Finanzinvestoren bieten dem bestehenden Management von zu übernehmenden Unternehmen traditionell die Möglichkeit an, gemeinsam mit ihnen eine Beteiligung einzugehen. Was ist hier die gebräuchlichste Form und welches Commitment wird dabei erwartet?
Die häufigste Form der Mitarbeiterbeteiligung ist die Eigenkapitalbeteiligung, also der Erwerb von echten Anteilen an der Holdinggesellschaft der zu erwerbenden Unternehmensgruppe. Diese Anteile müssen zum Verkehrswert erworben werden und erfordern häufig ein Investment von ein bis zwei Bruttojahresgehältern. Bei einem sogenannten Exit, also dem Verkauf des Unternehmens, verkaufen die Manager mit und realisieren im Erfolgsfall einen Veräußerungsgewinn. Kommt es nicht zu einem erfolgreichen Verkauf oder geht das Unternehmen in die Insolvenz, verlieren die beteiligten Manager ihr Investment. Der eigene Kapitaleinsatz macht den Unterschied aus.
Spielen Bonusprogramme auch eine Rolle?
Neben den echten Kapitalbeteiligungen kommen auch Bonusprogramme vor, zum Beispiel in Form von virtuellen Anteilen oder Phantom Shares. Sie unterscheiden sich von Kapitalbeteiligungen dadurch, dass sie nicht mit Kapital unterlegt sind, das heißt, beim Verkauf des Unternehmens entsteht nur ein Bonusanspruch. Ein Verlustrisiko trägt der beteiligte Manager nicht. Das macht den wesentlichen Unterschied aus: Durch den Eigenkapitaleinsatz und das damit verbundene Verlustrisiko wird der beteiligte Manager zum Co-Investor des Finanzinvestors und kann sich in dessen Position besser hineinversetzen. Daher werden diese Beteiligungen auch bevorzugt von Investoren angeboten. Andere Beteiligungsformen mit Kapitaleinsatz, zum Beispiel stille Gesellschaften oder Genussrechte, kommen auch vor, sind aber eher selten und auf Fälle beschränkt, in denen ein Erwerb von Anteilen nicht möglich ist.
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GoingPublic_Spezial Mitarbeiterbeteiligung 2022
Auszug aus dem Interview „Der eigene Kapitaleinsatz macht den Unterschied aus“, zuerst erschienen in: GoingPublic, Special Mitarbeiterbeteiligungen 2022, S. 28/29
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