Liebe Leserinnen, liebe Leser,
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mit Eigenkapitalbeteiligungen an Start-ups können sich gerade Mittelständler früh und gezielt Zugang zu relevanten Ideen, Technologien und Köpfen verschaffen, um die eigene strategische Neuausrichtung zu forcieren. Welche rechtlichen Konstruktionen hier möglich sind, erläutern die PE-Magazin-Autoren Christian Tönies und Dr. Sebastian Gerlinger.
Im September starten gleich zwei branchenrelevante Veranstaltungsreihen, coronabedingt als Onlineseminare. Vom 10. September bis 1. Oktober 2020 vermittelt das Venture Breakfast 2020 in sieben Einheiten alles, was in rechtlicher Hinsicht wichtig ist, um mit Business Angels, VC-Gesellschaften oder anderen Investoren zu verhandeln.
Am 17. September beginnt der diesjährige M&A-Lehrgang. In insgesamt zehn Modulen erläutern erfahrende M&A-Praktiker die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen zur erfolgreichen Durchführung von M&A-Transaktionen.
Eine spannende Lektüre wünscht
Ihr PE-Magazin-Team
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Private Funds
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Erfahrungen, Rolle und Perspektiven des EIF in Zeiten von COVID-19
Carsten Just, der Leiter der ERP-EIF-Fazilität, und PE-Magazin-Autor und P+P-Anwalt David Peroz, der derzeit für den European Investment Fund (EIF) in Luxemburg tätig ist, diskutieren über die Erfahrungen, die Rolle und die Aussichten des EIF während der laufenden COVID-19-Pandemie.
Lesen Sie auch
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M&A
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Datenschutz in M&A-Deals – Pflichtübung für alle Akteure
Der Datenschutz nimmt auch in M&A-Deals einen immer größeren Stellenwert ein. Die hohen Bußgelder nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung, aber auch der mögliche Reputationsverlust im Falle von an die Öffentlichkeit gelangenden sensiblen Informationen lassen den Datenschutz zur Pflichtübung aller Akteure einer M&A-Transaktion werden.
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TAX
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Tax Compliance – Teilfreistellungsquote bei ausländischen Aktienfonds nach dem InvStG
Investmenterträge, die ein Anleger eines Investmentfonds bezieht, sind grundsätzlich steuerpflichtig. Qualifiziert der Investmentfonds als Aktien-, Misch-, Immobilien- oder Auslands-Immobilienfonds, greift die begünstigende Teilfreistellung. Sie gilt für alle Investmenterträge, wobei sich die Höhe der jeweiligen Teilfreistellungsquote nach dem zuvor bestimmten Fondstyp und der konkreten Anlegerklasse bemisst.
Lesen Sie auch
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Covid-19
Alle relevanten Neuerungen und Hinweise zu den rechtlichen und steuerlichen Folgen der COVID-19-Pandemie übersichtlich im Online-Tool.
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