Liebe Leserinnen, liebe Leser,
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in diesem Monat widmen wir uns u.a. den Rahmenbedingungen, mit denen sich Private Equity‑Investoren aktuell konfrontiert sehen. Während sich Halteperioden verlängern, Exits verzögern und geopolitische Spannungen zunehmen, suchen PE‑Fonds nach neuen Wegen zur Wertschöpfung. Wie das aussehen kann, darüber spricht unser Autor Dr. Sebastian Rosentritt (POELLATH) mit Steffen Kroner (Alvarez & Marsal) in einer neuen Folge unserer Podcastreihe „PE‑Talk“.
Gleichzeitig stehen die Zeichen am deutschen Kapitalmarkt auf Erholung. Auf der Suche nach neuen Investitionsmöglichkeiten rückt Deutschland in den Fokus internationaler Investoren – ein Momentum, das die Politik nutzen sollte, findet unsere Gastautorin Ulrike Hinrichs vom BVK – Bundesverband Beteiligungskapital.
Mehr spannende Themen aus der Private Equity‑ und Venture Capital‑Szene hält das diesjährige Hamburger Fondsgespräch am 01. Oktober bereit. Seien Sie dabei und diskutieren Sie mit.
Eine gute Lektüre wünscht
Ihr PE-Magazin-Team
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TOP THEMA
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ESMA‑Bericht zur „Eligible‑Assets‑Richtlinie“ – Auswirkungen auf OGAW und offene Spezial‑AIF
Die ESMA hat ihren finalen Bericht zur Überarbeitung der Eligible‑Assets‑Richtlinie (EAR) vorgelegt. Die geplanten Änderungen könnten die Erwerbbarkeit von Anteilen an geschlossenen Fonds für OGAW und bestimmte Spezial‑AIF erheblich einschränken. Besonders betroffen wären Investitionen in Private Equity, Private Debt und Infrastrukturfonds – mit spürbaren Folgen für institutionelle Anleger. Hier geht’s zum Beitrag.
Lesen Sie auch
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M&A
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Die KI‑Transformation – Wie künstliche Intelligenz die PE‑Branche, die Wirtschaft und die Gesellschaft verändert
In einer Welt, die sich rasant verändert, spielt Künstliche Intelligenz eine immer größere Rolle. Im Rahmen der MUPET 2025 sprach Tarek Mardini, Partner bei POELLATH, mit dem Autor und Podcaster Sascha Lobo über die weitreichenden Auswirkungen der KI auf verschiedene Lebensbereiche. Hier geht’s zum Beitrag.
Lesen Sie auch
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TAX
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Steuerliche Abzugsverbote und Verluste aus der Gewährung von Darlehen durch Personengesellschaften
Mit Urteil vom 27.11.2024 (I R 21/22) entschied der BFH, dass eine GmbH einen Darlehensverlust steuerlich abziehen kann, wenn sie über eine vermögensverwaltende KG zu weniger als 25% an der Tochtergesellschaft beteiligt ist – entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung. Ähnlich urteilte das FG Münster am 28.01.2025 (2 K 3123/21 F). Trotz dieser positiven Entscheidungen bleiben einige praktische Fallgestaltungen weiterhin ungeklärt. Hier geht’s zum Beitrag.
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