Liebe Leserinnen, liebe Leser,
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das Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG) hat die nächste Hürde genommen. Die Bundesregierung hat die überarbeitete Fassung des im Sommer vorgelegten Referentenentwurfs mittlerweile durch Zuleitung an den Bundesrat förmlich in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Unsere Fondsexperten haben sich den Regierungsentwurf genauer angeschaut. Denn im Vergleich zur vorherigen Fassung enthält der Gesetzesvorschlag einige wichtige Änderungen und für die Praxis erfreuliche Klarstellungen.
Außerdem in dieser Ausgabe: BVK‑Vorstandssprecherin Ulrike Hinrichs erläutert in einem Gastbeitrag, warum privates Beteiligungskapital für die weitere wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands unverzichtbar ist.
Endspurt beim diesjährigen M&A Lehrgang: Verpassen Sie nicht die letzten beiden Module in 2025 und erfahren Sie mehr zu „Akquisitionsfinanzierung | Kartellrecht und Investitionskontrolle“ und „Public M&A“. Jetzt noch einsteigen!
Eine spannende Lektüre wünscht
Ihr PE-Magazin-Team
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TOP THEMA
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Update Fondsrisikobegrenzungsgesetz – Regierungsentwurf bringt wichtige Änderungen
Am 29. Oktober 2025 hat die Bundesregierung den Entwurf des Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung weiterer EU‑Richtlinien (Fondsrisikobegrenzungsgesetz – FRiG) beschlossen und den Gesetzesentwurf durch Zuleitung an den Bundesrat am 7. November 2025 förmlich in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Im Vergleich zum Referentenentwurf enthält der Regierungsentwurf zum FRiG deutlich weniger nationales Gold‑Plating und einige erfreuliche Klarstellungen. Hier geht’s zum Beitrag.
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Das Neue Kapital – Warum privates Beteiligungskapital jetzt entscheidend ist
Deutschland steht vor einer wirtschaftlichen Richtungsentscheidung. Unsere Wirtschaft leidet unter anhaltender Wachstumsschwäche, hohen Energiekosten, Fachkräftemangel und schleppender Digitalisierung. Gleichzeitig erfordert die Transformation hin zu Klimaneutralität und technologischem Fortschritt enorme Investitionen. Ein Gastbeitrag von BVK‑Vorstandssprecherin Ulrike Hinrichs. Hier geht’s zum Beitrag.
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Aktuelles zur Körperschaftsteuerpflicht eines Investmentfonds (§ 6 InvStG)
Bei der Erstellung von Feststellungserklärungen für ausländische Private Capital‑/Equity‑Fonds in Form einer Personengesellschaft („PE‑Fonds“) zeigt sich in der Praxis häufig, dass Anleger über Vehikel investieren, die steuerlich als intransparente Kapitel‑2‑Investmentfonds („Investmentfonds“) im Sinne des Investmentsteuergesetzes (InvStG) qualifizieren. Ob und mit welchen Einkünften Investmentfonds steuerpflichtig sind, ist in § 6 InvStG geregelt. Für den VZ 2024 wurde diese Vorschrift nun geändert. Hier geht’s zum Beitrag.
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