Im November 2021 vereinbarten die Ampelparteien in ihrem Koalitionsvertrag, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren. Im Beschluss des Bundeskabinetts vom 24. Juli 2024 finden sich statt einer umfassenden Modernisierung lediglich punktuelle Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts. Für Überraschung sorgt die Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung, in deren Folge auch die Regelungen zur Rücklagenbildung entfallen. Gemäß der Regierungsbegründung ist die Entbürokratisierung und Flexibilisierung gemeinnützigen Handelns das Ziel. Gänzlich unberücksichtigt bleiben Klarstellungen zur politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen, die Implementierung einer Business Judgement Rule in der AO, die Einführung abgestufter Sanktionierungen, die Erleichterung der Zusammenarbeit gemeinnütziger Organisationen und grenzüberschreitenden Engagements.
Über die Konsequenzen der ersatzlosen Streichung des Gebots zeitnaher Mittelverwendung und den darüber hinausgehenden umfassenden Reformbedarf des Gemeinnützigkeitsrechts wollen wir im Rahmen des 93. Berliner Steuergesprächs mit dem Podium diskutieren.
Montag, 7. Oktober 2024
17.30 bis 19.30 Uhr
ONLINE via Webex
REFERENTEN
Markus Exner | Hessisches Ministerium der Finanzen
Erika Koglin | Der Paritätische Wohlfahrtsverband
PODIUM
Dr. Julia Runte | ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU
Prof. Dr. Tibor Schober | Finanzgericht Berlin-Brandenburg
Prof. Dr. Birgit Weitemeyer | Bucerius Law School
GESPRÄCHSLEITUNG
Dr. Andreas Richter | POELLATH