Liebe Leserinnen, liebe Leser,
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Mitarbeiterbeteiligungsprogramme spielen für Start-ups bei der Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte eine essenzielle Rolle. Dem trägt auch der kürzlich veröffentlichte Regierungsentwurf zum sog. Zukunftsfinanzierungsgesetz Rechnung. Ziel dieses Gesetzes soll – unter anderem – sein, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Start-ups durch die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme zu erhöhen. Unsere PE-Magazin-Autoren Markus Döllner und Ludwig Niller haben sich die geplanten Regelungen genauer angesehen.
Auch unsere Steuerrechtsexperten haben in diesem Monat wieder spannende Themen für Sie unter die Lupe genommen. Lesen Sie u.a. mehr zur jüngsten Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Anerkennung „fehlerhafter“ Ergebnisabführungsverträge.
Geradezu ein Pflichttermin für M&A-Interessierte ist das M&A-Forum im München. Am 7. November geht es zum Thema „Streitiger Unternehmenskauf im Schiedsverfahren“ in die mittlerweile 27. Runde. Seien auch Sie dabei und sichern Sie sich Ihr Ticket.
Herzliche Grüße
Ihr PE-Magazin-Team
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Private Funds
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BAI-Studie – Versicherungen investieren besonders häufig in Alternative Investments
In einer aktuellen Studie nimmt der Bundesverband Alternative Investments (BAI) das Anlegerverhalten institutioneller Investoren unter die Lupe. Das Ergebnis: Versicherungsunternehmen sind stärker in dieser Assetklasse investiert als andere institutionelle Anleger, dabei jedoch auch deutlich häufiger vom sogenannten Dominator-Effekt betroffen. Und: Regulierung bleibt ein herausforderndes Thema.
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M&A
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Zukunftsfinanzierungsgesetz – Update zu Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme spielen für Start-ups bei der Gewinnung und der Bindung (qualifizierter) Mitarbeiter eine essenzielle Rolle. Dem trägt auch der kürzlich veröffentlichte Regierungsentwurf zum Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) Rechnung. Ziel dieses Gesetzes soll – unter anderem – sein, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Start-ups durch die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme zu erhöhen.
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TAX
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Heilung wider Willen? – Zur steuerlichen Anerkennung „fehlerhafter“ Ergebnisabführungsverträge
Der Bundesfinanzhof befasste sich kürzlich mit der Frage, ob eine Heilung eines fehlerhaften Ergebnisabführungsvertrages (EAV) in "ipso iure" oder abhängig vom kundgetanen Willen des Steuerpflichtigen eintritt. Für die Praxis ist das deshalb spannend und relevant, da die Begründung einer steuerlichen Organschaft insbesondere die Konsolidierung von Gewinnen und Verlusten zwischen Gruppen(kapital)gesellschaften ermöglicht.
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