am 21. April hat das Bundesfinanzministerium sein lang erwartetes Schreiben zur Einlagenrückgewähr durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften und die mögliche Steuerneutralität dieser Einlagen veröffentlicht. Was das für die Praxis bedeutet, fassen unsere Steuerrechtsexperten für Sie zusammen.
Auch unsere aktuelle LinkedIn-Umfrage beschäftigt sich mit einem steuerrechtlichen Thema, genauer gesagt mit dem jüngsten Umsatzsteuer-Anwendungserlass des BMF zur Umsatzsteuerbefreiung von Wagniskapitalfonds im Rahmen des Fondsstandortgesetzes. Unter anderem werden darin konkrete Definitionen genannt, welche Fonds unter die neuen gesetzlichen Regelungen fallen. Was denken Sie, wie brauchbar sind diese Definitionen für die Praxis? Machen Sie mit – Ihre Stimme zählt!
Übrigens: Mehr zum Thema Fondsbesteuerung erfahren Sie auch beim nächsten Munich Private Equity Training am 30. Juni 2022. Seien Sie dabei und melden Sie sich gleich an!
Sie wollen mehr wissen? Alle Infos zur MUPET 2022 gibt es hier.
Herzliche Grüße
Ihr PE-Magazin-Team
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