Liebe Leserinnen, liebe Leser,
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am 8. Oktober gehen die Hamburger Fondsgespräche in eine neue Runde! Diskutieren Sie mit zum Thema "Welt im Wandel – Transformation in Fondsstrukturen" und nutzen Sie die Gelegenheit, mit PE‑Professionals ins Gespräch zu kommen.
Nach inkongruenten, von den Beteiligungsverhältnissen abweichenden Gewinnausschüttungen besteht in der Praxis weiterhin ein starkes Bedürfnis. Die aus den unterschiedlichen Rechtsansichten des Bundesfinanzhof (BFH) und der Finanzverwaltung seit September 2022 resultierende Rechtsunsicherheit dürfte durch das neue BMF‑Schreiben vom 04.09.2024 zumindest teilweise der Vergangenheit angehören, meinen die PE‑Magazin‑Autoren Jannis Lührs und Dr. Christian Busmann.
Außerdem in dieser Ausgabe: Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes hat der Gesetzgeber mit § 1 Abs. 3d AStG eine eigenständige Regelung für die Bestimmung von Verrechnungspreisen für grenzüberschreitende, gruppeninterne Finanzierungsbeziehungen eingeführt. Unsere Experten erklären, was das für bestehende Investmentstrukturen bedeutet.
Eine spannende Lektüre wünscht
Ihr PE-Magazin-Team
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Private Funds
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Geplante Änderung der Anlageverordnung – Neue Spielräume für alternative Investments
Ende Juni wurde der Referentenentwurf zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz veröffentlicht. Der Entwurf sieht unter anderem die Einführung einer eigenen Infrastruktur‑quote, eine Erweiterung der Risikoanlagenquote und eine weitergehende Nutzung der Öffnungsklausel im Rahmen der Anlageverordnung (AnlV) vor. Was das insbesondere für Kapitalanlagen von Pensionskassen bedeutet, haben unsere Fondsexperten zusammengestellt.
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M&A
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ESG‑Garantien im Unternehmenskaufvertrag
ESG ist nicht erst seit der unternehmerseitig vielfach kritisierten Verabschiedung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zum 1. Januar 2023 in aller Munde. Dass der deutsche Gesetzgeber mit dem LkSG bereits wesentliche Inhalte der auf europäischer Ebene geplanten (mittlerweile verschobenen) Corporate Sustainability Due Diligence Directive vorwegnimmt, zeigt einmal mehr, wie präsent das Thema Nachhaltigkeit im Marktgeschehen ist und auch im M&A‑Transaktionsgeschäft immer mehr an Bedeutung gewinnt.
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TAX
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Das Bewusstsein der Unentgeltlichkeit als subjektives Tatbestandsmerkmal von § 7 Abs. 8 ErbStG
Mit Urteil vom 23.05.2024 – 3 K 2585/21 Erb, das am 01.08.2024 veröffentlicht wurde, hat das FG Münster das Erfordernis eines subjektiven Merkmals zur Erfüllung des Schenkungsteuertatbestands gemäß § 7 Abs. 8 ErbStG bejaht. Der Steuertatbestand einer „Werterhöhung von Anteilen“ an Kapitalgesellschaften nach § 7 Abs. 8 ErbStG verlangt demnach als Korrektiv des überschießenden Gesetzeswortlauts ein subjektives Merkmal im Sinne eines Bewusstseins der (Teil‑)Unentgeltlichkeit der Leistung an die Kapitalgesellschaft.
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