Für Fondsmanager bzw. Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) ist es in der Regel lohnend, die gesetzlich vorgeschriebene Geldwäscheprüfung auf externe Dienstleister, sprich Dritte, auszulagern. Da sie selbst meist nur über begrenzte Ressourcen verfügen, lassen sich durch die Einbindung externer Experten die eigenen Geschäftsprozesse effizienter gestalten. Doch bei der Auslagerung der Geldwäscheprüfung sind diverse Vorgaben zu beachten.
Auslagerung der Geldwäscheprüfung auf Dritte
Private Equity Talk – In der neuesten Folge erläutert PE-Magazin-Autor Dr. Manuel Seidel, was Fondsmanager bei der Auslagerung der Geldwäscheprüfung auf Dritte beachten müssen.