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Private Equity Magazin

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

das Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG) hat die nächste Hürde genommen. Die Bundes­regierung hat die überarbeitete Fassung des im Sommer vorgelegten Referenten­entwurfs mittlerweile durch Zuleitung an den Bundesrat förmlich in das Gesetzgebungs­verfahren eingebracht. Unsere Fondsexperten haben sich den Regierungs­entwurf genauer angeschaut. Denn im Vergleich zur vorherigen Fassung enthält der Gesetzes­vorschlag einige wichtige Änderungen und für die Praxis erfreuliche Klar­stellungen.

Außerdem in dieser Ausgabe: BVK‑Vorstands­sprecherin Ulrike Hinrichs erläutert in einem Gastbeitrag, warum privates Beteiligungs­kapital für die weitere wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands unverzichtbar ist.

Endspurt beim diesjährigen M&A Lehrgang: Verpassen Sie nicht die letzten beiden Module in 2025 und erfahren Sie mehr zu „Akquisitions­finanzierung | Kartellrecht und Investitions­kontrolle“ und „Public M&A“. Jetzt noch einsteigen!

Eine spannende Lektüre wünscht

Ihr PE-Magazin-Team



  TOP THEMA  

Update Fondsrisikobegrenzungsgesetz – Regierungsentwurf bringt wichtige Änderungen

Am 29. Oktober 2025 hat die Bundesregierung den Entwurf des Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investment­fonds und zur Umsetzung weiterer EU‑Richtlinien (Fondsrisiko­begrenzungsgesetz – FRiG) beschlossen und den Gesetzes­entwurf durch Zuleitung an den Bundesrat am 7. November 2025 förmlich in das Gesetzgebungs­verfahren eingebracht. Im Vergleich zum Referenten­entwurf enthält der Regierungs­entwurf zum FRiG deutlich weniger nationales Gold‑Plating und einige erfreuliche Klarstellungen. Hier geht’s zum Beitrag.


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  M&A  

Das Neue Kapital – Warum privates Beteiligungs­kapital jetzt entscheidend ist

Deutschland steht vor einer wirtschaftlichen Richtungs­entscheidung. Unsere Wirtschaft leidet unter anhaltender Wachstums­schwäche, hohen Energiekosten, Fachkräfte­mangel und schleppender Digitalisierung. Gleichzeitig erfordert die Transformation hin zu Klima­neutralität und technologischem Fortschritt enorme Investitionen. Ein Gastbeitrag von BVK‑Vorstands­sprecherin Ulrike Hinrichs. Hier geht’s zum Beitrag.


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  TAX  

Aktuelles zur Körperschaftsteuerpflicht eines Investmentfonds (§ 6 InvStG)

Bei der Erstellung von Feststellungs­erklärungen für ausländische Private Capital‑/Equity‑Fonds in Form einer Personengesellschaft („PE‑Fonds“) zeigt sich in der Praxis häufig, dass Anleger über Vehikel investieren, die steuerlich als intransparente Kapitel‑2‑Investmentfonds („Investmentfonds“) im Sinne des Investment­steuergesetzes (InvStG) qualifizieren. Ob und mit welchen Einkünften Investment­fonds steuerpflichtig sind, ist in § 6 InvStG geregelt. Für den VZ 2024 wurde diese Vorschrift nun geändert. Hier geht’s zum Beitrag.


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