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32. Münchner Unternehmenssteuerforum „Steuerliche Verlustnutzung“

27. Januar 2021, 17:30

32. Münchner Unternehmenssteuerforum
am 27. Januar 2021; Beginn: 17.30 Uhr
Online-Veranstaltung: „Aktuelles zur steuerlichen Verlustnutzung“

Nach verschiedenen Schätzungen liegen die auf Verrechnung wartenden Verluste deutscher Körperschaften bei mehreren hundert Milliarden Euro. Aus Sorge um die Steuereinnahmen streckt der Steuergesetzgeber die Verlustnutzung in betraglicher und zeitlicher Hinsicht (Mindestbesteuerung) und stellt sie darüber hinaus unter den grundsätzlichen Vorbehalt vermeintlich missbrauchsvermeidender Regelungen. Nach der (in der Praxis gescheiterten) Regelung zum Mantelkauf des § 8 Abs. 4 KStG a.F. führte der Gesetzgeber im Jahr 2008 § 8c KStG und im Jahr 2016 den § 8d KStG ein, um die Mantelkaufproblematik zielgerichtet zu bekämpfen. Zu § 8d KStG liegt seit Mitte 2020 der Entwurf eines Anwendungsschreibens vor, welches u.a. im Zusammenspiel zwischen den §§ 8d und 8c KStG oder der Definition des Geschäftsbetriebs bei diversifizierten Großunternehmen erhebliche Praxisfragen aufwirft.

Aktualität und Brisanz gewinnt das derzeitige System der Verlustverrechnung zudem durch die Corona-Pandemie, welche in nicht wenigen Branchen zu erheblichen wirtschaftlichen Einbrüchen geführt hat. Darauf hat der Gesetzgeber insbesondere mit dem 2. Corona-Steuerhilfegesetz mit § 111 EStG reagiert und ermöglicht einen vorläufigen pauschalierten Verlustrücktrag bereits in den Veranlagungszeitraum 2019 hinein. Der vorläufige Verlustrücktrag kann pauschal mit 30% des Gesamtbetrags der Einkünfte des Jahres 2019 und bei Nachweis auch mit einem höheren Betrag berücksichtigt werden – maximal bis zu einem Betrag von EUR 5 Mio.

Zu Beginn der Veranstaltung wird zunächst Prof. Dr. Ingo Stangl (FGS) einige Problembereiche und ungeklärte Fragen im Zusammenhang mit den §§ 8c und 8d KStG aus der Beratungspraxis vorstellen. Anschließend geht Dr. Arnd Weißgerber (Leiter des Referats für Unternehmensbesteuerung und Betriebsprüfung, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat) auf die Problembereiche dieser Vorschriften aus Verwaltungssicht ein und gibt zudem einen Überblick über die Maßnahmen und deren Vollzugsprobleme rund um Verlustnutzung im Rahmen der Pandemiebekämpfung.

Die Thesen und Fragestellungen der beiden Einführungsreferate werden sodann unter der Leitung von Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen (LMU München) mit den Referenten sowie PD Dr. Erik Röder (Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen) und Dr. Markus Märtens (Richter im I. Senat des BFH) diskutiert. Herr Dr. Märtens wird insbesondere auch auf den Vorlagebeschluss des I. Senats zum Thema „finale Verluste“ eingehen und die dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen erläutern.

Die Veranstaltung wird über das Konferenzsystem Webex übertragen. Sie müssen sich nur einmal einwählen. Nutzen Sie hierfür folgenden Link.

Event-Kennnummer: 175 027 8667
Event-Passwort: 2021
Für eine telefonische Einwahl nutzen Sie bitte folgende Telefonnummer: Tel:+498995467578

Die Teilnahme ist kostenlos und erfordert keine Anmeldung.

Für Mitglieder des Vereins besteht die Möglichkeit, über die Teilnahme an der Veranstaltung eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer (§ 15 FAO) zu erhalten sowie die Tagungsunterlagen per E-Mail bei unserer Geschäftsstelle anzufordern. Sofern Sie eine Teilnahmebestätigung gemäß § 15 FAO benötigen, bitten wir Sie, sich im Vorfeld formlos per E-Mail unter (www.muenchner-ustf.de) anzumelden.

Eine Mitgliedschaft können Sie unter dem folgenden Link beantragen: Mitglied werden

 

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Details

Date:
27. Januar 2021
Time:
17:30
Event Category:
Website:
https://muenchner-ustf.de/