gute Nachrichten für die Verwalter Alternativer Investment Fonds (AIF): Zum 1. Januar 2024 entfällt die seit langem kritisierte Umsatzsteuerpflicht auf die Verwaltung von AIFs und damit ein entscheidender Wettbewerbsnachteil des Fondsstandortes Deutschland. Nach dem Bundestag gab nun auch der Bundesrat grünes Licht. Was das für die Praxis bedeutet, haben sich unsere Fondsexperten genauer angeschaut.
Passend dazu beschäftigen sich Amos Veith und Dr. André Blischke in der neuesten Folge unserer Podcast Reihe PE-Talk mit den aktuellen Entwicklungen bei Fondsstrukturen.
Zu guter Letzt noch ein Veranstaltungstipp für alle Steuerinteressierten: Am 4. Dezember beschäftigt sich das 89. Berliner Steuergespräch mit dem spannenden Thema „Fehlverhalten im Steuerrecht – Verwaltungssanktion oder Kriminalisierung?“ Die Registrierung für die kostenfreie Onlineveranstaltung ist noch offen, melden Sie sich gerne noch an.
Starten Sie gut in die Adventszeit,
herzliche Grüße
Pensionskassen und Versorgungswerke spielen als institutionelle Anleger eine wichtige Rolle im Bereich Private Equity und sonstiger alternativer Anlagen. Doch es gibt einige aufsichts- und steuerrechtliche Besonderheiten zu beachten.
Mit dem Kollaps der Silicon Valley Bank verlässt einer der global bedeutendsten Akteure im Bereich Venture Debt den Markt. Dies geschieht zu einem für Start-ups ungünstigen Zeitpunkt. Gerade angesichts der aktuell schwierigen Marktbedingungen für Venture Capital griffen Start-ups auch in Europa vielfach auf Venture Debt als alternative Finanzierungsform zurück.
Das geplante Wachstumschancengesetz hat nicht nur massive Auswirkungen auf Immobilieninvestments, sondern auch auf Investmentstrukturen im Rahmen von Private Equity und Venture Capital. Entgegen der Gesetzesintention – Steuervereinfachung und Steuerfairness – droht eine klare Verschärfung der steuerlichen Abzugsmöglichkeit von Zinsaufwendungen.