Liebe Leserinnen, liebe Leser,
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der Mitte September vom Bundeskabinett vorgelegte Entwurf für ein „Standortfördergesetz“ verspricht mehr Rechtssicherheit für Investmentfonds, dürfte aber auch zusätzlichen steuerlichen Aufwand mit sich bringen. Werfen Sie mit unseren Fondsexperten einen Blick auf die Vorschläge und ihre Auswirkungen auf die Praxis.
Außerdem in dieser Ausgabe: Warum operative Wertsteigerung durch Digitalisierung und Künstliche Intelligenz zum zentralen Hebel im Transaktionsprozess wird.
Fonds‑Professionals aufgepasst: Unter dem Motto "Umbruch und Aufbruch in Fondsstrukturen“ dreht sich beim 15. Hamburger Fondsgespräch am 1. Oktober alles um Trends und Entwicklungen, die die Private Equity‑ und Venture Capital‑Branche sowie die geschlossene Fondsindustrie bewegen. Jetzt anmelden.
Eine spannende Lektüre wünscht
Ihr PE-Magazin-Team
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TOP THEMA
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Regierungsentwurf zum Standortfördergesetz veröffentlicht
Am 10. September 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein „Standortfördergesetz“ beschlossen. Ziel ist die Förderung von Investitionen in Infrastruktur, erneuerbare Energien und Venture Capital sowie die Stärkung des Finanzplatzes Deutschland. Vorgesehen sind u.a. Änderungen für Investmentfonds, die mehr Rechtssicherheit, aber auch zusätzlichen steuerlichen Aufwand bringen. Hier geht’s zum Beitrag.
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M&A
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Distressed M&A – Druck auf Portfoliounternehmen steigt
Viele Private Equity‑Portfoliounternehmen in Deutschland stehen aktuell unter massivem Druck: geopolitische Krisen und makroökonomische Risiken belasten die Geschäftsmodelle. Anstehende Refinanzierungen bei gestiegenen Zinsen und schrumpfenden Gewinnen werden zur Herausforderung für das Management. Im Rahmen der MUPET 2025 diskutierten Tobias Jäger (POELLATH) und Dennis Buecker (Alix Partners) die aktuelle Marktlage der Branche. Hier geht’s zum Beitrag.
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TAX
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BFH urteilt erstmals zur rückwirkenden Anwendbarkeit des § 6e EStG
Der BFH (Urteil vom 15.07.2025, IX R 13/24) hat klargestellt: Die rückwirkende Anwendung des § 6e EStG ist verfassungsgemäß. Damit steht fest, dass auch ältere Wirtschaftsjahre betroffen sein können. Für Unternehmen und Fonds bedeutet das: Aufwendungen können rückwirkend als Anschaffungsnebenkosten eingestuft werden – mit spürbaren Folgen für die steuerliche Gewinnermittlung. Hier geht’s zum Beitrag.
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