Mit Wirkung zum 1.1.20 wurde mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen die EU-Richtlinie DAC 6 (Directive on Administrative Cooperation) in nationales Recht umgesetzt. Damit besteht ab dem 01.07.2020 die Pflicht, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) innerhalb von 30 Tagen eine grenzüberschreitende Steuergestaltung mitzuteilen. Jan Schulz, Rechtsanwalt bei P+P Pöllath + Partners, erläutert, worauf Steuerpflichtige nun achten müssen.
DAC 6 – Neue steuerliche Mitteilungspflicht einfach erklärt
So funktioniert die neue steuerliche Meldepflicht nach DAC 6 – Erklärvideo zu den praktischen Änderungen ab 1.7.2020.