Geschlossene Fonds

Fonds, die kein vorzeitiges Rückgaberecht der Anleger vorsehen. Legal definiert in der Level-II-VO (EU) Nr. 694/2014. Die Anteile müssen bis zum Ende der Laufzeit bzw. Liquidation des Fonds gehalten werden. Hintergrund ist, dass geschlossene Fonds illiquide Vermögenswerte halten, die eine Rückgabe für einzelne Anleger nicht möglich machen.