Grundsätzlich unterliegen Erlöse aus Managementkapitalbeteiligungen der Besteuerung als Kapitalvermögen und damit dem ermäßigten Steuersatz der Abgeltungssteuer und bei Beteiligungen von 1% oder mehr dem sog. Teileinkünfte-Verfahren. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt…