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Update FATCA- und CRS-Meldungen – Fristen und Neuerungen für 2025

Bis zum 31. Juli 2025 sind die FATCA- und CRS-Daten für den Meldezeitraum 2024 vollständig an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Hierfür steht das ELSTER-Portal („Mein BOP“) einschließlich der ELMA-Massendatenschnittstelle letztmalig zur Verfügung. Für das Meldejahr 2025 erfolgen Meldungen ausschließlich über das neue BZSt online.portal.

Investment Funds, Tax

von Ronald Buge, POELLATH, Dr. Philip Schwarz van Berk, POELLATH, Katharina Hammer, POELLATH, Kelly Buhl, POELLATH, David Kiely, POELLATH
28. Juli 2025
  • Meldepflichten
  • Kapitalverwaltungsgesellschaft
  • FATCA
  • Compliance
FATCA- und CRS-Meldungen, BZSt, Kapitalverwaltungsgesellschaft
Quelle: Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • FATCA und CRS verpflichten deutsche Finanzinstitute, darunter Kapitalverwaltungsgesellschaften, ihre Anleger auf bestimmte Steuer- und Finanzkonten-Informationen zu prüfen und die Daten dem BZSt zu melden.
  • Die Meldungen an das BZSt für den relevanten Meldezeitraum sind jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben.
  • Für den aktuellen Meldezeitraum 2024 können die Meldungen letztmalig über das bisherige ELSTER-Portal („Mein BOP“) und die ELMA-Massendatenschnittstelle erfolgen.

FATCA- und CRS-Meldungen

Die jährliche Meldesaison im Rahmen des automatisierten Informationsaustauschs über Finanzkonten nach den internationalen Meldestandards FATCA und CRS ist mit Beginn des Sommers in vollem Gange.

FATCA basiert auf einem bilateralen Abkommen mit den USA und verpflichtet Finanzinstitute zur Meldung von Finanzkonten U.S.-steuerpflichtiger Personen. Der sog. Common Reporting Standard (CRS) ist ein multilaterales Meldesystem, das auf Initiative der OECD eingeführt und innerhalb der EU zusätzlich auf Grundlage der EU-Amtshilferichtlinie umgesetzt wurde. Ziel beider Meldestandards ist, ausländische Finanzkonten steuerlich erfassbar zu machen und so Steuerflucht und Steuerhinterziehung international zu bekämpfen.

FATCA und CRS verpflichten deutsche Kapitalverwaltungsgesellschaften ihre Investoren und ggf. dahinterstehende natürliche Personen im Hinblick auf ihre Steuerpflicht in den USA (FATCA) bzw. ihre Steuerpflicht außerhalb Deutschlands (CRS) zu überprüfen. Werden meldepflichtige Konten (d.h. Beteiligungen) identifiziert, sind bestimmte Angaben zu den Beteiligten jährlich an das BZSt zu übermitteln.

Die Meldefrist für das vorangegangene Kalenderjahr (Stichtag 31. Dezember) endet jeweils am 31. Juli des Folgejahres.

Liegen zum Meldestichtag keine meldepflichtigen Daten vor, kann eine sog. „Leermeldung“ abgegeben werden. Eine Verpflichtung zur Abgabe der Leermeldung besteht derzeit nicht.

Umstellung auf das BZSt online.portal

Ab dem Meldejahr 2025 wird das neue BZSt online.portal das bisherige ELSTER-Portal vollständig ersetzen. Die bisherige ELMA-Schnittstelle (Schema-Version 1.0) sowie das bisherige Portal („Mein BOP“) bleiben voraussichtlich noch bis November 2025 verfügbar.

Die reguläre und fristgerechte Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2024 erfolgt daher weiterhin über das ELSTER-Portal. Nutzer der bisherigen ELMA-Massendatenschnittstelle sollten im Hinblick auf den Meldezeitraum 2025 beachten, dass die Freischaltung der Schnittstelle auf dem neuen Portal nicht automatisch erfolgt, sondern erneut beantragt werden muss.

Weitere Informationen finden Sie hier zu FATCA und hier zu CRS.

 

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