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49. MĂĽnchner Unternehmenssteuerforum

21. Oktober 2026, 17:30 – 19:30

Die Grunderwerbsteuer zwischen Reform und Europarechtswidrigkeit
– Aktuelle Entwicklungen nach wegweisenden Urteilen von BFH und EuGH –

am 21. Oktober 2026 | 17.30 Uhr bis ca. 19.30 Uhr |
als Präsenzveranstaltung im Literaturhaus München (3. OG), Salvatorplatz 1, 80333 München.

Inhalt

Kaum eine Steuer hat in den vergangenen Jahren eine vergleichbare Entwicklung genommen wie die Grunderwerbsteuer. Anstatt einer grundlegenden Reform hat der Gesetzgeber wiederholt Ergänzungstatbestände erweitert (insbesondere zur Vermeidung steuerfreier „Share-Deals“), Beteiligungsgrenzen abgesenkt und Sperrfristen verlängert. Damit entstand ein Regelungsgefüge, das Unternehmen und Berater vor erhebliche praktische Herausforderungen stellt. Während der Gesetzgeber zumindest die Gefahr einer doppelten Grunderwerbsteuerbelastung bei Signing und Closing mittlerweile beseitigt hat, bemüht sich der BFH nach Kräften, bestehende Streitfragen zu klären. So wurden in den vergangenen Monaten verschiedene Urteile des II. Senats veröffentlicht, die das Verhältnis zwischen Treugeber und Treuhänder sowie Fragen der Stellung als „Altgesellschafter“ i.S.d. § 1 Abs. 2a GrEStG betreffen.

Gesetzgeber und BFH sehen sich ganz aktuell aber mit einer noch grundsätzlicheren Entwicklung konfrontiert. Mit Urteil vom 4. Juni 2026 in der Rechtssache C-837/24 – Nova Iberomoldes hat sich der Europäische Gerichtshof mit der Frage beschäftigt, inwieweit indirekte Steuern auf die Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften mit der Kapitalansammlungsrichtlinie 2008/7/EG vereinbar sind, wenn die Anteilsübertragung Teil einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung ist. Die portugiesische Regelung erklärte der EuGH für europarechtswidrig. Die Entscheidung wirft damit auch für das deutsche Grunderwerbsteuerrecht grundlegende Fragen auf: Können die deutschen Ergänzungstatbestände bei Einbringungen und anderen Umstrukturierungen uneingeschränkt aufrechterhalten werden? Welche Tatbestände des GrEStG könnten von den unionsrechtlichen Vorgaben betroffen sein? Und welche Konsequenzen ergeben sich bereits heute für laufende und künftige Verfahren?

Den Auftakt der Veranstaltung bildet Dr. Katrin Dorn (Möhrle Happ Luther). Sie wird zunächst einen Überblick über die jüngsten gesetzlichen Entwicklungen geben und dabei insbesondere auf die neue Lösung für das Zusammenspiel von Signing und Closing, die Änderungen bei Steuerschuldnerschaft und Anzeigefristen sowie die fortbestehende Unterscheidung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften eingehen.

Anschließend wird Prof. Dr. Matthias Loose (Richter am Bundesfinanzhof) die aktuelle Rechtsprechung des II. Senats vorstellen und einordnen.

Anschließend diskutieren die Referenten ihre Thesen gemeinsam mit Karlheinz Konrad (Präsident des Finanzgerichts München) und Jörg Schindler (Bereichsleiter Steuern, Vonovia SE). Dabei sollen neben den unionsrechtlichen Fragen auch die praktischen Konsequenzen der Neuregelungen und insbesondere deren Anwendung auf noch offene Altfälle diskutiert werden. Im Mittelpunkt steht dabei nicht zuletzt die Frage, ob die jüngsten Änderungen lediglich einzelne praktische Probleme des Grunderwerbsteuerrechts lösen – oder ob die europäische Rechtsprechung den Gesetzgeber schon bald zu einer wesentlich grundsätzlicheren Reform zwingen könnte.

Die Moderation übernimmt Prof. Dr. Thomas Wagner (EY), der sich seit vielen Jahren intensiv mit der Grunderwerbsteuer und insbesondere mit deren Auswirkungen auf Unternehmenstransaktionen und Umstrukturierungen beschäftigt.

Weitere Infos & Anmeldung

Für die Anmeldung nutzen Sie bitte die Seiten des Veranstalters.

Details

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