Liebe Leserinnen, liebe Leser,
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2025 war für den deutschen Private Equity‑Markt ein Jahr der Neujustierung. Nach den Volatilitäten der Vorjahre rückten operative Wertsteigerung, belastbare Geschäftsmodelle und realistische Bewertungen klar in den Fokus. Und auch steuerlich hielt 2025 einige Neuerungen und Anpassungen für PE‑Investoren bereit.
Unsere Expertinnen und Experten haben für Sie die relevanten Entwicklungen im Blick behalten. Welche Themen dabei besonders herausragten, haben wir unsere LinkedIn‑Community entscheiden lassen. Was denken Sie, welche Beiträge haben es auf das Top10‑Siegertreppchen 2025 geschafft? Hier weiterlesen
Ein für die PE‑Branche relevantes Steuergesetz hat noch kurz vor Weihnachten den Bundesrat passiert: Das Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes. Damit greift die Hinzurechnungsbesteuerung für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter (§ 13 AStG) künftig erst ab einer Beteiligung von mindestens 10%. Hier weiterlesen
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und freuen uns, Sie auch in 2026 mit allem Wissenswerten rund um Investment Funds, M&A und Tax zu versorgen. Wir wünschen Ihnen einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr!
Herzliche Grüße
Ihr PE-Magazin-Team
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TOP THEMA
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Das bewegte die Private Equity‑Community in 2025
Die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz, der wachsende Druck auf Portfoliounternehmen, Änderungen im Steuerrecht – nur einige der Themen, die die Private Equity‑Branche in 2025 beschäftigten. Welche Themen dabei besonders herausragten, haben wir unsere LinkedIn‑Community entscheiden lassen. Hier geht’s zum Beitrag.
Lesen Sie auch
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Investment Funds
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SFDR 2.0 – Überarbeitung des EU‑Offenlegungsregimes
Mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission vom 20. November 2025 zur Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR – Offenlegungsverordnung) liegt der lang erwartete Entwurf eines grundlegend reformierten Offenlegungsregimes vor. Der Vorschlag reagiert auf vielfältige Herausforderungen, die sich in der praktischen Anwendung seit 2021 gezeigt haben, insbesondere die Etablierung von Art. 8 und Art. 9 SFDR als de facto Markt‑Labels sowie die eingeschränkte Vergleichbarkeit der veröffentlichten Nachhaltigkeitsinformationen. Hier geht’s zum Beitrag.
Lesen Sie auch
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TAX
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BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG
Die jüngste Vorlage des BFH zu § 20 Abs. 2 AStG lenkt den Blick erneut auf die Frage, ob der zwingende Methodenwechsel ohne jede Entlastungsmöglichkeit mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist. Im Kern steht ein Sachverhalt, in dem wirtschaftlich tätige luxemburgische Strukturen allein aufgrund des nationalen Switch‑over der deutschen Besteuerung unterworfen wurden. Der BFH sieht hierin eine mögliche unionsrechtliche Beschränkung und ruft den EuGH an. Hier geht’s zum Beitrag.
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