Familienverfassung

Eine Familienverfassung wird z.T. auch als Familiencharta oder Familienkodex bezeichnet. Sie ist juristisch zunächst eine Absichtserklärung ohne unmittelbare anspruchsbegründende rechtliche Wirkung. Eine Familienverfassung kann aber nachhaltig zur Stärkung des Zusammenhalts der Familie und der emotionalen Bindung etwa an ein Familienunternehmen beitragen.