. Christian Waldhoff \n  \n16.00 Uhr \nEnde der Veranstaltung \nVerabschiedung der Teilnehmer: Prof. Dr. Rudolf Mellinghoff\, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats des Berliner Steuergespräche e.V. \n  \nDie Veranstaltung wird via Live-Stream übertragen. \nFür Mitglieder des Vereins besteht bei der Registrierung die Möglichkeit\, eine qualifizierte Teilnahmebestätigung zur Vorlage zur Rechtsanwaltskammer (§15 FAO) zu beantragen. \nDie Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
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SUMMARY:Super Return International 2022
DESCRIPTION:Super Return International ist die wegweisende Private Equity-Konferenz\, die jährlich mehr als 3.000 globale Private Equity-Entscheider anzieht\, darunter mehr als 1.000 LPs. \nDie nächste Super Return International findet vom 14. bis 17. Juni 2022 in Berlin statt. \nBitte besuchen Sie die Veranstaltungswebsite\, um die aktuelle Agenda zu sehen und sich online zu registrieren.
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SUMMARY:POELLATH-Abendveranstaltung anlässlich des Super Return 2022
DESCRIPTION:Die Kanzlei POELLATH nimmt vom 14. bis 17. Juni 2022 an der SuperReturn International 2022\, der weltweit größten globalen Private Equity & Venture Capital Veranstaltung im InterContinental Hotel\, Berlin\, teil. Im Rahmen dieser Branchenevents lädt die Kanzlei zu einer Abendveranstaltung ein. \nDienstag\, 14. Juni 2022 ab 19.30 Uhr\nim Berliner POELLATH-Büro\nPotsdamer Platz 5\, 10785 Berlin \n  \nHier geht’s zur Anmeldung
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SUMMARY:36. Münchner Unternehmenssteuerforum
DESCRIPTION:Das Münchner Unternehmenssteuerforum widmet sich der Förderung des Steuerrechts\, insbesondere durch steuerwissenschaftliche Fachdiskussionen zwischen Repräsentanten der Richterschaft\, der Finanzverwaltung und der Wissenschaft sowie Experten aus der Wirtschaft und der steuer- und rechtsberatenden Berufe. \nDas 36. Münchner Unternehmenssteuerforum findet statt \nam 29. Juni 2022\, 17.30 – 19.30 Uhr.  \n  \nWeitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
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SUMMARY:Munich Private Equity Training (MUPET) 2022
DESCRIPTION:Auf der MUPET Munich Private Equity Training werden jährlich die aktuellen Themen und Entwicklungen der Private Equity-Branche vorgestellt und diskutiert. Als marktführende Private Equity-Veranstaltung in Deutschland bietet sie zahlreiche Vorträge und Paneldiskussionen mit führenden Expertinnen und Experten in den Bereichen Private Funds\, M&A und Tax. \nDie Teilnahmegebühr liegt bei 750\,00 Euro netto. Diese beinhaltet die ganztägige Präsenzteilnahme vor Ort in München sowie die Tagungsunterlagen. Außerdem werden alle Beiträge aufgezeichnet und stehen den Teilnehmenden im Nachgang als Video on Demand bis zum 24. Juli 2022 zur Verfügung. \nDie Anmeldung ist ab sofort möglich! Registrieren Sie sich hier! \nSie wollen mehr wissen? Hier geht’s zum Programm der MUPET 2022
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SUMMARY:84. Berliner Steuergespräche "Die Umsetzung der GloBE-Richtlinie"
DESCRIPTION:Seit dem Frühjahr 2002 veranstalten der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und POELLATH die Berliner Steuergespräche. Diese Gespräche dienen als Forum für alle\, die sich in der Hauptstadt in ihrer täglichen beruflichen Arbeit mit steuerrechtlichen und steuerpolitischen Fragen auseinandersetzen. Ziel der vierteljährlichen Gesprächsreihe ist es\, zwischen Vertretern aus Politik\, Wirtschaft\, Rechtsprechung\, Wissenschaft und Beratung einen Erfahrungs- und Meinungsaustausch zu implementieren: Keine Nabelschau des Steuerrechts\, sondern vor allem Reflektion der in Berlin getroffenen Entscheidungen des Gesetzgebers und der Auswirkungen für die steuerrechtliche Praxis. \n84. BERLINER STEUERGESPRÄCHE\n„Die Umsetzung der GloBE-Richtlinie“\nam 19. September 2022 | 17.30 bis 19.30 Uhr \nInhalt\nNachdem die OECD am 20.12.2021 die „Global anti-Base Erosion Rules“ (GloBE rules) veröffentlichte\, ging es schnell. Bereits zwei Tage später legte die EU-Kommission einen entsprechenden Richtlinienentwurf (GloBE-Richtlinie) vor\, mit dessen Hilfe eine globale Mindestbesteuerung von multinationalen Unternehmen durch die EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden soll. \nDie angestrebte Mindestbesteuerung betrifft Konzerne mit einem Gesamtumsatz von mindestens EUR 750 Mio. und soll eine Steuerlast dieser Konzerne und deren Tochtergesellschaften von 15% gewährleisten. Dazu stehen den Mitgliedstaaten zwei Instrumente zur Verfügung. Nach der „Income Inclusion Rule“ (IIR) wird einer Muttergesellschaft eine Ergänzungssteuer auferlegt\, soweit die Einkünfte ihrer Tochtergesellschaften oder der Muttergesellschaft selbst mit weniger als 15% besteuert werden. Als subsidiärer Auffangmechanismus dient die „Undertaxed Payments Rule“ (UTPR). Danach sind die Tochtergesellschaften Subjekte der Ergänzungssteuer\, welche nach einem Schlüssel unter den zugriffsberechtigten Mitgliedstaaten aufgeteilt wird. \nDie bis zum 01.01.2023 beabsichtigte Umsetzung wirft in ihrer Regelungsdichte einige steuerrechtliche\, rechtssystematische und praxisrelevante Fragen auf. \nREFERENTEN:\nMartin Kreienbaum (Bundesministerium der Finanzen)\nOliver Nußbaum (BASF SE) \nPODIUM:\nProf. Dr. Roland Ismer (Universität Erlangen-Nürnberg)\nDr. Arne Schnitger (PricewaterhouseCoopers GmbH)\nDr. Achim Pross (OECD Organisation for Economic Co-Operation and Development)\nDr. Monika Wünnemann (BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.) \nDie 84. Berliner Steuergespräche sind als hybride Veranstaltung konzipiert\, d.h. die Veranstaltung findet in Präsenz statt und wird zusätzlich live übertragen. Den Link zur Online-Veranstaltung finden Sie zum Veranstaltungszeitpunkt hier. \nKosten und Anmeldung\nDie Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Für weitere Informationen zur Veranstaltung klicken Sie hier.
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LOCATION:Haus der Deutschen Wirtschaft\, Breite Straße 29\, Berlin\, 10178
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SUMMARY:M&A-Lehrgang 2022
DESCRIPTION:Der Lehrgang vermittelt in 10 Modulen die Grundlagen für eine erfolgreiche Durchführung von M&A-Transaktionen. Expertinnen und Experten verschiedenster Fachbereiche werden den Teilnehmenden durch einen interdisziplinären Austausch ein abgerundetes Bild der aktuellen Transaktionspraxis bieten. \nDer M&A-Lehrgang 2022 findet vom 22. September bis 08. Dezember 2022 als hybride Veranstaltung statt. Alle Module finden in Präsenz in den Kanzleiräumen von POELLATH in Frankfurt statt und werden zusätzlich online übertragen. \nModule im Überblick\nModul 1: Ablauf von M&A-Transaktionen und Vorfeldvereinbarungen\nIm ersten Modul wird der typische prozedurale und zeitliche Ablauf von M&A-Transaktionen\, von der ersten Kontaktaufnahme zwischen dem Verkäufer und seinen Beratern bis zu dem Vollzug der Transaktion\, dargestellt. Dabei werden die einzelnen Transaktionsphasen und Verfahrensschritte besprochen und alternative Verfahrensweisen aufgezeigt. Außerdem werden die Besonderheiten bestimmter Verfahren (z.B. Auktionsverfahren\, Private Equity-Transaktionen) erörtert. Im zweiten Teil werden typische Vorfeldvereinbarungen\, wie z.B. Mandatsvereinbarungen\, Vertraulichkeitsvereinbarungen\, Term Sheets und Letter of Intent vorgestellt. Schwerpunkte bilden dabei die wichtigsten Regelungsgegenstände und die typischen Risiken und Fallstricke in der Transaktionspraxis. \nModul 2: Steuerplanung aus Verkäufer- und Käufersicht\nIn diesem Modul wird der Unternehmenskauf aus steuerlicher Sicht betrachtet. Da die steuerlichen Effekte unmittelbar kaufpreisrelevant sind\, ist die Steuerplanung aus Verkäufer- wie aus Käufersicht von entscheidender Bedeutung. Schwerpunkte der Darstellung sind insbesondere die zeitliche Planung des Unternehmenskaufs\, die unterschiedliche Behandlung von Asset Deals und Share Deals\, grenzüberschreitende Aspekte\, die post-akquisitorische Steuerplanung sowie Auswirkungen der Steuerstruktur auf die Ebene der Gesellschafter. \nModul 3: Legal und Tax Due Diligence\nDas dritte Modul des Lehrgangs beschäftigt sich mit der Vorbereitung und Durchführung von Due Diligence-Prüfungen auf Käufer- und Verkäuferseite. Dabei werden die wichtigsten Punkte der Legal und Tax Due Diligence besprochen und auf die Besonderheiten\, Chancen und Risiken von Vendor Due Diligence-Prüfungen eingegangen. Schließlich wird anhand von Beispielen gezeigt\, wie die Ergebnisse von Due Diligence-Prüfungen in einen Unternehmenskaufvertrag einfließen\, wobei sowohl die Käufer- als auch die Verkäuferperspektive beleuchtet werden. \nModul 4: Unternehmenskaufvertrag\nDer Unternehmenskaufvertrag ist das zentrale Element jeder M&A-Transaktion. In ihm wird der Kaufgegenstand identifiziert (Share Deal\, Asset Deal)\, der Kaufpreis festgelegt (insb. Kaufpreisformeln\, Abrechnungsmodalitäten\, Zusatzkaufpreise) und werden die Risiken zwischen Verkäufer und Käufer verteilt (z.B. durch Garantien und Freistellungen). Die Referenten stellen zunächst anhand von Beispielen den typischen Aufbau von Share und Asset Deal-Verträgen vor und erläutern anschließend die einzelnen Elemente dieser Verträge. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Erläuterung der Rechtsfolgen von Garantieverletzungen (z.B. Schadensumfang\, De Minimis\, Threshold\, Cap\, Verjährung). Dabei werden auch die unterschiedlichen Instrumente zur Besicherung von Garantie- und Freistellungsansprüchen des Käufers besprochen. \nModul 5: Unternehmensbewertung und Kaufpreis\nIn diesem Teil des Lehrgangs werden zunächst die Grundlagen und die verschiedenen Verfahren der Unternehmensbewertung erläutert. Dabei wird auch auf branchenspezifische Unterschiede eingegangen. Anschließend erläutert der Referent die Herleitung des Equity Value als Grundlage des Kaufpreises auf Basis des Enterprise Value. Schwerpunkt ist hierbei die Erläuterung des „Cash and Debt Free“- und des „Working Capital“-Mechanismus aus der Perspektive des Käufers und des Verkäufers. \nModul 6: Akquisitionsfinanzierung │ Kartellrecht und Investitionskontrolle\nDie Finanzierung des Kaufpreises durch Eigen- und Fremdkapital ist ein weiteres zentrales Element des Unternehmenskaufs. Die Verfügbarkeit von Fremdkapital sowie die Flexibilität der Akteure bei der Strukturierung der Finanzierung entscheiden nicht selten über den Erfolg oder Misserfolg einer Transaktion. In diesem Modul werden zunächst verschiedene Akquisitionsfinanzierungsstrukturen für Unternehmenskäufe durch Private-Equity-Sponsoren und Strategen vorgestellt. Anschließend erläutert der Referent die typischen strukturellen Elemente einer Akquisitionsfinanzierung. Schließlich gibt der Referent einen Überblick über den zeitlichen Ablauf einer Akquisitionsfinanzierung\, die einzelnen Bestandteile der Finanzierungsdokumentation und typische Risikoverteilungs- und Schutzmechanismen zugunsten von Darlehensnehmern und Darlehensgebern. \nAnschließend werden die kartellrechtlichen und investitionskontrollrechtlichen Vorgaben für M&A-Transaktionen erläutert. Zentrale Themen sind hier die Bestimmung der Anmeldepflicht\, das Vollzugsverbot\, Verfahren und Untersagungs­risiken und diesbezügliche Fallstricke in der Praxis. Dabei werden auch kurz Besonderheiten bei der kartellrechtlichen Bewertung von Joint Ventures darge­stellt. Abschließend erfolgt ein Überblick über besonders praxisrelevante Anforderungen an die Transaktionsgestaltung (Due Diligence; Unternehmenskauf­vertrag\, Integrationsplanung). \nModul 7: Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen\nIn diesem Teil des Lehrgangs werden Besonderheiten beim Erwerb von Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen erläutert. Zentrales Element ist hierbei die Gesellschaftervereinbarung zwischen dem Erwerber und seinen künftigen Mitgesellschaftern. In diesem Modul werden insbesondere die wichtigsten Punkte dieser Vereinbarung\, wie z.B. Vorkaufsrechte\, Vorerwerbsrechte\, Mitverkaufspflichten\, Mitverkaufsrechte\, Verwässerungsschutz\, Kataloge zustimmungspflichtiger Geschäfte und Möglichkeiten zur Streitbeilegung unter Gesellschaftern aus Sicht des Mehrheits- und Minderheitsgesellschafters erklärt. \nModul 8: Private Equity\nDieser Teil des Lehrgangs beschäftigt sich mit ausgewählten Aspekten\, die typischerweise für Private Equity-Fonds als Käufer und Gesellschafter von Portfolio-Gesellschaften relevant sind und im Zusammenhang mit der Wahrung eines vermögensverwaltenden Status eines Private Equity-Fonds in steuerlicher Hinsicht stehen. Hierzu zählen insbesondere die Gestaltung der Corporate Governance in Portfolio-Gesellschaften (Abgrenzung zwischen „steuerschädlicher“ Beteiligung an operativer Geschäftsführung der Portfolio-Gesellschaften und „steuerunschädlicher“ Wahrnehmung von Gesellschafterrechten). Darüber hinaus werden sog. Equity Commitment Letter und die Besicherung von Verbindlichkeiten von Portfolio-Gesellschaften erörtert. \nModul 9: Managementbeteiligungen\nDie Beteiligung des Managements am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens gehört heute zu den üblichen Werkzeugen zur Steigerung des Unternehmens­wertes. Neben Umsatz- und Ergebnisbeteiligungen kommt dabei heute insbesondere der Beteiligung des Managements an der Wertsteigerung des Unternehmens eine zentrale Bedeutung zu. Besonders ausgeprägt ist dieses Anreizmodell bei Unternehmenskäufen durch Finanzinvestoren. Im achten Modul des Lehrgangs werden die wichtigsten aktuellen Beteiligungsmodelle aus rechtlicher und steuerlicher Sicht vorgestellt. Darüber hinaus werden die wirtschaftlichen Elemente aus Sicht des Investors und des Managements anhand eines Praxismodells erläutert. \nModul 10: Distressed M&A\nIn diesem Modul werden die Besonderheiten des Unternehmenskaufs aus Krise und Insolvenz behandelt. Zunächst zeigen die Referenten die situationsbedingten Handlungsspielräume der Beteiligten auf. Anschließend werden die Besonderheiten und Risiken des Unternehmenskaufs aus Krise und Insolvenz im Einzelnen dargestellt und die Konsequenzen für den Kaufvertrag erläutert. Dies erfolgt unter besonderer Berücksichtigung des gestärkten Insolvenzplanverfahrens und der Chancen und Risiken\, die sich hieraus für Investoren ergeben. \nTeilnehmer\nEr richtet sich in erster Linie an Berufsträgerinnen und Berufsträger mit bis zu drei Jahren Berufserfahrung aus allen Bereichen der M&A-Praxis (Private Equity-Fonds\, Unternehmen\, Banken\, Corporate Finance-Berater). Aber auch Interessierte\, die bereits über Erfahrungen in M&A-Transaktionen verfügen\, können hier ihre Kenntnisse in einzelnen Bereichen erweitern. \nKosten\nDie Teilnahmegebühr beträgt EUR 2.500 netto für den gesamten Lehrgang. Die Module können auch einzeln gebucht werden\, zu EUR 300 netto je Modul. Der Betrag beinhaltet die Präsenzteilnahme und/oder Live-Übertragung\, anschließenden vierwöchigen Zugang zur Videoaufzeichnung sowie die Seminarunterlagen. Mehr erfahren
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SUMMARY:Venture Nights 2022
DESCRIPTION:Erfahrene Expertinnen und Experten von POELLATH vermitteln alles\, was man in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht wissen muss\, um mit GründerInnen\, Business Angels\, VCs oder anderen InvestorInnen die Bedingungen eines Investments auf Augenhöhe zu verhandeln. \nDie Venture Nights 2022 sind als hybride Veranstaltung konzipiert\, d.h. als Live-Event jeweils dienstags von 18.00 – 21.00 Uhr mit Online-Übertragung. Die Übertragung findet mit Webex statt\, die Module werden nicht aufgezeichnet \nVeranstaltungsort sind die Kanzleiräume von POELLATH | Hofstatt 1 | 80331 München \n!!! Achtung: Modul 7 wird dieses Mal in Berlin stattfinden: POELLATH | Potsdamer Platz 5 | 10785 Berlin \nDer Lehrgang umfasst 7 Module\, die auch einzeln gebucht werden können. \nDie Module im Überblick\nModul 1 │ VC-Verträge I (Grundlagen)\nBei einer VC-Finanzierung stoßen oft grundsätzliche Interessen von GründerInnen und InvestorInnen aufeinander. Diese gilt es in komplexen Vertragswerken zu verhandeln\, um eine ausgewogene Grundlage für die künftige Zusammenarbeit sicherzustellen. Im ersten Modul erfahren Sie\, wie eine Finanzierungsrunde typischerweise abläuft und worauf schon im Vorfeld zu achten ist. \nModul 2 │ VC-Verträge II\nIn Modul Zwei betrachten wir die notwendige Vertragsdokumentation mit Ihnen\, die sogenannte Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung (Investment and Shareholders’ Agreement). Sie erfahren beispielsweise\, was es mit Tag- und Drag-Along auf sich hat\, was Liquidationspräferenzen sind\, wozu ein Verwässerungsschutz notwendig ist und wo im Detail die Feinheiten zugunsten der GründerInnen bzw. der InvestorInnen bei der Ausgestaltung der Verträge liegen. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Gleichzeitig werden auch Teilnehmende mit vorhandener „VC-Erfahrung“ auf ihre Kosten kommen und wertvolle Inhalte mitnehmen. \nModul 3 │ Venture Debt und Arbeitsrecht\nDieses Modul behandelt die grundlegenden Aspekte von Venture Debt-Finanzierungsmodellen. Wir gehen auf aktuelle Trends und Entwicklungen rund um das Thema Venture Debt ein und erläutern die relevanten Unterschiede zum klassischen Eigen- und Fremdkapital. Ein Fokus liegt dabei auf den wesentlichen Inhalten der abzuschließenden Darlehensdokumentation. Ziel ist es\, einen guten Gesamtüberblick über eine Venture Debt-Finanzierung und die Ausgestaltungsmöglichkeiten zu vermitteln. \nDer arbeitsrechtliche Teil vermittelt die „Basics“ des Arbeitsrechts für Start-ups und widmet sich dabei vor allem Punkten\, die nach unserer Erfahrung typischerweise „falsch laufen“ und dann in einer Due Diligence zu Problemen führen können. Dabei werden wir auch das Thema „Beschäftigung von LeiharbeitnehmerInnen und freien MitarbeiterInnen“ (in Abgrenzung zu Scheinselbständigen) sowie das Mindestlohngesetz inhaltlich behandeln. \nModul 4 │ IP/IT-Recht und Datenschutz\nDer Schutz des geistigen Eigentums ist bei vielen Unternehmen besonders wichtig\, da darüber hinaus häufig keine weiteren Assets vorhanden sind. Die InvestorInnen legen daher großen Wert darauf\, dass das von dem jeweiligen Unternehmen genutzte geistige Eigentum diesem umfassend zusteht. Bei dieser Veranstaltung erfahren Sie\, welche gewerblichen Schutzrechte es gibt\, welche Relevanz dem Urheberrecht zukommt und welche Fallstricke es schon bei der Gründung zu vermeiden gilt. Des Weiteren zeigen wir Ihnen\, warum Datenschutz auch bei jungen Unternehmen eine so wichtige Rolle spielt und was man tun muss\, um sein Unternehmen von Anfang an richtig aufzustellen. \nModul 5 │ Mitarbeiterbeteiligungen / ESOP\nAnteilsoptionen (ggf. auch virtuell) sind für Start-ups und junge Unternehmen eine häufig gewählte Form\, um MitarbeiterInnen zu gewinnen und an das Unternehmen zu binden. Darüber hinaus bestehen aber auch weitere Möglichkeiten zur Beteiligung von MitarbeiterInnen. Das Modul Mitarbeiterbeteiligungen behandelt verschiedene Incentivierungsformen\, insbesondere Options- und Bonusgestaltungen sowie Kapitalbeteiligungen\, mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen. Auch steuerliche Themen im Zusammenhang mit der Strukturierung von Mitarbeiterbeteiligungen werden behandelt. \nModul 6 │ Steuerrecht / Vorbereitung und Durchführung des Exits\nNeben der Gestaltung und Umsetzung ihrer eigenen Idee sollten sich junge UnternehmerInnen und Start-ups ab den ersten Überlegungen zur Rechtsformwahl bis hin zu einem möglichen Exit ihres Unternehmens auch Fragen in puncto Steuern stellen\, die in das Gesamtkonzept einzubeziehen sind. Wir gehen auf einige wesentliche Punkte ein. Darüber hinaus dürfen im späteren „Doing“ keine Fehler im Zusammenhang mit der Steuercompliance für das Unternehmen begangen werden. Wir stellen hierzu einige vermeidbare Steuerfallen vor. \nIn diesem Modul werden Strategien eines erfolgreichen Exits\, praktische Handlungsempfehlungen zur Vorbereitung eines Exits und steuerrechtliche bzw. gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen dargestellt. \nModul 7 │ Venture Capital-Fonds\nRund um Venture Capital-Fonds stellen sich viele spannende Fragen\, die die Experten von POELLATH in diesem Modul beantworten. Vom allgemeinen Konzept über das Strukturieren bis hin zur täglichen Verwaltung. Praxisnah erfahren Sie alle relevanten Aspekte von Venture Capital-Fonds aus zivil-\, aufsichts- und steuerrechtlicher Perspektive. \nTeilnehmer und Kosten\nDie Venture Nights richten sich an GründerInnen sowie Professionals auf Investorenseite gleichermaßen. \nDie Kosten liegen bei 25 Euro (netto) pro Modul bzw. 125 Euro (netto) für alle Module. \nAnmeldung\nBitte nutzen Sie die Anmeldeseite des Veranstalters.
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SUMMARY:37. Münchner Unternehmenssteuerforum
DESCRIPTION:Das Münchner Unternehmenssteuerforum widmet sich der Förderung des Steuerrechts\, insbesondere durch steuerwissenschaftliche Fachdiskussionen zwischen Repräsentanten der Richterschaft\, der Finanzverwaltung und der Wissenschaft sowie Experten aus der Wirtschaft und der steuer- und rechtsberatenden Berufe. \nDas 37. Münchner Unternehmenssteuerforum findet statt am\n26. Oktober 2022\, 17.30 – 19.30 Uhr. \nSobald Thema und Format der Veranstaltung feststehen\, informieren wir Sie hier. Weitere Informationen zum Veranstaltungsformat finden Sie auch auf den Seiten des Veranstalters.
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SUMMARY:25. Münchner M&A-Forum "Akquisitionsfinanzierungen"
DESCRIPTION:Das Münchner M&A-Forum (MMA) bietet eine Plattform für Vorträge und Diskussionen über aktuelle wirtschaftliche und rechtliche Entwicklungen und deren Auswirkungen auf M&A-Transaktionen. MMA freut sich als unabhängiger Veranstalter\, Verantwortliche aus Unternehmen\, Kanzleien\, Beratungs­gesellschaften\, der Justiz und der öffentlichen Verwaltung begrüßen zu dürfen. \nDas 25. Münchner M&A-Forum zum Thema\n„Akquisitionsfinanzierungen im aktuellen Marktumfeld“\nfindet statt am\n08. November 2022\, 18 bis 20 Uhr. \nInhalte\nBegrüßung\nDr. Daniel Wiegand\, Hengeler Mueller\, München \nEinführungsvorträge\n„Akquisitionsfinanzierungen – aktuelle Trends und Entwicklungen“\nDr. Henning Hilke\, Hengeler Mueller\, München \n„Voraussetzungen für eine erfolgreiche Finanzierung unter erschwerten Bedingungen“\nKhalid Afras\, Director\, Clearwater International\, Frankfurt \nPaneldiskussion\nKhalid Afras\, Director\, Clearwater International\, Frankfurt \nNatalie Venc\, Investment Director-Private Debt\, Eurazeo\, Frankfurt \nDiskussionsleitung: Dr. Henning Hilke\, Hengeler Mueller\, München \n  \nDie Veranstaltung wird aufgezeichnet. Der Videomitschnitt steht Ihnen vom 10.- 25. November zur Verfügung und kann unter diesem Link abgerufen werden. \nWeitere Informationen zum Veranstaltungsformat finden Sie hier.
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SUMMARY:85. Berliner Steuergespräche "Immobilien-Besteuerung"
DESCRIPTION:Immobilien haben sowohl für den Einzelnen wie auch für die Volkswirtschaft eine große Bedeutung. Die eigene Wohnung gilt als wichtige Säule der Altersvorsorge und ist zentraler Baustein der Vermögensbildung. Die Immobilie hat zudem eine wesentliche Bedeutung für den Klimaschutz\, da Immobilien gut ein Drittel der weltweit genutzten Energie benötigen und 39 % aller energiebedingten CO2-Gase ausstoßen. Daher ist die energetische Gebäudesanierung von vorrangiger Bedeutung im Klimaschutz. Es verwundert nicht\, dass die Immobilienbesteuerung große Bedeutung für die Steuerpolitik\, die Beraterschaft\, die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung hat. Im Ertragsteuerrecht geht es dabei um Zuordnung der Immobilie zum Privat- und Betriebsvermögen\, um die Frage der Besteuerung privater Veräußerungsgewinne und um die Förderung des Mietwohnungsbaus und die Lenkungsnormen für die energetische Gebäudesanierung. \nIn diesem Zusammenhang ist auch umstritten\, ob die Immobilien im deutschen Steuerrecht begünstigt sind. So wird die Möglichkeit\, einerseits durch abzugsfähige Werbungskosten und (Sonder-)Abschreibungen die Einkommensteuerbelastung bei Vermietung von im Privatvermögen gehaltenen Immobilien zu reduzieren und andererseits bei Veräußerung nach Wahrung der Spekulationsfrist gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG steuerfreie Gewinne zu erwirtschaften\, als Doppelbegünstigung kritisiert. Es lohnt sich zudem ein genauerer Blick auf den Umgang mit der drohenden Scheingewinnbesteuerung bei Immobilien\, die durch die aktuelle Inflation verursacht wird. \nDie 85. Berliner Steuergespräche finden statt am\n12. Dezember 2022\, 17.30 bis 19.30 Uhr.  \nPodium\nProf. Dr. Johanna Hey (Uni Köln) \nDr. Hardy Fischer (POELLATH) \nDr. Wolf Heinrich Reuter (Bundesministerium für Finanzen) \nDr. Ulrich Schallmoser (Bundesfinanzhof) \nJörg Schindler (Vonovia SE) \nGesprächsleitung:\nProf. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff (Präsident des Bundesfinanzhofs a.D.) \n  \nFür weitere Informationen sowie zur Anmeldung nutzen Sie bitte die Seiten des Veranstalters. \nHINWEIS: Die Veranstaltung wird aufgezeichnet\, der Videomitschnitt steht Ihnen im Nachgang auf der Webseite www.berlinersteuergespraeche.de im Archiv zur Verfügung.
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SUMMARY:38. Münchner Unternehmenssteuerforum "Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen"
DESCRIPTION:Das Vorbehalten des Nießbrauchs gehört im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu den beliebtesten Nachfolgegestaltungen. Denn seine Wirkung entspricht insbesondere den wirtschaftlichen Zielvorstellungen der Parteien. Durch den vorbehaltenen Nießbrauch muss der Übertragende trotz zivilrechtlichem Eigentumsverlust keine wirtschaftlichen Einschränkungen hinnehmen. Der Nießbrauch vermeidet zudem die Klärung der schwierigen Frage hinsichtlich des Umfangs einer ansonsten erforderlichen finanziellen Absicherung des Übertragenden. Gerade der Nießbrauch an Kapitalgesellschaftsanteilen bietet in diesem Zusammenhang eine besondere Flexibilität. Attraktiv ist auch\, dass der Nießbrauch ertragsteuerlich nicht als Gegenleistung qualifiziert und daher keine Prüfung der Voraussetzungen von Versorgungsleistungen zu erfolgen hat\, um eine ertragsteuerneutrale Übertragung sicherzustellen. \nSo klar die Vorteile für eine Nießbrauchsgestaltung auf der Hand liegen\, so vielfältig sind allerdings auch deren steuerlichen Fallstricke: \n\nAngefangen von der Bewertung des Nießbrauchs\, die vom Umfang\, von den Rechten des Nießbrauchs sowie von der bisherigen Ertragslage bzw. des Ausschüttungsverhaltens abhängt\,\nüber die ertragsteuerliche Einkünftezuordnung\, bei der sowohl zwischen Zuwendungs- und Vorbehaltsnießbrauch als auch zwischen dem Nießbrauch an Kapitalgesellschafts- und Personengesellschaftsanteilen unterschieden wird\,\nbis zu den ertrag- und schenkungsteuerlichen Fragen einer potentiellen nachfolgenden Aufhebung des Nießbrauchs.\n\nDiesen und weiteren steuerrechtlichen Fragen widmet sich das \n38. Münchner Unternehmenssteuerforum\n„Steuerliche Fallstricke des Nießbrauchs an Gesellschaftsanteilen“\nam \n25. Januar 2023\, 17.30 – 19.30 Uhr.  \nDie Veranstaltung wird hybrid durchgeführt\, neben der Präsenzveranstaltung im Literaturhaus München besteht auch die Möglichkeit\, die Veranstaltung per Webex zu verfolgen. Weitere Details zur Anmeldung finden Sie auf den Seiten des Veranstalters. \nPodium\nZu Beginn der Veranstaltung wird Dr. Johannes Weber (Notariat Sigwarth & Dr. Weber\, Freiburg) zu zivil- und gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen und Grenzen des Nießbrauchs an Kapitalgesellschafts- und Personengesellschaftsanteilen Stellung nehmen. Im Anschluss daran wird Prof. hc. Dr. Björn Demuth (CMS) einige für die Praxis besonders relevante steuerliche Aspekte von Nießbrauchsgestaltungen beleuchten. Nachfolgend werden die Thesen und Fragestellungen der Einführungsreferate unter der Leitung von Dr. Stephan Viskorf (POELLATH) mit den Referenten sowie Dr. Christian Levedag (Richter am Bundesfinanzhof) und Dr. Tobias Krause (SZA Schilling\, Zutt & Anschütz) diskutiert und Fragen aus dem Publikum beantwortet.
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SUMMARY:86. Berliner Steuergespräche "Auswirkungen der Inflation auf das Steuerrecht"
DESCRIPTION:Die derzeit höchste Inflationsrate seit 40 Jahren belastet den Bürger in erheblichem Maße. Das gilt nicht nur für die allgemeine Steigerung des Preisniveaus. Sinkende Kaufkraft führt bei nominal gleichbleibender Steuerlast zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung. Durch die Inflation wird sukzessive die ursprüngliche Belastungsentscheidung des Gesetzgebers verändert. Je höher die Inflationsrate ansteigt\, desto schwächer wird die demokratische Legitimation der Steuergesetze. Das gilt jedenfalls solange\, wie die Rechtslage nicht an die veränderten Bedingungen angepasst wird. Es drohen kalte Progression sowie die Besteuerung von Scheingewinnen\, womit nicht zuletzt die damit zusammenhängende Problematik möglicher Zugriffe auf die Vermögenssubstanz angesprochen ist. Ganz grundsätzlich stellt sich die Frage\, wie das Steuerrecht auf veränderte Umstände reagiert und ob es vor dem Hintergrund dieser Veränderungen verfassungsrechtlich Bestand hat. \nEine erste Reaktion erfolgt nunmehr durch das Inflationsausgleichsgesetz. Aktualisiert werden u.a. der Einkommensteuertarif\, der Grundfreibetrag\, der Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld. Das Thema der inflationsbedingten Auswirkungen auf das Steuerrecht hat daneben noch weitere Dimensionen. Muss für steuerliche Zwecke ein „Wert“ ermittelt werden\, kann sich das Recht vor der ökonomischen Wirklichkeit nicht verschließen. Geldentwertung betrifft damit immer auch die Herausforderung\, die Besteuerung realitätsgerecht und handhabbar zu gestalten. Besonders deutlich wird das bei der aktuellen Erhöhung der Vermögenswerte für Immobilien\, die zu einer Steigerung insbesondere der Erbschaftsteuer führen wird. \nDie 86. Berliner Steuergespräche\n„Auswirkungen der Inflation auf das Steuerrecht“\nfinden statt am \n27. Februar 2023\, 17.30 bis 19.30 Uhr. \nReferenten und Podium\nREFERENTEN:\nProf. Dr. Jochen Hundsdoerfer | FU Berlin\nProf. Dr. Christian Waldhoff | HU Berlin \nPODIUM:\nUniv.-Prof. DDr. Gunter Mayr | SektChef BMF AT\nDr. Arno Diekmann | Bundesministerium für Finanzen\nDr. Andreas Richter | POELLATH \nGESPRÄCHSLEITUNG:\nProf. Dr. Roman Seer | Ruhr Universität Bochum \nWeitere Informationen zum Veranstaltungsformat finden Sie auf den Seiten des Veranstalters.
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SUMMARY:Invest Stuttgart
DESCRIPTION:Die Invest – Leitmesse und Kongress für Finanzen und Geldanlage – ist die größte Veranstaltung im deutschsprachigen Raum rund um Anlagethemen. Hier treffen AusstellerInnen auf private Anlegende\, Bankberatende\, Vermögensverwaltende\, MaklerInnen und DienstleisterInnen aus der Finanzwelt. Der lebendige Marktplatz der Finanzmesse mit zahlreichen Ausstellenden in der Halle und die Messe Grünes Geld bieten als Informationsplattformen den direkten Austausch mit hochkarätigen und bekannten FinanzexpertInnen. Parallel finden im ICS spannende Themenveranstaltungen statt. \nWeitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf den Seiten des Veranstalters.
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SUMMARY:Infrastructure Investor Global Summit 2023
DESCRIPTION:Der Infrastructure Investor Global Summit bringt das „Who is Who“ der Infrastrukturbranche für vier Tage in Berlin zusammen. Treffen Sie die weltweit führenden institutionellen Investoren\, die aktiv in Infrastruktur investieren\, und diskutieren Sie die aktuellen Trends der Branche. \nInfrastructure Investor Global Summit\n20. bis 23. März 2023\nHilton\, Berlin \nWeitere Infos zur Veranstaltung
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SUMMARY:BVK-Fachforum und BVK-Night
DESCRIPTION:Das Fachforum des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften bietet eine Plattform\, um sich mit Experten auszutauschen und gemeinsam mit den anderen Mitgliedern die aktuellen Themen\, Herausforderungen und Perspektiven für die Beteiligungsbranche zu diskutieren. \nBei der anschließenden Abendveranstaltung BVK-Night ist zudem Platz für aktives Networking. \nDas BVK-Fachforum sowie die BVK-Night finden statt am \n30. März 2023 in Berlin\,\n14.00 bis 17.30 Uhr bzw. 18.30 bis 23.00 Uhr. \nAgenda\nab 14.00 Uhr: Networking & Registrierung \nAnlegestelle Friedrichstraße (Weidendammer Brücke)\, 10117 Berlin \n14.45-15.30 Uhr \nAbfahrt: Anlegestelle Friedrichstraße (Weidendammer Brücke)\, 10117 Berlin \nAnkunft: Anlegestelle Alt-Moabit 91\, 10559 Berlin (Zustieg ist hier jederzeit möglich) \n15.00 Uhr: Beginn des Fachforum-Programms \nBegrüßung und Moderation \nFrank Hüther │ Sprecher des BVK-Vorstandes und Geschäftsführer\, Abacus alpha \nVorstellung der Kandidaten für die Wahl der BVK-Vorstandsmitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung 2023 \nPolitik-Update: Aktuelle Themen und Schwerpunkte der politischen Verbandsarbeit \nUlrike Hinrichs | Geschäftsführendes Vorstandsmitglied\, BVK \nPanel: Ein moderner Rechtsrahmens für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen \nModeration: Mathias Renz\, Venture Capital Magazin \nKatja Hessel MdB | FDP\, Parlamentarische Staatssekretärin\, Bundesministerium der Finanzen (angefragt) \nMarkus Solibieda | Geschäftsführer\, BASF Venture Capital \nChristian Schatz | Partner\, Flick Gocke Schaumburg \nPanel: Quo vadis – Frauen in der PE-/VC-Branche \nModeration: Ulrike Hinrichs | Geschäftsführendes Vorstandsmitglied\, BVK \nDr. Franziska Brantner MdB | Bündnis 90/Die Grünen\, Parlamentarische Staatssekretärin im BMWK (angefragt) \nInna Gehrt | Managing Partner\, Mindful Capital Partners \nBritta Lindhorst | Geschäftsführerin\, HQ Capital \nDr. Isabelle Canu |Partner\, MVP Munich Venture Partners \n17.40 Uhr: Ende des Fachforums \nAb 18.30 Uhr: BVK-CruiseNight \nAbfahrt: Anlegestelle Alt-Moabit 91\, 10559 Berlin \nZu-/Ausstiege: 19.15-19.30 Uhr\, 20.00-20.15 Uhr und 21.00-21.15 Uhr\, Anlegestelle Friedrichstraße (Weidendammer Brücke)\, 10117 Berlin \nFür die BVK Cruise Night ist eine separate kostenpflichtige Anmeldung notwendig. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Veranstalters.
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LOCATION:Wird bald bekanntgegeben / To be confirmed shortly
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SUMMARY:BAI Alternative Investor Conference (AIC) 2023
DESCRIPTION:Die Branchenkonferenz rund um das Thema Alternative Investments bietet Fachvorträge\, Key-note Speeches und Paneldiskussionen u.a. aus den Bereichen strategische Assetallokation und Risikomanagement in Zeiten von Inflation\, ESG & Regulierung\, Private Markets und Geopolitische Risiken und deren Auswirkungen. \nBAI Alternative Investor Conference 2023\n24. bis 26. April 2023\nKap Europa\, Frankfurt am Main \nWeitere Infos zur Veranstaltung
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DESCRIPTION:Das Münchner M&A Forum (MMA) bietet eine Plattform für Vorträge und Diskussionen über aktuelle wirtschaftliche und rechtliche Entwicklungen und deren Auswirkungen auf M&A-Transaktionen. MMA freut sich als unabhängiger Veranstalter\, Verantwortliche aus Unternehmen\, Kanzleien\, Beratungs­gesellschaften\, der Justiz und der öffentlichen Verwaltung begrüßen zu dürfen. \nDas 26. Münchner M&A-Forum findet statt am\n04. Mai 2023 im Literaturhaus München. \nWeitere Infos zur Veranstaltung
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DESCRIPTION:Der Bundesverband Beteiligungskapital (BVK) veranstaltet jährlich das größte Treffen der deutschsprachigen Beteiligungskapitalbranche. Beim Deutschen Eigenkapitaltag erwarten Sie führende Persönlichkeiten aus der Branche\, Politik\, Medien\, Wirtschaft und Wissenschaft sowie ein interessantes Programm und einzigartige Möglichkeiten für Networking und Austausch. \nDer 24. Deutsche Eigenkapitaltag findet statt \nam 25. Mai 2023 \nin Berlin.  \nDie Veranstaltung unter dem Motto „Für die unternehmerische Zukunft Deutschlands“ richtet sich an Vertreter der Private Equity und Venture Capital Branche sowie das gesamte Umfeld des Deutschen Beteiligungsmarktes\, einschließlich des Mittelstands und der Start-ups. \nAnmeldung und weitere Informationen zum Event\nFür weitere Infos und Ihre Registrierung nutzen Sie bitte die Anmeldeseite des Veranstalters. \n 
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SUMMARY:87. Berliner Steuergespräche "Die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter"
DESCRIPTION:Die EU-Umsatzsteuer kann mit dem technologischen Fortschritt und den damit einhergehenden Veränderungen des Wirtschaftslebens im digitalen Zeitalter nicht immer mithalten. Die EU-weite „Mehrwertsteuerlücke“ betrug im Jahr 2020 ca. 93 Mrd. Euro. Um die Funktionsfähigkeit der Besteuerung sicherzustellen und gegen Betrug zu sichern\, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen. \nKernpunkte sind die Einführung einer digitalen Meldung in Echtzeit auf Grundlage der elektronischen Rechnungstellung sowie einer Mehrwertsteuerregistrierung und die Verpflichtung von Plattformbetreibern\, im Bedarfsfall Mehrwertsteuer zu erheben und abzuführen. Ob diese Schritte vor dem Hintergrund der verfolgten Ziele effektiv und notwendig sind und wie ihre Umsetzung gelingt\, ist Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Erörterungswürdig sind neben der Gratwanderung zwischen erforderlicher Neuregelung und drohender Überregulierung auch Aspekte der Datensicherheit sowie eine mögliche Sonderbesteuerung der Internetwirtschaft. \nIm Rahmen des 87. Berliner Steuergesprächs möchten wir mit den Referenten\, den Mit-Diskutanten und den Teilnehmenden über diese und weitere Aspekte im Zusammenhang mit der Umsatzbesteuerung im digitalen Zeitalter diskutieren. \n12. Juni 2023\, 17.30 – 19.30 Uhr\nHaus der Deutschen Wirtschaft\nBreite Straße 29\, 10178 Berlin \nPodium\nProf. Dr. Roland Ismer | Universität Erlangen-Nürnberg \nDr. Lars Dobratz | Europäische Kommission \nAndreas Treiber | Richter am Bundesfinanzhof \nAlexander Kollmann | Schwarz Gruppe \nGesprächsleitung: \nProf. Dr. Thomas Stapperfend | Präsident des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg
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