es ist ein steuerrechtlicher Evergreen: Die Wegzugsbesteuerung. Verlegt eine Privatperson, die zuvor in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält, ihren Wohnsitz ins Ausland, werden diese „stillen Reserven“ nach §6 Außensteuergesetz erfasst und besteuert. Wie sieht es nun aber aus, wenn dieser Wegzug nur vorübergehend ist? Mit dieser Frage hat sich jüngst auch der Bundesfinanzhof beschäftigt. Unser Steuerrechtsexperte und PE-Magazin-Autor Laurenz Martin Lipp erläutert, was dieses Urteil für die Praxis bedeutet.
Dass sich globale Mobilität und deutsches Steuerrecht häufig in die Quere kommen, ist auch eines der Themen beim diesjährigen Munich Private Equity Training am 15. Juni in München. In einem praxisnahen Workshop erfahren Private Equity Manager, wie sich ihre Steuerplanung bei geplanten Wegzügen ins Ausland optimieren lässt. Seien auch Sie bei dem führenden Branchentreff in Deutschland dabei und sichern Sie sich Ihr Ticket. Mehr zur Anmeldung und zum kompletten Programm erfahren Sie hier.
Wer noch am Anfang seiner unternehmerischen Laufbahn steht oder in junge Unternehmensgründungen investieren will, sollte sich diesen Termin vormerken: Vom 26. Juni bis 13. Juli 2023 finden wieder die Venture Nights statt. In dem sechs Einheiten umfassenden Lehrgang erfahren GründerInnen sowie Professionals auf Investorenseite alles, was sie in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht wissen müssen, um mit Geschäfts- und Finanzierungspartnern auf Augenhöhe zu verhandeln.
Und nun eine spannende Lektüre, herzliche Grüße
Ihr PE-Magazin-Team
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