Arten von Private-Equity-Transaktionen
Welche verschiedenen Arten von Private-Equity-Transaktionen gibt es in Ihrem Land? Welche Strukturen werden bei Private-Equity-Investitionen und -Übernahmen üblicherweise verwendet?
Private-Equity-Investoren streben in erster Linie den Erwerb von Mehrheitsbeteiligungen an deutschen Unternehmen an. Angesichts des Mangels an Zielunternehmen und des zunehmenden Investitionsdrucks auf dem Markt sind Private-Equity-Investoren jedoch immer häufiger bereit, auch Minderheitsbeteiligungen zu erwerben.
Leveraged-Buyout-Transaktionen dominieren den Private-Equity-Markt in Deutschland. Wir beobachten jedoch eine zunehmende Zahl von Transaktionen, bei denen Private-Equity-Erwerber ihre Investitionen vollständig mit Eigenkapital finanzieren und in einem zweiten Schritt eine Fremdfinanzierung erhalten. In letzter Zeit haben wir auch eine zunehmende Zahl von Add-on-Transaktionen von Portfoliounternehmen erlebt, die von Private-Equity-Investoren als Folge der Buy-and-Build-Strategie gehalten werden.
Bei den meisten Transaktionen ist ein Private-Equity-Erwerber bereit, dem Management einen Eigenkapitalanteil zu gewähren, um seine Interessen mit denen des Managementteams in Einklang zu bringen. Dieser Eigenkapitalanteil des Managements ist in der Regel wiederum im Vergleich zu den Interessen des Private-Equity-Erwerbers gehebelt.
Neben dem Erwerb von Eigenkapitalanteilen haben wir auch Investitionen in andere Instrumente wie Genussrechte oder stille Beteiligungen gesehen. Die Bereitschaft des Private-Equity-Erwerbers, solche Beteiligungen einzugehen, hängt vom jeweiligen Fall und der Strategie ab.
Corporate-Governance-Regeln
Welche Auswirkungen haben die Corporate-Governance-Vorschriften auf Private-Equity-Transaktionen? Gibt es Vorteile für ein „Going Private“ bei fremdfinanzierten Übernahmen oder ähnlichen Transaktionen? Wie wirken sich die Corporate-Governance-Regeln auf Unternehmen aus, die nach einer Private-Equity-Transaktion als Aktiengesellschaft bestehen bleiben oder später an die Börse gehen?
Private-Equity-Investoren in Deutschland erwerben in der Regel private Unternehmen im Rahmen von Leveraged-Buyout-Transaktionen, die entweder als GmbH, Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft organisiert sind. Das Gesetz sieht für jede Organisationsform einen Rahmen von Governance-Regeln vor, die beispielsweise unveräußerliche Aktionärsrechte, notwendige Organe der Gesellschaft, Kapitalerhaltungsregeln und Anforderungen an die Insolvenzanmeldung umfassen.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln für die Unternehmensführung sind für Aktiengesellschaften strenger und für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Kommanditgesellschaften wesentlich flexibler. Die strengsten und einschränkendsten Corporate-Governance-Regeln gelten für börsennotierte Unternehmen, die als Aktiengesellschaft (AG), Europäische Aktiengesellschaft (SE) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) organisiert sein müssen: So müssen börsennotierte Unternehmen die kodifizierten Corporate-Governance-Regeln des zuletzt im März 2020 geänderten Deutschen Corporate-Governance-Kodex einhalten sowie Berichts- und Offenlegungspflichten zu sensiblen Informationen erfüllen, die Private-Equity-Investoren in der Regel nicht öffentlich teilen wollen. Die Regierungskommission hat im Dezember 2019 eine neue Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex vorgelegt, die im März 2020 verabschiedet wurde. Unter anderem wurden die Regeln für die Vergütung des Verwaltungsrats und die Unabhängigkeit des Beirats gestärkt. Der Vorstand wird zudem aufgefordert, im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, um den Aktionären die Möglichkeit zu geben, das Angebot zu erörtern und ggf. notwendige gesellschaftsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.
Daher streben Private-Equity-Sponsoren in der Regel den Erwerb oder die Umwandlung des Zielunternehmens in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung an, um ein Höchstmaß an Flexibilität zu wahren. In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung werden in der Regel spezifischere Regeln für die Unternehmensführung in den Gesellschaftsunterlagen (d.h. Satzung, Gesellschaftsvertrag, Aktionärsvereinbarung, Geschäftsordnung für die Geschäftsführung usw.) des Zielunternehmens festgelegt und vereinbart. Diese weiteren Regeln zielen darauf ab, die Kontrolle über das Management zu verstärken und dessen Macht zu begrenzen. Die Regeln, die dem Management zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen auferlegt werden, ergeben sich zumeist aus der Verantwortung der Private-Equity-Sponsoren für die Überwachung und Kontrolle des Managements der Zielunternehmen in Übereinstimmung mit ihren internen Portfoliorichtlinien. In der Regel akzeptieren Private-Equity-Sponsoren die strengeren Governance-Regeln, die für das Zielunternehmen gelten, erst nach dessen Umwandlung in eine AG für einen Ausstieg durch einen Börsengang.
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Getting the Deal through_Private Equity Transaction 2022_Germany
Dieser Beitrag ist erstmals erschienen in: Private Equity – Transactions, Getting the Deal through, Lexology, Law Business Research, 2022