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Private Equity Magazin

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sein Schreiben zur Besteuerung von Krypto­werten aus dem Jahr 2022 überarbeitet und am 6. März 2025 neu gefasst veröffentlicht. Die materiell‑rechtliche Bewertung der meisten Sach­verhalte hat sich nicht geändert – dafür zieht die Finanz­verwaltung verfahrens­rechtlich die Schrauben an.

Außerdem in dieser Ausgabe: Warum Investoren­schutzrechte bei Beteiligungen in alternativen Anlagen so wichtig sind und welche Quellensteuer‑regelungen Investoren im Zusammenhang mit LP‑Sekundärtransaktionen in den USA beachten müssen.

Noch knapp drei Monate, dann geht das Munich Private Equity Training (MUPET) in eine neue Runde. Seien auch Sie bei dem Branchen­event des Jahres dabei und diskutieren Sie mit Expertinnen und Experten die aktuellen Trends rund um Investment Funds, M&A und Tax. Unser aktueller MUPET‑Trailer gibt einen kleinen Vorgeschmack: https://www.pe‑magazin.de/mupet/

Wir wünschen eine spannende Lektüre,

Ihr PE-Magazin-Team



  Investment Funds  

US‑Steuereinbehalt bei LP‑Sekundärtransaktionen

Wenn eine Nicht‑US‑Person eine Beteiligung an einem Unternehmen verkauft, das für US‑Steuerzwecke als Personen­gesellschaft behandelt wird (z.B. ein privater Investment­fonds), kann der Käufer verpflichtet sein, einen Teil des Kauf­preises einzubehalten und an die US‑Steuer­behörde abzuführen. Ausnahmen gelten nur wenn der Käufer entweder vom Verkäufer oder von der Personen­gesellschaft eine Bescheinigung erhält, dass aufgrund einer Befreiung keine Einbe­haltung erforderlich ist. Ein Käufer, der es versäumt, einen Teil des Kauf­preises einzubehalten, kann für die zugrunde­liegende Steuer haftbar gemacht werden, und in einigen Fällen kann die Personen­gesellschaft verpflichtet sein, von künftigen Ausschüttungen an den Käufer einen Teil einzu­behalten oder für die zugrunde­liegende Steuer zu haften. In einem Gastbeitrag gibt US‑Anwalt Christopher Bird einen Überblick über die beiden anwendbaren Quellensteuer­regelungen im Zusammenhang mit LP‑Sekundär­geschäften.


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  M&A  

Investorenschutzrechte in Private Markets

Die Verhandlungs­position von Investoren im Bereich alternativer Anlagen könnte sich durch die aktuellen Markt­entwicklungen verändern. Welche Schutz­rechte zugunsten von Investoren besonders wichtig sind und worauf im Rahmen der Verhand­lungen geachtet werden sollte.


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  TAX  

Tax Compliance – Aktuelles zum Verspätungszuschlag bei Feststellungserklärungen

Die Vorschrift des § 152 AO wurde vor einigen Jahren umfassend reformiert. Seitdem wurden zahlreiche Streitfragen vor den Finanz­gerichten und dem BFH zur Klärung gebracht. Die Finanz­ämter haben die Festsetzung der Verspätungs­zuschläge für Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Fest­stellung von Besteuerungs­grundlagen in Erwartung weiterer gerichtlicher oder gesetzgeberischer Entscheidungen daher häufig aufgeschoben. Mit dem Jahres­steuergesetz 2024 wurde § 152 AO erneut angepasst, was nun zwar die Festsetzung der Verspätungs­zuschläge erleichtern soll, die Rechts­position der Steuer­pflichtigen aber in bestimmten Fällen beeinträchtigt. Ein Überblick.


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Munich Private Equity Training (MUPET) 2025

26. Juni




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Impact Investing – Notwendige Kriterien und regulatorische Entwicklungen

Follow‑up Hamburger Fondsgespräche – Continuation Fonds im Trend

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Portfoliounternehmen unter Druck II – Liquiditäts­planung in Krisen­zeiten

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