Unternehmenskauf durch Übertragung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Unternehmens ohne Übertragung seines Rechtsträgers. Die Übertragung erfolgt dann nach den jeweils für die Einzelteile (Wirtschaftsgüter oder Assets) des Unternehmens maßgeblichen Vorschriften. Der Gegenbegriff zum Asset Deal ist der Share Deal.
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