32. Münchner Unternehmenssteuerforum „Steuerliche Verlustnutzung“
Aktualität und Brisanz gewinnt das derzeitige System der Verlustverrechnung zudem durch die Corona-Pandemie, welche in nicht wenigen Branchen zu erheblichen wirtschaftlichen Einbrüchen geführt hat. Darauf hat der Gesetzgeber insbesondere mit dem 2. Corona-Steuerhilfegesetz mit § 111 EStG reagiert und ermöglicht einen vorläufigen pauschalierten Verlustrücktrag bereits in den Veranlagungszeitraum 2019 hinein.