Fondsgründung in Deutschland – Rechtsform
Welche Rechtsform wird üblicherweise für Private-Equity-Fonds in Deutschland verwendet? Hat ein solches Vehikel nach deutschem Recht eine eigene Rechtspersönlichkeit? Welche rechtlichen Folgen hat dies in jedem Fall für die Anleger und den Manager?
Die gängigste Rechtsform ist ein geschlossener Fonds, der als deutsche Kommanditgesellschaft (KG) organisiert ist, da sie steuerlich transparent ist, eine flexible Strukturierung ermöglicht und den Anlegern eine beschränkte Haftung bietet. KGs haben eine eigene Rechtspersönlichkeit.
Der Komplementär der KG haftet persönlich für die Schulden der KG. Um die Haftungsrisiken zu verringern, fungiert in der Regel eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Komplementär (GmbH & Co KG). Die Anleger treten als Kommanditisten bei. Der Fondsmanager fungiert in der Regel als geschäftsführender Kommanditist der KG. Neben der KG gibt es verschiedene andere Rechtsformen für deutsche Private-Equity-Fonds (z.B. Investment KG, Investment AG, UBG). Die KG ist jedoch der Marktstandard (insbesondere für registrierte Fondsmanager).
Gründung eines Private-Equity-Fonds
Wie sieht das Verfahren zur Gründung eines Private-Equity-Fonds in Deutschland aus?
Die Gründung einer KG ist einfach. Die KG entsteht mit der Unterzeichnung des Limited Partnership Agreement (LPA) durch den Komplementär und die Kommanditisten. Um eine begrenzte Haftung für die Anleger zu gewährleisten, werden die KG und ihre Gesellschafter in das deutsche Handelsregister eingetragen. Auch die wirtschaftlich Berechtigten müssen dem Transparenzregister gemeldet werden. Eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages ist nicht erforderlich, aber die Anmeldung zum Handelsregister muss von einem Notar vorgenommen werden.
Unterschriften von Anlegern müssen notariell beglaubigt werden (im Ausland muss in der Regel eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen vom Notar beigebracht werden). Kommanditisten in Form einer Gesellschaft müssen ihre gültige Existenz und ordnungsgemäße Vertretung durch die Unterzeichner nachweisen. Die Gebühren und Auslagen für die notarielle Beurkundung der Anmeldung zum Handelsregister und die Eintragungsgebühren sind relativ gering und betragen in der Regel nicht mehr als 2.000 Euro. Anmeldungen können in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen vorgenommen werden. Die KG selbst hat keine Mindestkapitalanforderungen. Für eine GmbH, die als Komplementär fungiert, gilt ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro.
Fondsgründung in Deutschland – Anforderungen
Muss ein Private-Equity-Fonds vor Ort eine Depotbank oder einen Verwalter, eine eingetragene Geschäftsstelle, Bücher und Unterlagen oder einen Gesellschaftssekretär unterhalten, und wie wird diese Anforderung normalerweise erfüllt?
Eine separate Verwahrstelle ist erforderlich, wenn der Fonds von einem voll zugelassenen Verwalter gemäß dem KAGB (der deutschen Umsetzung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD)) verwaltet wird. Eine Verwahrstelle ist nicht erforderlich, wenn es sich um einen registrierten Verwalter handelt. Ein Fonds in Form einer KG benötigt einen Sitz in Deutschland und muss die handelsrechtlichen Anforderungen an die Buchführung erfüllen. Der Fondsmanager fungiert in der Regel als geschäftsführender Kommanditist des Fonds und nimmt auch Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben wahr. Ein eigener Verwalter ist (im Gegensatz zu anderen Rechtsordnungen) eher unüblich.
Den kompletten Beitrag lesen (in englisch):
Getting the Deal through 2022_Private Equity_Fund Formation_Chapter Germany
Dieser Beitrag ist erstmals erschienen in: Private Equity – Fund Formation, Getting the Deal through, Lexology, Law Business Research, 2022