• Zur Hauptnavigation springen
  • Zum Inhalt springen
LinkedInYouTubeSpotifyMonatlicher NewsletterPodcast
Private Equity Magazin
Erweiterte Suche
  • DE
  • EN

Private Equity Magazin

Private Equity Magazin

Das Onlinemagazin für die Private Equity-Branche – Private Funds I M&A I Tax

  • Home
  • Aktuelles
    • Newsletter
    • Podcast
    • Themenseiten
  • Investment Funds
  • M&A
  • Tax
  • Glossar
  • Termine
  • Hintergrund
    • Autorinnen & Autoren
    • Jahresübersichten
    • MUPET
      • MUPET-Archiv
    • Kontakt
    • Über uns
  • EN
  • Erweiterte Suche
  • Monatliche UpdatesPodcastLinkedInYouTubeSpotify

Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts erleichtert PE-Investments

Bundestag und Bundesrat haben Ende Juni das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts verabschiedet. Anders als noch im Regierungsentwurf vorgesehen wird nun u.a. gesetzlich klargestellt, dass Umschichtungsgewinne grundsätzlich auch zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden dürfen. Diese für alle Stiftungen sehr wichtige Klarstellung erleichtert u.a. Private-Equity-Investments.

Investment Funds, Tax

von Dr. Katharina Gollan, POELLATH, Dr. Maximilian Haag, POELLATH, Dr. Katharina Hemmen, POELLATH, Dr. Martin Liebernickel, POELLATH, Dr. Sebastian Löcherbach, POELLATH, Dr. Christoph Philipp, POELLATH, Dr. Andreas Richter, POELLATH, Dr. Stephan Viskorf, POELLATH, Dr. Julian Schick, ehemals POELLATH
1. Juli 2021
  • Stiftungsrecht
Stiftung
Reform des Stiftungsrechts – Mehr Rechtssicherheit, u.a. für Investments von PE-Fonds. Quelle: Ingo Bartussek /AdobeStock

Die Vorschriften über das Stiftungsvermögen werden vereinheitlicht und detaillierter geregelt als bisher. Die Grundkonzeption bleibt, wonach das Stiftungsvermögen durch die Generierung von Nutzungen (insbesondere Erträgen) als Mittel zur Erfüllung des Stiftungszwecks dient. Die Reform unterscheidet zwischen zu erhaltendem Grundstockvermögen und sog. sonstigem Vermögen.

Zum Grundstockvermögen gehört neben dem im Stiftungsgeschäft gewidmeten Vermögen das dem Grundstock nach Errichtung der Stiftung zugewendete Vermögen („Zustiftung“) sowie das Vermögen, das die Stiftung als Grundstockvermögen bestimmt hat. Die Pflicht zum ungeschmälerten Erhalt des Grundstockvermögens wird erstmals bundeseinheitlich geregelt, allerdings richtigerweise nicht weiter konkretisiert. Aus der Gesetzesbegründung geht hervor, dass dieser Vermögenserhalt nicht pauschal gegenständlich oder als nomineller bzw. realer Werterhalt zu verstehen ist. Vielmehr muss jede Stiftung entsprechend ihrem Zweck und Zeithorizont die Anforderungen an ihre Vermögensverwaltung individuell ausbuchstabieren (BT-Drs. 19/28173, S. 57).

Im Verlauf der Reformdebatte besonders umstritten waren Regelungen zu sog. Umschichtungsgewinnen. Bei Vermögenszuwächsen aus Umschichtungen lässt das für die überwiegende Zahl der Stiftungen wichtige Gemeinnützigkeitsrecht ihre Verwendung für die Zweckverwirklichung zu ohne sie indessen vorzuschreiben. Es handelt sich mit anderen Worten nicht um sog. „zeitnah zu verwendende Mittel“, sondern um flexibel einsetzbares Vermögen. Anders als noch im Regierungsentwurf vorgesehen wird das BGB nun erfreulicherweise klarstellen, dass diese Zuwächse auch zivilrechtlich für die Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden können, soweit dies durch die Satzung nicht ausgeschlossen wurde und die Erhaltung des Grundstockvermögens gewährleistet ist. Die bestehenden Stiftungen behalten daher ihre überwiegend bereits heute bestehende Flexibilität. In den Bundesländern, in denen die Stiftungsbehörden bislang noch auf dem Standpunkt stehen, dass Umschichtungsgewinne grundsätzlich zum Grundstockvermögen gehören, gewinnen die Stiftungen durch die gesetzliche Regelung sogar zusätzliche Spielräume. Die erfreuliche Klarheit bei der Einordnung von Umschichtungsgewinnen wird Anlagen des Stiftungsvermögens in Private Equity Fonds und Sachwerte in vielen Fällen überhaupt erst ermöglichen.

Mehr zum neuen Gesetz lesen Sie hier:
Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts

Artikel drucken

  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 

Autoreninfos

Dr. Katharina Gollan

POELLATH

Profil | Kontakt

alle Beiträge anzeigen

Autoreninfos

Dr. Maximilian Haag

POELLATH

Profil | Kontakt

alle Beiträge anzeigen

Autoreninfos

Dr. Katharina Hemmen

POELLATH

Profil | Kontakt

alle Beiträge anzeigen

Autoreninfos

Dr. Martin Liebernickel

POELLATH

Profil | Kontakt

alle Beiträge anzeigen

Autoreninfos

Dr. Sebastian Löcherbach

POELLATH

Profil | Kontakt

alle Beiträge anzeigen

Autoreninfos

Dr. Christoph Philipp

POELLATH

Profil | Kontakt

alle Beiträge anzeigen

Autoreninfos

Dr. Andreas Richter

POELLATH

Profil | Kontakt

alle Beiträge anzeigen

Autoreninfos

Dr. Stephan Viskorf

POELLATH

Profil | Kontakt

alle Beiträge anzeigen

Auch interessant

  • Steuern Aktuell – Alles Wichtige auf einen Blick
  • Schaffung weißer Einkünfte durch Zuwendung an…
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen – Augen auf bei…
  • ESG-Garantien im Unternehmenskaufvertrag

https://www.pe-magazin.de/gesetz-zur-vereinheitlichung-des-stiftungsrechts-verabschiedet/

Top
Private Equity Magazin
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie-Einstellungen
Folgen Sie uns auf LinkedInFolgen Sie uns auf YouTubeMonatlicher Newsletter
Unseren Podcast hören Sie bei

Die Private Equity Experten.