Die EU-Kommission hat am 24. Juni 2022, und damit kurz vor dem ursprünglich vorgesehenen Starttermin für das Inkrafttreten neuer Vorgaben für die Basisinformationsblätter am 1. Juli 2022, im Amtsblatt der EU die Delegierte Verordnung (EU) 2022/975 veröffentlicht. Diese verschiebt das Datum für die Anwendung der neuen Pflichten auf den 1. Januar 2023.
Mit den anstehenden Änderungen der PRIIP-bezogenen technischen Regulierungsstandards (RTS) (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2268) werden die bis dato gültigen Vorgaben für Basisinformationsblätter (EU-Verordnung 1286/2014 und Delegierte Verordnung (EU) 2017/653) aktualisiert und ergänzt. Ziel der Änderungen ist vorrangig die Verbesserung der Verständlichkeit und Vergleichbarkeit des Basisinformationsblattes (BIB, KID) für die Kleinanleger. Anlass der Neuerungen war vor allem das von der Kommission wahrgenommene Risiko potentiell irreführender Performancedarstellung durch allzu positive Aussichten für künftige Renditen, insbesondere nach einer Phase positiver Marktentwicklung. Auch das Thema der Nachhaltigkeit ist künftig abzubilden.
In der konkreten Umsetzung bei Erstellung des Basisinformationsblattes bedeutet dies insbesondere ergänzende Angaben zu den Kosten des Produktes, möglicher Performance-Szenarien sowie zu verschiedenen ESG-Aspekten.
Während die obenstehende Verordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2022/975) 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt, d.h. am 14. Juli 2022 in Kraft tritt, entspricht es der Absicht des Verordnungsgebers, den Beginn der Anwendung auf den 1. Januar 2023 zu verschieben. Entsprechend sind die Änderungen der Basisinformationsblätter der PRIIP-Hersteller erst zu diesem Zeitpunkt zu beachten.