Stiftungen, deren Begünstigte in familiärem verwandtschaftlichen Zusammenhang mit dem Stifter stehen, werden als Familienstiftung bezeichnet. Die Familienstiftung ist dabei ganz oder partiell auf die Förderung oder Verfolgung des Interesses einer oder mehrerer bestimmter Familien bzw. Familienangehöriger gerichtet. Die Gründung einer Familienstiftung bietet v.a. im Zuge einer Unternehmensnachfolge die Möglichkeit, Vermögen und Management getrennt auf die nächste Generation zu übertragen.
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