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Folgepflichten von Kapitalverwaltungsgesellschaften für das Jahr 2023

Nachfolgend haben wir die wichtigsten laufenden Berichts- und Veröffentlichungspflichten für Kapitalverwaltungsgesellschaften („KVGen“) zusammengestellt. Außerdem neu: Ab dem 1. April 2023 muss die Kommunikation mit der BaFin in weiten Teilen verpflichtend über das von der BaFin bereitgestellte elektronische MVP-Portal erfolgen (§ 7b KAGB).

Investment Funds

von Tarek Mardini, POELLATH, Dr. Stephan Schade, POELLATH, Dr. Philip Schwarz van Berk, POELLATH, Dr. Tobias Lochen, POELLATH, Dr. André Blischke, POELLATH, Dr. Robert Eberius, POELLATH, Antonia Puglisi, POELLATH
19. Januar 2023
  • Reporting
  • Fonds Manager
  • Meldepflichten
  • PRIIPs
  • Fondsvertrieb
  • Kapitalverwaltungsgesellschaft
  • Alternative Investment Fonds (AIF)
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Quelle: kalafoto/AdobeStock

Berichtspflichten von KVGen und aktuell geltende Fristen

Basisinformationsblätter (PRIIPs KID)

Alle Basisinformationsblätter müssen ab dem 1. Januar 2023 den Vorgaben der neuen technischen Regulierungsstandards (RTS) entsprechen.

BaFin-Reporting

Die KVG muss regelmäßig Meldungen an die BaFin über das sog. MVP Portal übermitteln. Anzugeben sind Daten zur KVG und für jeden verwalteten AIF (Fonds). Hierzu gehören u.a. Informationen zu den wichtigsten Instrumenten, zu den Märkten und zu Risiken.

  • Frist: 31. Januar (bei Berichtszeitraum vom 01.01. bis 31.12.)
  • Berichte sind je nach Höhe der AUM vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich, jeweils einen Monat nach Ablauf des Berichtszeitraums einzureichen.

Bundesbank-Reporting

Investmentvermögen (d.h. insbesondere auch AIF) haben (monatliche) Meldungen zu statistischen Zwecken bei der Bundesbank einzureichen. Die Meldungen haben u.a. Angaben über die Höhe und Zusammensetzung des Fondsvermögens zu enthalten.

  • Monatliche Meldung jeweils bis zum 5. Geschäftstag des Folgemonats: Einmalige allgemeine Angaben für jeden AIF
  • Einmalige Meldung für jeden AIF

Jahresabschlussprüfung und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer

Gilt für vollregulierte und registrierte KVGen, nicht für EuVECA-Manager!

  • Pflicht zur Bestellung eines Abschlussprüfers und Anzeige gegenüber der BaFin (unverzüglich nach Bestellung)
  • Neun Monate nach Ende des Geschäftsjahres: Übermittlung des Prüferergebnisses an die BaFin

FATCA / CRS-Meldung

Insbesondere Identifizierungs- und Übermittlungspflichten an das Bundeszentralamt für (BZSt)

  • Jährliche Meldung an das BZSt zum 31. Juli für das Vorjahr

Einreichung des Jahresberichts

Gilt nur für vollregulierte und ausländische KVGen sowie für EuVECA-Manager

  • Einreichung an die BaFin sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres

 

Lesen Sie mehr zum Thema

Weitere Informationen zur Regulierung von Kapitalverwaltungsgesellschaften (BaFin)

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https://www.pe-magazin.de/folgepflichten-von-kapitalverwaltungsgesellschaften-fuer-das-jahr-2023/

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