Liebe Leserinnen, liebe Leser,
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Das FG Münster hat mit Urteil vom 24. Januar 2024 die rückwirkende Anwendung des § 6e EStG bei einem Schiffsfonds bestätigt, den Umfang der Fondsetablierungskosten sehr weit interpretiert und selbst Broken Deal Expenses einbezogen. Welche Auswirkungen das Urteil auf PE- und VC-Fonds sowie deren Anleger haben wird, ist zwar noch ungeklärt, es droht aber eine umfassende und rückwirkende Anwendung des § 6e EStG durch die Finanzverwaltung. Unser Steuerrechtsexperte Raphael Baumgartner hat das Urteil genauer unter die Lupe genommen.
Lesen Sie außerdem in dieser Ausgabe mehr zur wachsenden Bedeutung von ESG-Garantien im Rahmen von M&A-Transaktionen sowie zu den ab dem 30.4. strengeren Reporting-Regelungen bei Meldungen an die Bundesbank.
Noch knapp sechs Wochen, dann geht das Munich Private Equity Training (MUPET) in eine neue Runde. Freuen Sie sich schon jetzt auf ein interessantes und abwechslungsreiches Programm rund um die aktuellsten Entwicklungen im PE-Markt und sichern Sie sich hier Ihr Ticket.
Ihr PE-Magazin-Team
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Private Funds
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Bundesbank‑Reporting – Sanktionen bei Non‑Compliance
Ab dem 30. April 2024 gilt die Verordnung (EU) 2022/1917 der Europäischen Zentralbank (EZB) zu Übertretungsverfahren bei Nichteinhaltung statistischer Berichtspflichten im Zusammenhang mit den monatlichen Meldungen an die Bundesbank. Danach soll die Nichteinhaltung der statistischen Berichtspflichten stärker sanktioniert werden.
Lesen Sie auch
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M&A
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ESG‑Garantien im Unternehmenskaufvertrag
ESG ist nicht erst seit der unternehmerseitig vielfach kritisierten Verabschiedung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zum 1. Januar 2023 in aller Munde. Dass der deutsche Gesetzgeber mit dem LkSG bereits wesentliche Inhalte der auf europäischer Ebene geplanten (mittlerweile verschobenen) Corporate Sustainability Due Diligence Directive vorwegnimmt, zeigt einmal mehr, wie präsent das Thema Nachhaltigkeit im Marktgeschehen ist und auch im M&A‑Transaktionsgeschäft immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Lesen Sie auch
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TAX
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Updates zur erweiterten Gewerbesteuerkürzung bei der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen
Wenngleich die seit dem Erhebungszeitraum 2021 anwendbaren Bagatellgrenzen für Mietnebenleistungen die Risiken für die erweiterte Kürzung bei der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen etwas entschärft haben, trifft der BFH in seinem Urteil vom 19.12.2023 (IV R 5/21) interessante Aussagen zu den Voraussetzungen der erweiterten Gewerbesteuerkürzung.
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