Liebe Leserinnen, liebe Leser,
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zum 19. Juni 2026 sind in Deutschland umfassende Änderungen im Verbrauchervertragsrecht in Kraft getreten. Die Neuregelungen beruhen auf der geänderten EU‑Verbraucherrechterichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/2673), die der deutsche Gesetzgeber weitgehend eins zu eins in nationales Recht umgesetzt hat. Für Fondsmanager sind insbesondere diejenigen Neuerungen relevant, die sich auf digitale Zeichnungsprozesse sowie auf die Verbraucherinformation und Widerrufsbelehrung im Vorfeld einer Fondszeichnung auswirken.
Lesen Sie außerdem in dieser Ausgabe: Investments in Unternehmen und Start ups der Verteidigungsindustrie sowie in Deep Tech‑Sektoren erleben angesichts der geopolitischen Entwicklungen eine deutlich steigende Nachfrage. Für Venture Capital‑ und Private Equity‑Fonds, die sich in diesen Bereichen engagieren, dabei besonders relevant: Die besonderen Pflichten im Rahmen des Investitionsprüfungsrechts (Foreign Direct Investment Review, FDI).
Eine spannende MUPET 2026 liegt hinter uns. Das PE Magazin hat den Branchentreff für PE‑Professionals begleitet und wird die Highlights in den kommenden Wochen für Sie aufbereiten. Freuen Sie sich auf wertvolle Hintergrundinformationen und hochkarätig besetzte Diskussionsrunden als Video und Podcast. Schon jetzt vormerken: Die nächste MUPET findet am 17. Juni 2027 in München statt.
Eine abwechslungsreiche Lektüre wünscht
Ihr PE-Magazin-Team
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TOP THEMA
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Neuerungen im Verbrauchervertragsrecht – Was Fondsmanager wissen müssen
Am 19. Juni 2026 treten in Deutschland umfassende Änderungen im Verbrauchervertragsrecht in Kraft. Die Neuregelungen beruhen auf der geänderten EU‑Verbraucherrechterichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/2673), die der deutsche Gesetzgeber weitgehend eins zu eins in nationales Recht umgesetzt hat. Für Fondsmanager sind insbesondere diejenigen Neuerungen relevant, die sich auf digitale Zeichnungsprozesse sowie auf die Verbraucherinformation und Widerrufsbelehrung im Vorfeld einer Fondszeichnung auswirken Hier geht’s zum Beitrag.
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M&A
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Investitionskontrolle in Defence und Deep Tech – Worauf Fondsmanager achten sollten
Investments in Unternehmen und Start-ups der Verteidigungsindustrie sowie in Sektoren des sog. Deep Tech erleben angesichts der geopolitischen Entwicklungen eine deutlich steigende Nachfrage. Venture Capital und Private Equity Fonds, die sich in diesen Bereichen engagieren, stellt sich damit die Frage, ob und welche besonderen Pflichten in diesen sensiblen Bereichen damit einhergehen, um die Sicherheitsinteressen des Staates im Rahmen des Investitionsprüfungsrechts (Foreign Direct Investment Review, FDI) zu wahren. Hier geht’s zum Beitrag.
Lesen Sie auch
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TAX
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Grunderwerbsteuer – Einbringung einer Immobilien‑GmbH in eine Holdingstruktur bald steuerfrei?
Manchmal entscheidet im Steuerrecht der Kalender. Genau in einer solchen Situation befinden sich derzeit Gesellschafter, die ihre Immobilien‑GmbH in eine personenidentische GmbH & Co. KG einbringen wollen (Verlängerung der Beteiligungskette). Wirtschaftlich bleibt alles beim Alten. Doch nach aktueller Rechtslage löst der Vorgang Grunderwerbsteuer aus. Nach der Mitte Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen, aber noch zu verkündenden Änderung des GrEStG spricht jedoch vieles dafür, dass derselbe Vorgang zukünftig voraussichtlich effektiv grunderwerbsteuerfrei möglich sein wird. Genau deshalb lautet der aktuelle Rat für diese Konstellationen: „Bitte kurz abwarten.“ Hier geht’s zum Beitrag.
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