
Strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Die Neuregelungen verschärfen insbesondere die Anforderungen an freiwillige Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern. Pauschale Aussagen in Marketingunterlagen wie „nachhaltig“, „grün“ oder „umweltfreundlich“ sind künftig grundsätzlich unzulässig, sofern ihnen keine sogenannte anerkannte hervorragende Umweltleistung zugrunde liegt. Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur verwendet werden, wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen eingeführt wurden. Aussagen über künftige Umweltleistungen setzen zudem klare, objektive, öffentlich zugängliche und überprüfbare Verpflichtungen sowie einen detaillierten und realistischen Umsetzungsplan voraus.
Praxisrelevanz für Fondsmanager
Für Fondsmanager sind die Vorgaben vor allem relevant, wenn sich ihre Marketingmaterialien auch an Verbraucher richten – etwa bei Publikumsfonds, semi-professionellen Anlegern oder bei öffentlichkeitswirksamer Kommunikation über Fondsstrategien. Nachhaltigkeitsbezogene Angaben in Fondsnamen, Vertriebsunterlagen, auf Websites und in sonstiger Werbung sollten daraufhin überprüft werden, ob sie hinreichend konkret, belegbar und mit der Anlagestrategie des Fonds konsistent sind. Reine B2B-Kommunikation gegenüber professionellen institutionellen Investoren fällt zwar nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich der Neuregelungen, in der Praxis überschneiden sich Vertriebskanäle jedoch häufig, sodass eine einheitliche, belastbare Nachhaltigkeitskommunikation empfehlenswert ist.
Handlungsbedarf: Keine Übergangsfrist
Da die neuen Vorgaben ohne Übergangsfrist auch bestehende Fondsdokumente erfassen, empfiehlt sich eine zeitnahe Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der vertriebsbezogenen Kommunikation, einschließlich Website-Inhalten, Präsentationen, Fondsnamen und Marketingunterlagen. Verstöße können theoretisch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Unterlassungsansprüche nach sich ziehen.
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Nachhaltigkeit gewinnt auch im Finanzsektor immer stärker an Bedeutung, entsprechend werden die rechtlichen Rahmenbedingungen sukzessive angepasst. Mit dem ESG-Newsflash behalten wir die wichtigsten Änderungen für Sie im Auge.