• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen
LinkedInYouTubeSpotifyMonatlicher NewsletterPodcast
Private Equity Magazin
Erweiterte Suche
  • DE
  • EN

Private Equity Magazin

Private Equity Magazin

Das Onlinemagazin für die Private Equity-Branche – Private Funds I M&A I Tax

  • Home
  • Aktuelles
    • Newsletter
    • Podcast
    • Themenseiten
  • Investment Funds
  • M&A
  • Tax
  • Glossar
  • Termine
  • Hintergrund
    • Autorinnen & Autoren
    • Jahresübersichten
    • MUPET
      • MUPET-Archiv
    • Kontakt
    • Über uns
  • EN
  • Erweiterte Suche
  • Monatliche UpdatesPodcastLinkedInYouTubeSpotify

US-Steuereinbehalt bei LP-Sekundärtransaktionen

Wenn eine Nicht-US-Person eine Beteiligung an einem Unternehmen verkauft, das für US-Steuerzwecke als Personengesellschaft behandelt wird (z.B. ein privater Investmentfonds), kann der Käufer verpflichtet sein, einen Teil des Kaufpreises einzubehalten und an die US-Steuerbehörde abzuführen, es sei denn, der Käufer erhält entweder vom Verkäufer oder von der Personengesellschaft eine Bescheinigung, dass aufgrund einer Befreiung keine Einbehaltung erforderlich ist. Ein Käufer, der es versäumt, einen Teil des Kaufpreises einzubehalten, kann für die zugrundeliegende Steuer haftbar gemacht werden, und in einigen Fällen kann die Personengesellschaft verpflichtet sein, von künftigen Ausschüttungen an den Käufer einen Teil einzubehalten oder für die zugrundeliegende Steuer zu haften. Ein Überblick über die beiden anwendbaren Quellensteuerregelungen im Zusammenhang mit LP-Sekundärgeschäften.

Investment Funds, Gastbeiträge

von Christopher Bird, Bird Tax Law
27. März 2025
  • Investmentfonds
  • Internationales Steuerrecht
  • Investmentsteuerrecht
LP-Sekundärtransaktionen, US, ECI, FIRPTA
Quelle: MUMTAZ/AdobeStock (generated with AI)

Überblick über die US-Besteuerung von Nicht-US-Personen

Um die Gründe für diese Quellensteuerregelungen besser zu verstehen, kann es hilfreich sein zunächst zu prüfen, wie Nicht-US-Personen der US-Bundeseinkommensteuer auf ihr Einkommen aus US-Quellen unterliegen. Im Allgemeinen hängt die steuerliche Behandlung in den USA davon ab, ob die Einkünfte als Kapitalgewinne, passive Einkünfte (z.B. Zinsen, Dividenden, Tantiemen) oder „ECI“ (effectively connected income, einschließlich Gewinne nach dem Foreign Investment in Real Property Tax Act, kurz: FIRPTA) eingestuft werden.

Kapitalgewinne

Nicht-US-Personen unterliegen im Allgemeinen nicht der US-Bundeseinkommenssteuer auf Kapitalgewinne aus US-Quellen, die dem Verkauf von Wertpapieren zuzuordnen sind, vorausgesetzt, dass die Gewinne keine FIRPTA-Gewinne sind oder anderweitig als ECI gelten, wie unten beschrieben. Der Erhalt solcher Kapitalerträge aus US-Quellen durch eine Nicht-US-Person löst keine US-Steuererklärungspflicht aus.

Passives Einkommen

Nicht-US-Personen unterliegen im Allgemeinen einer Quellensteuer von 30% brutto auf Dividenden aus den USA, bestimmte Arten von Zinsen und andere „feste oder bestimmbare, jährliche oder periodische“ Einkünfte (sog. fixed or determinable, annual or periodical, kurz: FDAP-Einkünfte). Diese 30-prozentige Quellensteuer gilt nicht für „Portfolio-Zinsen“, die im Allgemeinen Zinsen auf Schuldtitel in registrierter Form umfassen, vorausgesetzt, dass der Nicht-US-Kreditgeber weniger als 10% des US-Kreditnehmers besitzt. In Einkommensteuerabkommen wird der Quellensteuersatz auf Dividenden häufig auf 15% (oder weniger) reduziert und die Quellensteuer auf Nicht-Portfolio-Zinsen abgeschafft. Der Erhalt von FDAP-Einkünften aus US-Quellen durch eine Nicht-US-Person löst keine US-Steuererklärungspflicht aus, sofern die entsprechenden Steuern einbehalten werden.

ECI und FIRPTA

Eine Nicht-US-Person, die in den Vereinigten Staaten eine Geschäftstätigkeit ausübt, unterliegt der US-Bundeseinkommenssteuer auf alle Einkünfte, die effektiv mit dieser Geschäftstätigkeit verbunden sind, auch wenn die Einkünfte ansonsten nicht der US-Bundeseinkommenssteuer unterliegen würden oder als sog. FDAP-Einkommen gelten würden. Derartige steuerpflichtige Einkünfte werden gemeinhin als effektiv verbundenes Einkommen („ECI“) bezeichnet. Die Steuer wird auf das Netto-ECI zu denselben abgestuften Sätzen erhoben, die normalerweise für US-Personen gelten: bis zu 37% für natürliche Personen und 21% für Körperschaften. Während ECI im Allgemeinen nicht dem Steuerabzug unterliegen, muss eine US-Partnerschaft, die ECI erzielt, Steuern auf solche ECI einbehalten, die ihren Nicht-US-Partnern zugewiesen werden, auch wenn sie nicht ausgeschüttet werden. Wichtig ist, dass eine Nicht-US-Person, die ECI erzielt, verpflichtet ist, jährlich eine US-Bundeseinkommensteuererklärung abzugeben. Aus diesem Grund wollen Nicht-US-Anleger im Allgemeinen alle ECI vermeiden.

Diesen Beitrag in voller Länge lesen (in englisch):
Bird Tax Law Newsletter – January 2025 – ECI and FIRPTA Withholding Considerations for LP Secondaries

 

Über Bird Tax Law
Christopher Bird ist seit mehr als 15 Jahren im Steuerrecht tätig, sein Tätigkeitsbereich umfasst Investmentfonds, Fusionen und Übernahmen sowie die Vergütung von Führungskräften. Im Rahmen seiner Investmentfonds-Praxis berät Bird nicht-amerikanische Fondssponsoren und Investoren zu den steuerlichen Aspekten von Fondsgründungen und Sekundärtransaktionen in den USA.

Artikel drucken

  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Auch interessant

  • Steuern Aktuell – Alles Wichtige auf einen Blick
  • Die „neue“ Hinzurechnungsbesteuerung im Kontext…
  • Gewerbesteuerliche Kürzung und Streubesitzdividenden…
  • Schaffung weißer Einkünfte durch Zuwendung an…

https://www.pe-magazin.de/us-steuereinbehalt-bei-lp-sekundaertransaktionen/

Top
Private Equity Magazin
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie-Einstellungen
Folgen Sie uns auf LinkedInFolgen Sie uns auf YouTubeMonatlicher Newsletter
Unseren Podcast hören Sie bei

Die Private Equity Experten.