Nachhaltigkeitsthemen und ein immer größer werdendes soziales Verantwortungsbewusstsein bestimmen zunehmend unser gesellschaftliches Zusammenleben. Dieser Trend ist nicht nur in Deutschland, sondern in zahlreichen Ländern zu beobachten.
Es verwundert daher nicht, dass Nachhaltigkeit, ökologische Verträglichkeit, Ethik und Moral seit geraumer Zeit auch im Private-Equity-Sektor eine immer größere Rolle spielen. In diesem Kontext spricht man von den Environmental-, Social- und Governance-Prinzipien – kurz: ESG-Prinzipien –, die Nachhaltigkeit und ethische Auswirkungen von Beteiligungen an Unternehmen berücksichtigen und bewerten sollen. Die Ausmaße unterscheiden sich jedoch noch von Sektor zu Sektor, von Management zu Management und von Investor zu Investor.
Hintergrund
Die Gründe, weshalb bei Anlageentscheidungen ein immer stärker werdender Trend zur Beachtung von Nachhaltigkeitserwägungen und ethisch-moralischen Grundsätzen zu erkennen ist, sind vielseitig. Während bisher vor allem steuerliche Anreize, die Erwartung einer höheren Rendite und innere Überzeugungen der Beteiligten die Treiber waren, nehmen langsam auch regulatorische Gründe zu (z.B. auf der Grundlage des „Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ der Europäischen Kommission („Sustainable Finance“)). So sind auf regulatorischer Ebene zukünftig u.a. zusätzliche Offenlegungspflichten von Finanzmarktteilnehmern in Bezug auf ihren Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zu erwarten.
Die Einhaltung von ESG-Vorgaben soll bei Portfoliogesellschaften langfristig zu einem stärkeren Wachstum, höheren Kosteneinsparungen, Profitabilitätssteigerungen und einer stärkeren Bindung der Mitarbeiter an die jeweilige Portfoliogesellschaft führen. Zudem kann sich die Reputation eines Unternehmens durch die Integrierung der ESG-Prinzipien verbessern, was sich wiederum positiv auf die wirtschaftlichen Kennzahlen des jeweiligen Unternehmens auswirken kann. Vorhandene vertragliche und (zukünftig) regulatorische Vorgaben zur Implementierung von ESG-Faktoren sind bereits bei der Fondsstrukturierung umzusetzen und ihre Einhaltung ist im laufenden Betrieb des Fonds fortlaufend zu überwachen.
Der komplette Beitrag ist erschienen in: Absolut Impact 01/2019, S. 40-45