Die Darlehensvergabe durch Fonds wird durch die Umsetzung der sog. AIFMD II-Richtlinie ins deutsche KAGB von Grund auf neu geregelt. Das betrifft „echte“ Darlehensfonds, aber auch solche Fonds, die nicht grundsätzlich auf die Darlehensvergabe ausgerichtet sind, aber dennoch im Rahmen ihrer Anlagestrategie auch Darlehen (z.B. an Portfoliounternehmen) ausgeben. Diskutieren Sie mit Branchenexperten, auf welche Veränderungen sich Fondsmanager einstellen müssen, welche Chancen dies gerade im Private Equity und Venture Capital-Bereich bietet, aber auch welche neuen Herausforderungen sich für bestehende und neu aufgelegte Fonds stellen.