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DAC 6 – Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen im Überblick

Dr. Peter Bujotzek spricht mit Swantje von Massenbach im BVK-Expertentalk über die europäische Richtlinie DAC 6. Das komplexe Thema betrifft die grenzüberschreitende Steuergestaltung und die damit verbundenen neuen Meldepflichten. Dies hat zahlreiche Auswirkungen auch auf die PE-Branche.

Private Funds, Tax, Interviews, Videos

von Dr. Peter Bujotzek, POELLATH
6. Oktober 2020
  • DAC 6
  • Fondsbesteuerung
  • Carried-Interest
  • Private Equity Fonds
  • Venture Capital Fonds
  • Meldepflichten
  • Bundesfinanzhof (BFH)
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Hinter DAC 6 verbirgt sich eine europäische Richtlinie, durch die grenzüberschreitende Steuergestaltungen und damit verbundene Meldepflichten geregelt werden sollen. Ein komplexes Thema, das uns Dr. Peter Bujotzek, Partner bei P+P Pöllath + Partners, im BVK-Expertentalk sehr gut einordnet.

Hintergrund zur Richtlinie: Die Offenlegungspflicht soll es der Finanzverwaltung erleichtern, illegitime Steuergestaltungen frühzeitig zu unterbinden. Klingt nachvollziehbar. Aber, wen betreffen die Meldepflichten überhaupt, was muss wann angezeigt werden und welche Auswirkungen hat das auf die PE-Branche?

Antworten auf diese Fragen hier im BVK-Expertentalk.

Dieses Video ist erstmals erschienen im Rahmen der Reihe „BVK-Expertentalk“ des Bundesverbandes Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK), 20. September 2020.

Mehr zum Thema:
Keine Verschiebung für steuerliche Mitteilungspflichten nach DAC 6 geplant
Corona-News-Update – Weitere Gesetzesänderungen in Kraft

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Der Autor

Dr. Peter Bujotzek

POELLATH

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