Mit Urteil vom 08.04.2025 (IX R 32/23) hat sich der BFH erstmals zur zentralen Frage geäußert, ob für die Anwendung der sogenannten Umschaltklausel gemäß § 20 Abs. 2 AStG eine gesellschafter- oder gesellschaftsbezogene Betrachtung maßgeblich ist. Die Vorschrift regelt, dass bestimmte passive Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten oder Personengesellschaften nicht der Freistellung, sondern der Anrechnungsmethode unterliegen sollen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Während die Finanzverwaltung bislang auf eine gesellschafterbezogene Sichtweise abstellte, wonach jede Beteiligung an einer Personengesellschaft eines Steuerinländers ausreichte, widerspricht der BFH dieser Auffassung nun ausdrücklich….