Berichtspflichten von KVGen und aktuell geltende Fristen
Basisinformationsblätter (PRIIPs KID)
Alle Basisinformationsblätter müssen ab dem 1. Januar 2023 den Vorgaben der neuen technischen Regulierungsstandards (RTS) entsprechen.
BaFin-Reporting
Die KVG muss regelmäßig Meldungen an die BaFin über das sog. MVP Portal übermitteln. Anzugeben sind Daten zur KVG und für jeden verwalteten AIF (Fonds). Hierzu gehören u.a. Informationen zu den wichtigsten Instrumenten, zu den Märkten und zu Risiken.
- Frist: 31. Januar (bei Berichtszeitraum vom 01.01. bis 31.12.)
- Berichte sind je nach Höhe der AUM vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich, jeweils einen Monat nach Ablauf des Berichtszeitraums einzureichen.
Bundesbank-Reporting
Investmentvermögen (d.h. insbesondere auch AIF) haben (monatliche) Meldungen zu statistischen Zwecken bei der Bundesbank einzureichen. Die Meldungen haben u.a. Angaben über die Höhe und Zusammensetzung des Fondsvermögens zu enthalten.
- Monatliche Meldung jeweils bis zum 5. Geschäftstag des Folgemonats: Einmalige allgemeine Angaben für jeden AIF
- Einmalige Meldung für jeden AIF
Jahresabschlussprüfung und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer
Gilt für vollregulierte und registrierte KVGen, nicht für EuVECA-Manager!
- Pflicht zur Bestellung eines Abschlussprüfers und Anzeige gegenüber der BaFin (unverzüglich nach Bestellung)
- Neun Monate nach Ende des Geschäftsjahres: Übermittlung des Prüferergebnisses an die BaFin
FATCA / CRS-Meldung
Insbesondere Identifizierungs- und Übermittlungspflichten an das Bundeszentralamt für (BZSt)
- Jährliche Meldung an das BZSt zum 31. Juli für das Vorjahr
Einreichung des Jahresberichts
Gilt nur für vollregulierte und ausländische KVGen sowie für EuVECA-Manager
- Einreichung an die BaFin sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres
Weitere Informationen zur Regulierung von Kapitalverwaltungsgesellschaften (BaFin)