Das Bundesjustizministerium hat Mitte Oktober 2018 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie veröffentlicht. Den Schwerpunkt bilden Regelungen zur Identifikation und Information der Aktionäre, zur Einbeziehung der Aktionäre bei der Vergütung von Organmitgliedern, zu Geschäften mit nahestehenden Personen sowie zu erhöhten Transparenzanforderungen für Vermögensverwalter, institutionelle Anleger und Stimmrechtsberater. Der Referentenentwurf will diese Themenfelder der zweiten Aktionärsrechterichtlinie möglichst schonend in das deutsche Aktienrecht integrieren. mehr…