Ausschüttungen aus einem steuerlich intransparenten, ausländischen Familientrust können bei einem in Deutschland steuerlich ansässigen Begünstigten im Einzelfall sowohl der Schenkungsteuer als auch der Einkommensteuer unterliegen. Dies hat das Finanzgericht München kürzlich entschieden und damit die Ausführungen des Bundesfinanzhofs im Wesentlichen bestätigt….