Sowohl aus wissenschaftlicher als auch rechtspraktischer Perspektive ist die Grunderwerbsteuer in erheblichem Maße änderungsbedürftig. Zum einen ist es der Reform zum 1. Juli 2021, die im Wesentlichen die sogenannten Share Deals zum Gegenstand hatte, weder gelungen, praxistaugliche Regelungen zu schaffen, noch Gestaltungen zur Vermeidung der Grunderwerbsteuer vollständig zu verhindern. Trotz vielzähliger Erlasse der Finanzverwaltung und höchstrichterlicher Rechtsprechung existiert nach wie vor Rechtsunsicherheit. Zum anderen besteht aufgrund der zivilrechtlichen Abschaffung der Gesamthand mit Wirkung zum 1. Januar 2024 durch das MoPeG Handlungsbedarf. Bis dahin ist insbesondere im Hinblick auf die Tatbestände der §§ 5, 6 GrEStG, welche auf dem Gesamthandsprinzip basieren, eine gesetzgeberische Lösung zu erarbeiten. Vor diesem Hintergrund entwickelte der Arbeitskreis Grunderwerbsteuer ein umfassendes Grunderwerbsteuer-Modernisierungsmodell mit dem Ziel, die Schieflagen im geltenden Recht zu beseitigen und die Besteuerung von Share Deals durch die Grunderwerbsteuer einer systematischen Lösung zuzuführen.
Im Rahmen des 88. Berliner Steuergesprächs am 18. September 2023, 17.30 bis 19.30 Uhr, möchten wir mit den Referenten, den Mit-Diskutanten und den Teilnehmenden über diese Herausforderungen der Grunderwerbsteuer de lege lata sowie de lege ferenda diskutieren.
Prof. Dr. Marc Desens | Universität Leipzig
Dr. Stefan Behrens | Clifford Chance
Prof. Dr. Matthias Loose | Bundesfinanzhof
Gerda Hofmann | Bundesministerium der Finanzen
Carina Berberich | IntReal
Gesprächsleitung: Prof. Dr. Johanna Hey | Universität zu Köln