Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 3. Dezember 2024 klargestellt, dass die sogenannte Escape-Klausel zur Vermeidung der Zurechnungsbesteuerung auch auf Stiftungen und Trusts mit Sitz in Drittstaaten – etwa der Schweiz – anwendbar ist. Das Urteil stärkt die Kapitalverkehrsfreiheit und schafft mehr Rechtssicherheit für internationale Nachfolge- und Vermögensstrukturen….