Am 19. Juni 2026 treten in Deutschland umfassende Änderungen im Verbrauchervertragsrecht in Kraft. Die Neuregelungen beruhen auf der geänderten EU-Verbraucherrechterichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/2673), die der deutsche Gesetzgeber weitgehend eins zu eins in nationales Recht umgesetzt hat. Für Fondsmanager sind insbesondere diejenigen Neuerungen relevant, die sich auf digitale Zeichnungsprozesse sowie auf die Verbraucherinformation und Widerrufsbelehrung im Vorfeld einer Fondszeichnung auswirken….


















