
Meldefrist 31. Januar – BaFin-Reporting
KVGen müssen regelmäßig Meldungen an die BaFin über das sog. MVP-Portal übermitteln. Anzugeben sind Daten über die KVG und jeden verwalteten AIF (Fonds). Hierzu gehören u.a. Informationen zu den wichtigsten Instrumenten, zu den Märkten und zu Risiken.
(bei Berichtszeitraum vom 1.1. – 31.12.): Berichte sind je nach Höhe der AUM vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich, jeweils einen Monat nach Ablauf des Berichtszeitraums einzureichen.
Registrierte KVGen berichten regelmäßig einmal jährlich zum 31. Januar.
Monatliche Meldung – Bundesbank-Reporting
Investmentvermögen (d.h. insbesondere auch AIF) haben monatliche Meldungen zu statistischen Zwecken bei der Bundesbank einzureichen. Die Meldungen haben u.a. Angaben über die Höhe und Zusammensetzung des Fondsvermögens zu enthalten.
Monatliche Meldung jeweils bis zum 5. Werktag des Folgemonats: Einmalige allgemeine Angaben für jeden AIF
Monatliche Meldung – AWV-Meldung
KVGen müssen für jeden inländischen AIF monatlich Meldungen über Zahlungen von Ausländern oder an Ausländer von über EUR 50.000 abgeben.
Monatliche Meldung jeweils bis zum 7. Werktag des Folgemonats
Meldefrist 30. Juni – Jährliche AWV-Meldung
Meldung über den Stand der grenzüberschreitenden Unternehmensbeteiligungen für jeden inländischen AIF
(bei Bilanzstichtag 31.12.) Meldung jährlich zum letzten Werktag des sechsten Monats nach dem Bilanzstichtag
Meldefrist 30. Juni – Einreichung des Jahresberichts
Gilt nur für vollregulierte und ausländische KVGen sowie für EuVECA-Manager. Meldung sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres: Einreichung an BaFin
Meldefrist 31. Juli – FATCA-/CRS- Meldung
Insbesondere Identifizierungs- und Übermittlungspflichten an Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Jährliche Meldung an das BZSt für das Vorjahr.
Meldefrist 30. September – Jahresabschlussprüfung und Lagebericht eines Abschlussprüfers
Gilt für vollregulierte und registrierte KVGen, aktuell nicht für EuVECA-Manager. Meldung neun Monate nach Ende des Geschäftsjahres: Übermittlung des Prüferergebnisses an die BaFin
Jährliche Aktualisierung – GwG-Unterlagen
Insbesondere Risikoanalyse und Geldwäsche-Richtline
Jährlicher Bericht– SFDR-Jahresbericht
Bericht über jeden AIF, Umfang abhängig von der Klassifizierung nach Art. 6, 8 oder 9 SFDR