Das Wichtigste in Kürze
- Nach der mündlichen Verhandlung hat der BFH nunmehr entschieden: Die Richter haben die Revision abgewiesen und die Besteuerung von Kryptowährungen bejaht.
- Beobachter der mündlichen Verhandlung – so auch die Kommentatoren in diesem Video – hatten bereits erwartet, dass der BFH zumindest für die etablierten Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether die Eigenschaft als Wirtschaftsgut bejaht und damit den Handel mit ihnen der Einkommensteuer unterwerfen.
- Es bleiben trotz des Urteils weitere Fragen zur Besteuerung von Kryptowährungen offen: Auch wenn für das Streitjahr 2017 kein strukturelles Erhebungsdefizit vorlag (das heißt, die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Besteuerungsverfahren nach Ansicht des BFH gewahrt waren), ist es gleichwohl denkbar, dass bei weiterem Zeitablauf ohne Verbesserung des Besteuerungsverfahrens für Kryptowährungen in künftigen Jahren ein strukturelles Erhebungsdefizit entsteht.